Hallo ans Forum,
ich möchte mein Auto verkaufen. Um keine Versicherung mehr zu bezahlen, möchte ich es sofort abmelden. Oder ist das keine gute Idee? Leider habe ich auch nicht mehr die Zulassungsbescheinigung Teil 1, den Fahrzeugschein und ich besitze auch nur noch einen Autoschlüssel. Würden Käufer, z.b. ein Gebrauchtwagenhändler, dann noch das Auto ankaufen?
Danke für Rat!
Vor dem Verkauf abmelden ist immer eine gute Idee. Aber: Ohne den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II) bekommst du das Fahrzeug nicht abgemeldet - du solltest also anfangen zu suchen. Fehlende Schlüssel sind bei alten Fahrzeugen nicht so sehr das Problem.
Hast du ein Smartphone und einen PA mit NFc Funktion? Dann kannst du dir die i-KFZ App herunterladen und mittles Ausweis (wenn das Auto auf dich läuft) den aktuellen KFZ-Schein herunterladen!
Zum Vorzeigen bei einer Kontrolle, reicht das! Ich weiss nur nicht, ob das dann beim abmelden auch genügt! (Wenn man ihn da vorzeigt)? :weisnich:
Oh, habe oben einen Tippfehler drin. Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II der ehemalige Brief.
Zitat von: Unwissender am 16. Dezember 2025, 11:06:29Zum Vorzeigen bei einer Kontrolle, reicht das! Ich weiss nur nicht, ob das dann beim abmelden auch genügt! (Wenn man ihn da vorzeigt)? :weisnich:
Nein, das reicht nicht. Selbst für die Online-Abmeldung braucht man den Schein bzw. den QR-Code darauf.
Zitat von: Sheherazade am 16. Dezember 2025, 08:42:48Vor dem Verkauf abmelden ist immer eine gute Idee. Aber: Ohne den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II) bekommst du das Fahrzeug nicht abgemeldet - du solltest also anfangen zu suchen. Fehlende Schlüssel sind bei alten Fahrzeugen nicht so sehr das Problem.
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KZitat von: Sheherazade am 16. Dezember 2025, 08:42:48Vor dem Verkauf abmelden ist immer eine gute Idee. Aber: Ohne den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II) bekommst du das Fahrzeug nicht abgemeldet - du solltest also anfangen zu suchen. Fehlende Schlüssel sind bei alten Fahrzeugen nicht so sehr das Problem.
Kann man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch neu beantragen?
Kann man den Fahrzeugschein denn neu beantragen
ZitatWelche Unterlagen Sie benötigen
Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente Sie bei der jeweiligen Behörde brauchen. In der Regel sind für einen Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil I folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (kann bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden)
Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl
Kosten für den Neuantrag
Die anfallenden Gebühren für einen neuen Fahrzeugschein sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Je nach Bundesland, Behörde und benötigten Unterlagen sollten Sie mit Kosten zwischen 11 und 50 Euro rechnen.
Quelle (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugschein-verloren/)
Frag also erstmal bei deiner Zulassungsstelle nach dem Ablauf.