Guten Tag.
Ich hätte da mal eine Frage.
Ich bekomme zurzeit Pflegestufe 1 und im Schreiben steht z. B. das meine Frau mich 14 stunden die Woche pflegt.
So das Amt möchte aber, dass meine Frau Teilzeit arbeitet, wird die Zeit für die Pflege nicht mit reingerechnet.
Also sie arbeitet 6 stunden die Woche, plus die pflege, wo ich brauche. Aber das Amt zählt es nicht mit.
Ist das richtig so.
Nein, das Vorgehen des Amtes ist nicht korrekt. Die Zeit, die deine Frau für die Pflege aufwendet, muss bei der Berechnung ihrer verfügbaren Arbeitszeit berücksichtigt werden, insbesondere wenn das Amt (vermutlich das Jobcenter oder Sozialamt) sie zu einer höheren Erwerbstätigkeit drängt.
Die Pflege eines nahen Angehörigen stellt einen wichtigen Grund dar, der die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt oder die geforderte Arbeitszeit einschränkt. Es kann von deiner Frau nicht verlangt werden, Vollzeit oder eine höhere Teilzeit zu arbeiten, wenn sie aufgrund ihrer Pflegetätigkeit objektiv nicht mehr Stunden arbeiten kann.
Die 14 Stunden Pflege pro Woche sind realer Zeitaufwand. Die Ämter müssen dies als eine der Erwerbstätigkeit entgegenstehende Verpflichtung anerkennen. Die Zeiten für die Pflege werden zwar nicht "mitgerechnet" im Sinne von bezahlter Arbeitszeit, aber sie begründen, warum deine Frau nur 6 Stunden erwerbstätig sein kann.
Das Amt darf diese tatsächliche Belastung nicht ignorieren.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zitat von: Konstantin am 13. Dezember 2025, 14:56:47Die Pflege eines nahen Angehörigen stellt einen wichtigen Grund dar, der die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt oder die geforderte Arbeitszeit einschränkt. Es kann von deiner Frau nicht verlangt werden, Vollzeit oder eine höhere Teilzeit zu arbeiten, wenn sie aufgrund ihrer Pflegetätigkeit objektiv nicht mehr Stunden arbeiten kann.
14 Stunden Pflege in der Woche plus 6 Stunden Arbeitszeit macht bei mir eine 20 Stundenwoche. Warum kann die Frau aufgrund der Pflegetätigkeit nicht mehr arbeiten?
Zitat von: Sheherazade am 13. Dezember 2025, 15:21:47Zitat von: Konstantin am 13. Dezember 2025, 14:56:47Die Pflege eines nahen Angehörigen stellt einen wichtigen Grund dar, der die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt oder die geforderte Arbeitszeit einschränkt. Es kann von deiner Frau nicht verlangt werden, Vollzeit oder eine höhere Teilzeit zu arbeiten, wenn sie aufgrund ihrer Pflegetätigkeit objektiv nicht mehr Stunden arbeiten kann.
14 Stunden Pflege in der Woche plus 6 Stunden Arbeitszeit macht bei mir eine 20 Stundenwoche. Warum kann die Frau aufgrund der Pflegetätigkeit nicht mehr arbeiten?
Naja sie könnte noch 5 stunden versuchen mehr zu arbeiten das es dann 25 stunden sind.
Sie soll ja nur teilzeit-arbeiten, auch wegen Kinder
Zitat von: Bloody86 am 13. Dezember 2025, 15:27:28auch wegen Kinder
Die Info hätte schon in den Eingangsbeitrag gehört. Wie alt sind die Kinder?
Zitat von: Bloody86 am 13. Dezember 2025, 15:27:28sie könnte noch 5 stunden versuchen mehr zu arbeiten das es dann 25 stunden sind
Könnte sein, dass das Jobcenter mehr gar nicht erwartet.