Hallo ich bin neu hier und hoffe im richtigen Bereich, ich versuche möglichst alles richtig zu erklären.
Ich beziehe derzeit Bürgergeld und habe viele psychische Probleme und bin in Behandlung deswegen und war fast 1 Jahr krankgeschrieben. Das Jobcenter wollte dann ein Attest haben, dass ich derzeit länger nicht arbeiten kann, das hat meine Psychiaterin mir gegeben, ein Attest, das meine derzeitige Arbeitsunfähigkeit belegt für 1 Jahr erstmal. Dann musste ich erstmal keine Krankmeldung mehr einreichen.
Nachdem Attest hatte das Jobcenter dann gesagt, dass es derzeit keinen Sinn hat und ich in die Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente oder wie das heißt gehen soll, weil ich derzeit nicht arbeitsfähig bin. Ich hatte erst selber einen Antrag gestellt bei der Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente, diese wurde aber abgelehnt, auch ein Widerspruch brachte nichts, da ich vorher noch nie gearbeitet hatte und ich wohl keinen Anspruch auf diese Rente habe, ich bin 28.
Das Jobcenter hatte mir nach meinen Antrag, Papiere gegeben zum Ausfüllen, auch für die Rentenversicherung, da das Jobcenter selber einen Antrag irgendwie stellen kann dadurch.
Ich hatte dann die ausgefüllten Papiere abgegeben und auch von der Schweigepflicht entbunden und meine Psychiaterin angegeben. Danach hatte ich 5 Monate nichts mehr vom Jobcenter gehört.
Vor kurzem hatte ich wieder einen Termin beim Jobcenter, wo mir gesagt wurde, dass ich arbeiten könnte und ich ein Schreiben bekommen haben müsste. Ich hatte aber kein Schreiben bekommen und die Entscheidung fiel bereits Anfang Oktober. Das Jobcenter hatte ein Schreiben bekommen, von der Rentenversicherung, das die Mitarbeiterin mir dann gegeben hatte. Das war nur ein Zettel, mit der Entscheidung, dass ich arbeitsfähig bin und mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann.
Allerdings wurde ich nicht quasi begutachtet oder einbestellt zur Untersuchung, ich habe nichts bekommen.
Jetzt will das Jobcenter wieder Krankmeldungen von mir, weil ich sagte, dass ich derzeit nicht arbeiten kann, ich hab immer noch viele Probleme.
Jetzt habe ich meine Psychiaterin angerufen und sie meinte, dass das sie das nicht mehr macht und sie mich nicht dauerhaft krankschreiben kann und das Attest genügen sollte. Außerdem sagte sie, sie wurde nicht befragt vom Jobcenter oder der Rentenversicherung zu meinem Zustand.
Anschließend meinte sie, dass ich vielleicht einen Anwalt einschalten sollte, weil ich weder von der Rentenversicherung persönlich befragt wurde, noch meine Psychiaterin befragt wurde. Außerdem hätte ich doch wahrscheinlich Widerspruch einreichen können, wenn ich das Schreiben früher bekommen hätte, oder?
Jetzt wollte ich euch um Hilfe bitten, was ihr mir raten würdet.
Gruß
TobiGrund
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 11:34:03Ich hatte aber kein Schreiben bekommen und die Entscheidung fiel bereits Anfang Oktober.
Solange die dich nicht sanktionieren wollen oder es als erstes Fehlen auf eine Einladung sehen um dich beim nächsten Mal zu sanktionieren ist das nicht schlimm.
War da was in der Richtung?
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 11:34:03Das Jobcenter hatte ein Schreiben bekommen, von der Rentenversicherung, das die Mitarbeiterin mir dann gegeben hatte. Das war nur ein Zettel, mit der Entscheidung, dass ich arbeitsfähig bin und mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann.
Das dürfte das Ergebnis des Amtsärztlichen Attestes sein.
Steht das da?
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 11:34:03Allerdings wurde ich nicht quasi begutachtet oder einbestellt zur Untersuchung, ich habe nichts bekommen.
Das nennt sich nach Aktenlage entscheiden und vllt. haben die ja bei der KK oder dem JC Unterlagen angefordert.
Deine Psychiaterin war es ja anscheinend nicht.
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 11:34:03Jetzt will das Jobcenter wieder Krankmeldungen von mir, weil ich sagte, dass ich derzeit nicht arbeiten kann, ich hab immer noch viele Probleme.
Dann mach dass !
es muss ja nicht für ein Jahr sein hat mich eh gewundert dass das so ausgestellt wurde.
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 11:34:03Außerdem hätte ich doch wahrscheinlich Widerspruch einreichen können, wenn ich das Schreiben früher bekommen hätte, oder?
