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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Dan am 07. Dezember 2025, 18:56:56

Titel: Zwang zur Online-Kommunikation?
Beitrag von: Dan am 07. Dezember 2025, 18:56:56
Vielleicht interessant für mehrere:

Ich sende immer wieder mal Unterlagen über Jobcenter-digital, schalte aber immer gleich anschließend die Online- Kommunikation wieder ab.

Vor kurzem bekam ich diesen Brief, €0.95, also rechtlich ohnehin nicht relevant, aber ziemlich fordernd formuliert:
Titel: Aw: Zwang zur Online-Kommunikation?
Beitrag von: Konstantin am 08. Dezember 2025, 07:02:32
Komisch, ich hatte die Löschung des Online-Konto beim JC schriftlich beantragt. Darauf kam ein Anruf wo mir mitgeteilt wurde das das JC das Konto nicht löschen kann. Dann bekam ich die Tel.Nr. vom Technischen Servicecenter 0800-4555501. Nach dem Anruf dorthin wurde mein Konto anstandslos gelöscht und bekomme jetzt wieder normale Post auf Papier.
Titel: Aw: Zwang zur Online-Kommunikation?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Dezember 2025, 17:38:00
Dan

Wenn deine Frage die Überschrift ist
dann
Nein es gibt keinen Zwang, steht auch nicht im Schreiben.

MfG FN