Hallo zusammen,
auch wenn dazu viele Info's sind würde mich der Ablauf interessieren. Bei der ersten Pflichtverletzung sind es 10% für einen Monat und bei der zweiten, 2 Monate mit 20% und dann bis 3 Monate mit 30%.
Was passiert denn z.b wenn man eine 2 monatige Sanktion mit 20% bekommt und dann in den 2 Monaten erneut eine Pflichtverletzung hat, ich hoffe meine Frage ist verständlich?!
Sprich das ist aktuell Ende mit dem was die Sachbearbeiter machen können oder gibt es auch Totalsanktionen außer die Wohnkosten?
Vermutlich wird irgendwann die Leistung ganz eingestellt wegen mangelnder bzw. fehlender Mitwirkung.
Mich würde eben nur interessieren, das wenn man eine 2 monatige Sanktion von 20% hat, kann in der Zeit ja keine 3 monatige Sanktion verhängt werden sondern erst nach Ablauf der 2 Monate, oder!?
Wird jetzt alles ein wenig anders. Du informierst dich am besten mal über die Neuerungen nach der Bürgergeldreform, z. B. hier! (https://www1.wdr.de/nachrichten/buergergeld-grundsicherung-faq-100.html)