Das Landessozialgericht Baden-Württemberg setzt mit einem Urteil (L 10 R 3159/21) ein deutliches Signal. Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss aktiv an der medizinischen Aufklärung mitwirken. Das Gericht betont, dass fehlende Kooperation den gesamten Anspruch gefährden kann und verschärft damit die Mitwirkungspflichten deutlich.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/em-rentner-aufgepasst-gericht-verschaerfte-die-mitwirkungspflichten-bei-erwerbsminderungsrente
das sagt doch einmal mehr vohin die reise gehen soll.. :wand:
Analog muss man auch beim JC an Untersuchungen beim ÄD teilnehmen.
Ist also nicht wirklich was neues.
Zitat von: GoetzB am 12. Dezember 2025, 14:28:47Analog muss man auch beim JC an Untersuchungen beim ÄD teilnehmen.
Ist also nicht wirklich was neues.
eigentlich richtig..warum man da jetzt noch mal mit urteilen nachschlägt ergibt sich für mich nicht..jeder betroffe weis doch das von nix auch nix kommt..
Zitat von: selbiger am 12. Dezember 2025, 11:23:08Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt,
Bekommt meist keine :sad:
Gerade ein Fall im Bekanntenkreis, alles durchgefochten.
Urteil vom Sozialgericht, RV muss volle EM-Rente zahlen.
Was macht die RV rotzfrech?
Die geht einfach in Berufung, Hauptsache nichts zahlen müssen :wand:
Klägerin hat noch 2 Jahre bis zur Rente, die wissen ganz genau, da geht kaum noch einer dagegen vor.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Dezember 2025, 17:53:57Die geht einfach in Berufung, Hauptsache nichts zahlen müssen :wand:
genau das steckt dahinter..wiederlich diese institutionen die allen anschein narrenfreiheit haben..
Zitat von: selbiger am 12. Dezember 2025, 18:04:44wiederlich diese institutionen
Früher haben die so ein Urteil akzeptiert, leider früher, als alles schlechter war :zwinker: