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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Bundspecht am 17. Dezember 2025, 08:45:21

Titel: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 17. Dezember 2025, 08:45:21
Moin zusammen,

die Wohngeldstelle wollte ja noch fehlende Unterlagen haben. Diese hat meine Frau gestern morgen persönlich abgegeben.

Soweit, so gut.

Eben nun habe ich einen Anruf, von der ,,Leistungstruller" vom JC erhalten.....

Diese erklärte mir, dass die ,,Gestern" die Info von der Wohngeldstelle erhalten hätte, dass Wohngeld bewilligt wurde, in von 648€!!!  :schock:  :schock:  :sehrgut:

Sie faselte noch was von Erstattungsanspruch (was immer das bedeutet).

Das Wohngeld würde auch Anfang des Monats ausbezahlt. Einen Bescheid kommt wohl die nächsten Tage.

Nur meine Fragen, die mir dazu spontan einfallen:

1.    Da Wohngeld nun bewilligt ist, und wir vom JC komplett weg sind, wird dann auch der KIZ bewilligt?

2.    Unsere Tochter hatte Dienstag ein Schreiben vom JC bekommen, indem eine aktuelle Schulbescheinigung gefordert wurde, da unsere Tochter ja nun mit 15 laut dem JC ,,Erwerbsfähig" geworden ist. Fällt das ganze damit nun flach?

3.    Mit BG war man ja von der GEZ ,,befreit", ist es richtig, was ich gelesen habe, dass man als ,,Rentner" bzw. Wohngeldempfänger nun ,,GEZ" selber zahlen muss?

4.    Ist es richtig, dass bei Wohngeld bzw. KIZ das Kindergeld nicht angerechnet wird, bzw. das man dies dann ,,zusätzlich" bekommt?

Ich entschuldige mich schonmal im Voraus, aber das alles noch vor Weihnachten, hätte ich nicht gebraucht... Und mir ,,Qualmt" schon der Kopf....

Ach so, das Darlehn von 700 € was ich beantragt hatte, kann nur bis 400€ bewilligt werden, dass währe angeblich die Summe, die die Kinder ,,noch" bekommen hätten....

Auch dazu bekommen wir noch später Bescheid.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 17. Dezember 2025, 08:59:52
1. Das ist anzunehmen.

2. Vermutlich, kommt darauf an, zu wann der Bürgergeldbezug beendet wird. Ich würde das einfach mal vergessen.

3. Ja.

4. Ja.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 17. Dezember 2025, 09:17:09
Zitat von: Sheherazade am 17. Dezember 2025, 08:59:52Vermutlich, kommt darauf an, zu wann der Bürgergeldbezug beendet wird. Ich würde das einfach mal vergessen.

Naja laut dem JC wurde der Wohngeldantrag mit Datum vom 08.12.2025 bewilligt, heißt ja eigentlich , dass (wenn ich das richtig verstanden habe) dass wir damit seid Dez. nix mehr mit dem JC zu schaffen haben....
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Maunzi am 19. Dezember 2025, 08:12:32
Doch habt ihr, da die Leistungen bereits geflossen sind (Ende November), jedoch verrechnen die das mit der Wohngeldstelle (bedeutet die holen sich das für Dezember bezahlte von der Wohngeldstelle wieder und diese muss den auszuzahlenden Betrag um diesen Erstattungsanspruch mindern bevor ihr davon was seht).

Rechnet also erst ab Januar damit, dass ihr vom JC völlig losgelöst seid.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Dezember 2025, 12:57:58
Zitat von: Maunzi am 19. Dezember 2025, 08:12:32Rechnet also erst ab Januar damit, dass ihr vom JC völlig losgelöst seid.

Mhhhh  :weisnich:

Habe heute einen Aufhebungsbescheid im Briefkasten gehabt. Damit wird der ursprüngliche Bescheid vom 06.12.2025 ab dem 01.01.2026 ganz aufgehoben.

Soweit gut  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:

Das hieße aber doch, dass wir für Dez. noch den Anspruch auf Bürgergeld gehabt haben....Oder  :weisnich:

Weil , dass Wohngeld wird wie BG im Voraus überwiesen. In unserem Fall für den Monat Januar eben Ende Dezember.

Was soll da bitte noch Verrechnet werden  :weisnich:  :scratch:

Auch der Bescheid über Wohngeld war im Briefkasten.... Beantragt am 09.12.2025 zwischendurch noch mal fehlende Unterlagen nachgereicht, und bewilligt am 16.12.2025 !!!

Nur eine Woche !!!  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 13:17:22
Zitat von: Bundspecht am 20. Dezember 2025, 12:57:58Was soll da bitte noch Verrechnet werden

Die Leistungen für Dezember. Oder steht im Wohngeldbescheid Bewilligung ab 01.01.2026?
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Dezember 2025, 13:44:31
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 13:17:22Oder steht im Wohngeldbescheid Bewilligung ab 01.01.2026?

