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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Miekken1 am 10. Dezember 2025, 17:20:32

Titel: Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Miekken1 am 10. Dezember 2025, 17:20:32
Moin,
ich komme über den YouTube Kanal hier her.

Ich habe 634€ EURente und beziehe gewollt z. Z. keine Grundsicherung.

Nun gibt's Ärger mit der "GEZ". Antrag auf Befreiung....Ablehnung. Widerspruch auf Härtefall....abgelehnt.

In dem hier veröffentlichen Beitrag zum Thema, steht unten, dass Rentner (gewollt ohne Sozialleistungen) auch einen Anspruch haben.

Leider finde ich dazu keine Quelle auf die ich mich beziehen kann.

Ich wäre über jeden Tipp dankbar.


Titel: Aw: Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sheherazade am 10. Dezember 2025, 17:36:17
Wenn dein Einkommen knapp über dem Grundsicherungs- oder Bürgergeldanspruch liegt, kannst du einen Härtefallantrag stellen unter Vorlage des Ablehnungsbescheides. Bei Einkommen, die gewollt unterhalb der Sozialhilfe bzw. des Bürgergeldes liegen, gibt es keinen Härtefall.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie man von 634€ seinen Lebensunterhalt UND die Miete für einen eigenen Haushalt bestreiten kann. Warum beantragst du nicht wenigstens Wohngeld? Damit wäre ggf. auch ein Härtefallantrag möglich.
Titel: Aw: Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bundspecht am 11. Dezember 2025, 07:01:01
Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2025, 17:36:17Warum beantragst du nicht wenigstens Wohngeld? Damit wäre ggf. auch ein Härtefallantrag möglich.

Genau DAS Thema habe ich mir auch die Tage angesehen. Mit Wohngeld, darf die "Summe" die man bekommt gerade mal um die Höhe des Monatlichen weniger "Rundfunkbeitrages"  liegen....

Ist man drüber gilt man nicht als Härtefall...

"Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen
Sie er�halten keine der oben ge�nannten Sozial�leistungen, weil Ihre Ein�künfte die Be�darfs�grenze über�schreiten?
Dann können Sie eine Be�freiung von der Rund�funk�beitrags�pflicht als be�sonderer Härte�fall be�antragen. Voraussetzung: Ihr Ein�kommen über�schreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monat�lichen Rund�funk�beitrags von 18,36 Euro.
Sie ver�zichten auf eine der oben ge�nannten Sozial�leistungen, obwohl Sie einen An�spruch darauf haben?
Auch in diesem Fall können Sie eine Härte�fall�be�freiung be�antragen.
Voraussetzung: Eine Sozial�leistung wurde be�willigt und Sie haben bei der Sozial�be�hörde schrift�lich darauf ver�zichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Be�freiungs�antrag benötigt der Beitrags�service den Be�willi�gungs�be�scheid der Sozial�be�hörde und die Ver�zichts�er�klärung."

Aus dem Link

Quelle:https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen/empfaenger-von-sozialleistungen
Titel: Aw: Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Miekken1 am 11. Dezember 2025, 08:08:30
Wohngeldantrag läuft, aber ich brauche noch den online Zugang für Kto-auszüge.

Die Miete (580€ warm) teile ich mit meiner Tochter (30, PostVac und befreit).

Ich verpflegen mich nur über die Tafel und foodsharing. Damit komm ich klar. Ich rauche und trinke nicht und erwarte vom Leben nichts mehr.

Wie bei geringer Überschreitung verfahren wird ist mir klar.

Aber bei Unterschreitung? Ich finde nichts dazu, dass ich dann verpflichtet bin, staatliche Leistungen zu beziehen.

Und kann mensch mich dazu zwingen?
Titel: Aw: Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sheherazade am 11. Dezember 2025, 08:16:53
Zitat von: Miekken1 am 11. Dezember 2025, 08:08:30Die Miete (580€ warm) teile ich mit meiner Tochter (30, PostVac und befreit).

Wer ist denn der Hauptmieter?
Titel: Aw: Rundfunkbeitrag
Beitrag von: eder am 11. Dezember 2025, 12:22:45
Zitat von: Miekken1 am 11. Dezember 2025, 08:08:30Aber bei Unterschreitung? Ich finde nichts dazu, dass ich dann verpflichtet bin, staatliche Leistungen zu beziehen.

Und kann mensch mich dazu zwingen?

Ganz klar, die GEZ wird immer darauf verweisen, dass sie nicht die Einkommenssituation prüft und auf die zuständigen Leistungsträger verweisen, ganz mies:eine Rückwirkende Bescheinigung über einen Anspruch gibt's natürlich nicht.