Ja
aber das so wie deine Psychiaterin zu beurteilen ohne irgendwelche Unterlagen/Schreiben gesehen zu haben geht natürlich nicht. Und wie man da tätig wird weiß ich leider nicht, beim JC wäre es ein Überprüfungsantrag aber beim RV :weisnich:
Wenn von anderen Usern nicht brauchbares kommt kannst du ja die Moderation um Hilfe bitten. Dazu nur den Button "Mehr" unten rechts anklicken.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2025, 16:57:42Solange die dich nicht sanktionieren wollen oder es als erstes Fehlen auf eine Einladung sehen um dich beim nächsten Mal zu sanktionieren ist das nicht schlimm.
War da was in der Richtung?
Nein da war nichts in der Richtung.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2025, 16:57:42Das dürfte das Ergebnis des Amtsärztlichen Attestes sein.
Steht das da?
Aslo vom Amtsärtzlichen Attestes steht nichts da, nur Gutachterlichen stellungnahme § 44a Absatz 1 SGB II 109a absatz 3 sgb VI und das ich erbwerbsfähig im sinne des § 8 absatz 1 SGB II bin.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2025, 16:57:42Das nennt sich nach Aktenlage entscheiden und vllt. haben die ja bei der KK oder dem JC Unterlagen angefordert.
Deine Psychiaterin war es ja anscheinend nicht.
Aber hätten die nicht zumindest mit meiner Psychiaterin sprechen müssen bzw. ihr etwas schreiben, worauf sie dann antworten kann, weil sie kennt mich doch am besten?
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2025, 16:57:42Dann mach dass !
es muss ja nicht für ein Jahr sein hat mich eh gewundert dass das so ausgestellt wurde.
Also es wurde nicht für 1 Jahr ausgestellt, immer nur für 1 Monat und das insgesamt für fast 1 Jahr dann, also 11 Monate jeden Monat bekam ich dann eine neue Krankschreibung. Aber das Problem ist ja jetzt, dass meine Psychiaterin wie gesagt mir keine Krankschreibung mehr geben will, weil nach ihrer Aussage der Attest, den sie mir attestiert hat, reicht, aber dem Jobcenter nicht, trotzdem will sie keine mehr ausstellen. Und ich bin sonst bei keinen anderen Ärzten, wo ich hingehen könnte, der meine Situation kennt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2025, 16:57:42Wenn von anderen Usern nicht brauchbares kommt kannst du ja die Moderation um Hilfe bitten. Dazu nur den Button "Mehr" unten rechts anklicken.
Ok, danke, ich warte erstmal, ob vielleicht jemand schon mal so eine ähnliche Situation hatte.
TobiGrund
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 17:32:08Nein da war nichts in der Richtung.
Solltest es bei der nächsten Einladung auch so laufen und du bekommst eine Anhörung o. gleich eine Sanktion machst du ein neues Thema dazu auf, natürlich nur wenn du willst.
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 17:32:08Aber hätten die nicht zumindest mit meiner Psychiaterin sprechen müssen bzw. ihr etwas schreiben, worauf sie dann antworten kann, weil sie kennt mich doch am besten?
Ja natürlich
aber ob du jetzt dagegen vorgehen kannst :weisnich:
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 17:32:08§ 44a Absatz 1 SGB II
s. Anhang
Zitat von: TobiGrund am 09. Dezember 2025, 17:32:08weil nach ihrer Aussage der Attest, den sie mir attestiert hat, reicht, aber dem Jobcenter nicht, trotzdem will sie keine mehr ausstellen.
Schade aber wie soll man eine Psychaterin da überzeugen.
Also bleibt entweder der Hausarzt oder das JC auf das bestehende Attest und die Aussage der Ärztin verweisen.
Ich frage mich ob eine erneute Antragstellung beim RV Träger eine Möglichkeit wäre, dann halt selber und nicht über das JC.
MfG FN
Edit
Ich habe zwar was anderes gesucht aber etwas gefunden was beruhigt.
https://hartz.info/index.php/topic,127557.msg1520272.html#msg1520272
Kannst ja mal lesen im Prinzip sind Ottokars Beiträge für dich wichtig.
Antwort 33
Auch das ist ein Irrtum.
Dieser Anspruch resultiert aus der Pflicht des JC gemäß § 44a SGB II i.V.m. den Richtlinien der RV für sozialmedizinische Gutachten.
Denn solange inhaltliche Widersprüche bestehen, wurde die tatsächliche Erwerbsfähigkeit nicht festgestellt und das JC hat seine diesbezügliche Pflicht noch nicht erfüllt.
Hinzu kommt, dass unzutreffende Gutachten falsche Gesundheitszeugnisse i.S.d. Strafgesetzbuches sind.
Es gibt also sehr wohl Mittel und Wege.