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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:03:18

Titel: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:03:18
Hallo:
Die Rentenversicherung hat mir ein Schreiben geschickt, nennt sich Informationen 2025.
Da steht, dass meine Erwerbsminderungsrente monatlich 163 Euro betragen wird.
Ich konnte wegen Krankheiten jahrelang nicht arbeiten.
Frage an das Forum: mit 163 Euro kann man nicht leben, wie ist das zu machen? Wovon kann man leben? Denn es wird bei mir zu einer Rente wegen Erwerbsminderung kommen.
Herzlichen Dank.
Nachtrag:  ich bin Jahrgang 72.
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 10:30:53
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:03:18Frage an das Forum: mit 163 Euro kann man nicht leben, wie ist das zu machen? Wovon kann man leben?

Beim Sozialamt oder Jobcenter aufstocken.
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:35:31
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 10:30:53
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:03:18Frage an das Forum: mit 163 Euro kann man nicht leben, wie ist das zu machen? Wovon kann man leben?

Beim Sozialamt oder Jobcenter aufstocken.
Dankeschön!
Und wo genau wäre das?
Wenn man Erwerbsminderungsrente hat, dann wohl beim Sozialamt, denke ich, aber nicht sicher.
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 10:45:01
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:35:31Und wo genau wäre das?

Je nach Rentenbewilligungsbescheid Jobcenter ODER Sozialamt.
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:56:07
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 10:45:01
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:35:31Und wo genau wäre das?

Je nach Rentenbewilligungsbescheid Jobcenter ODER Sozialamt.

Herzlichen Dank!
Also wenn ich die Antwort richtig verstehe:
Wird die EU Rente bewilligt, dann zum Sozialamt gehen müssen.
Wird die EU Rente abgelehnt, dann zum Jobcenter gehen müssen.
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 11:15:42
Nein, je nachdem nach welchen Voraussetzungen dir eine EM-Rente bewilligt wird, bleibst du entweder beim Jobcenter oder dur wirst an das Sozialamt verwiesen.

Wenn ich deinen anderen Thread richtig verstehe, hast du noch gar keinen Rentenantrag eingereicht.
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 11:21:00
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 11:15:42Nein, je nachdem nach welchen Voraussetzungen dir eine EM-Rente bewilligt wird, bleibst du entweder beim Jobcenter oder dur wirst an das Sozialamt verwiesen.

Wenn ich deinen anderen Thread richtig verstehe, hast du noch gar keinen Rentenantrag eingereicht.
Danke für Antworten.
Diese Antwort verstehe ich nicht.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen Krankheiten gewährt.
Wohin wird man verwiesen, wenn diese EU Rente bewilligt wird?
Und wohin, wenn sie nicht bewilligt wird?
Der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wird gestellt, die Ärzte fertigen ihre Berichte, dazu brauchen sie Zeit, deswegen in dem anderen Brett die Frage, wie werden die Leistungen eingestellt bei fehlender Mitwirkung? für mehrere Monate oder bis man der Mitwirkung nachkommt?
Wird man vor der Einstellung schriftlich benachrichtigt?
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Ottokar am 15. Dezember 2025, 11:59:15
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 11:21:00Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen Krankheiten gewährt.
Falsch.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen einer vorübergehenden oder dauerhaften Erwerbsminderung gewährt.
Beim Grad der Erwerbsminderung gibt es zwei Stufen: die teilweise und die volle Erwerbsminderung.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann man noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten. Hier ist das Jobcenter (SGB II) zuständig.
Bei einer vollen Erwerbsminderung kann man keine drei Stunden mehr arbeiten. Hier ist das Sozialamt (SGB XII) zuständig.
Titel: Aw: Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro
Beitrag von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 12:01:15
Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2025, 11:59:15
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 11:21:00Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen Krankheiten gewährt.
Falsch.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen einer vorübergehenden oder dauerhaften Erwerbsminderung gewährt.
Beim Grad der Erwerbsminderung gibt es zwei Stufen: die teilweise und die volle Erwerbsminderung.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann man noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten. Hier ist das Jobcenter (SGB II) zuständig.
Bei einer vollen Erwerbsminderung kann man keine drei Stunden mehr arbeiten. Hier ist das Sozialamt (SGB XII) zuständig.
Vielen Dank. Sehr gut.