Ab Januar 2026 dürfen Minijobber mehr verdienen – dank höherem Mindestlohn. Wie sich das auf Arbeitszeit, Abgaben und Verträge auswirkt.
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100943374/minijob-2026-das-aendert-sich-naechstes-jahr.html
ZitatFrüher mussten sie bei jeder Mindestlohnerhöhung prüfen, ob die Arbeitszeit ihrer Minijobber reduziert werden musste
Ich bleibe lieber bei 400€ und reduziere dann eher die Arbeitszeit. Es macht schon ein gewaltigen Unterschied ob man im Monat 28 Sunden oder 43 Stunden arbeitet.
Naja, die KV bezahlt nun die RV und ich muss mich nicht mehr um den Hickhack mit dem 1 Euro zur SV Pflicht befassen.
Zitat von: Konstantin am 10. Dezember 2025, 12:58:07Ich bleibe lieber bei 400€ und reduziere dann eher die Arbeitszeit. Es macht schon ein gewaltigen Unterschied ob man im Monat 28 Sunden oder 43 Stunden arbeitet.
Na dann votiere gegen die Befreiung zur RV, ja die meisten Minijober lassen sich da einen Bären aufbinden und die eh bezahlten Beiträge zur RV verschwinden im Topf der Knappschaft auf Nimmerwiedersehen .
Zitat von: Konstantin am 10. Dezember 2025, 12:58:07ch bleibe lieber bei 400€ und reduziere dann eher die Arbeitszeit. Es macht schon ein gewaltigen Unterschied ob man im Monat 28 Sunden oder 43 Stunden arbeitet.
denn versuch mal ne 35h woche..nee..zuviel ne..?