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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 2_Gerhaard am 05. Dezember 2025, 01:27:57

Titel: Nachträgliche Beantragung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 05. Dezember 2025, 01:27:57
Hallo: ich habe am 2,5 Monaten als Wohnungslose eine Wohnung gemietet.
Der Mietvertrag ist Pauschal, 520 Euro Grundmiete und 320 Euro Nebenkosten inklusive alles außer Strom.
Ich würde gerne wissen, das Wasser wird in der neuen Wohnung über Strom erzeugt.
Könnte ich nachträglich die Pauschale für Strom beantragen und würde diese genehmigt?
Wie hoch ist diese Strompauschale für Warmwasser für ein Personen Haushalt?
Danke.
Titel: Aw: Nachträgliche Beantragung
Beitrag von: Konstantin am 05. Dezember 2025, 09:09:35
Man kann den Antrag auch noch stellen, nachdem man eingezogen ist. Wichtig ist, dass man dem Jobcenter mitteilt, seit wann man in der Wohnung wohnt und ab wann der Mehrbedarf bestand (d.h. seit Mietbeginn vor 2,5 Monaten).
Ein formloses Schreiben, in dem man die Situation erklärt und um die Gewährung des Mehrbedarfs bitten, reicht in der Regel aus. Eine Kopie des Mietvertrags beifügen, aus dem hervorgeht, dass Warmwasser nicht zentral über die Nebenkosten abgerechnet wird.

Die Höhe des Mehrbedarfs wird als prozentualer Anteil des für Sie geltenden Regelbedarfs berechnet. Für eine alleinstehende, volljährige Person beträgt der Mehrbedarf 2,3% des Regelsatzes etwa 12,95 Euro pro Monat.
Titel: Aw: Nachträgliche Beantragung
Beitrag von: Sheherazade am 05. Dezember 2025, 11:08:46
Aber erstmal nachschauen ob dieser Mehrbedarf nicht schon im Bescheid berücksichtigt wurde.