Jupp....

Bewilligt vom 01.01.2026-31.12.2026
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 14:38:34
Dann kann auch nichts verrechnet werden. Schriftlich hattest du das mit dem Erstattungsanspruch ja sowieso nicht, oder doch? Der wäre nämlich nur zum Tragen gekommen, wenn die Wohngeldstelle schon mit dem Dezember bewilligt hätte.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Dezember 2025, 14:46:24
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 14:38:34Schriftlich hattest du das mit dem Erstattungsanspruch ja sowieso nicht, oder doch?

Nein, habe ich nicht. Das hat die JC Truller nun am Telefon erwähnt

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 14:38:34Dann kann auch nichts verrechnet werden.

 :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 22. Dezember 2025, 08:31:37
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 14:38:34Dann kann auch nichts verrechnet werden

Was mir noch eingefallen ist. Bewilligt ist Wohngeld ja ab dem 1. Jan. , ausgezahlt wird das Wohngeld aber wie BG auch, im Voraus.

Sprich das Geld für Januar , wird Ende Dezember überwiesen....

Kann es damit was zu tun haben, so von wegen "Zuflussprinzip" ???
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 22. Dezember 2025, 09:16:29
Zitat von: Bundspecht am 22. Dezember 2025, 08:31:37Kann es damit was zu tun haben,

Was, das Gerede von der Sachbearbeiterin von Erstattungsanspruch?

Zitat von: Bundspecht am 22. Dezember 2025, 08:31:37so von wegen "Zuflussprinzip"

Nein. Du hast doch deinen Aufhebungsbescheid, da steht doch auch nichts davon drin, oder?

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 22. Dezember 2025, 09:30:18
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2025, 09:16:29Nein. Du hast doch deinen Aufhebungsbescheid, da steht doch auch nichts davon drin, oder?

Nein, hast Du recht....

ich mache mir da wohl einfach zu viele Gedanken. Von mir aus hätte es das ganze vor Weihnachten nicht gebraucht. :nea: 

Aber es hat sich zumindest Finanziell geloht (und wir sind weg vom JC)  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:  :yes:

Mit beiden Renten, Wohngeld, und Kindergeld, haben wir etwas über 300€ als mit der Rente und dem Bürgergeld.

Und vielleicht kommt ja auch noch was beim KIZ rum  :smile:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Maunzi am 24. Dezember 2025, 10:59:36
Vergiss nur nicht, dass ihr nun ggf Rundfunkbeitrag, Krankenkassen etc selbst zahlen müsst. Prüft das sicherheitshalber nochmal was von den Leistungen die das JC übernommen hat nun selbst bezahlt werden muss, nicht dass ihr bald "böse" Post bekommt.

Freue mich jedenfalls für euch  :smile: Frohe Weihnachten!
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 24. Dezember 2025, 12:32:04
Zitat von: Maunzi am 24. Dezember 2025, 10:59:36Vergiss nur nicht, dass ihr nun ggf Rundfunkbeitrag, Krankenkassen etc selbst zahlen müsst.

Krankenkasse wird schon Automatisch von der Rente abgezogen. Den scheiß GEZ müssen wir leider selber zahlen  :wand:

Aber z.B. unsere Kinder haben noch von JC damals je eine "Bildungskarte" bekommen. Diese ist nun nicht mehr gültig, und daher muss ich nun beim Amt für Soziales neue Karten beantragen.

Gleicher "Topf" , nur anderer Name  :wand:

Habe mich auch schon schlau gemacht, wenn Guthaben bzw. Nachzahlung bei Nebenkostenabrechnungen zustande kommen usw....

Das Dumme ist nur, dass zu diesen Themen nicht Automatisch was steht. Z.b. bei Antrag von Wohngeld, dass alles ist mir in der Regel nachts eingefallen, und ich bin dann aufgestanden , habe mir Block und Stift genommen, und habe mir aufgeschrieben wo ich mich noch drüber informieren muss/sollte.....

Mit ALG II/BG kennst man sich ja im laufe der Jahre recht gut aus (was den Standard angeht) aber mit Wohngeld und KIZ , hatte ich noch nie was am Hut....

Und dann alles innerhalb von vier Tagen zu erledigen. Hätte ich wie gesagt vor Weihnachten nicht mehr gebraucht. Aber wir sind weg vom JC und haben ein paar "Euro" mehr in der Tasche. Und vielleicht wird der KIZ ja auch noch bewilligt.

Da "können" es bis zu 297€ pro Kind werden....

Ich Danke Dir aber, für deine Tipps (und allen anderen natürlich auch)



Frohe Weihnachten wünschen wir Euch allen.....


Titel: KIZ Abgelehnt benötige bitte Hilfe
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 08:35:56
Moin zusammen ....

Großes Kuddelmuddel...

Der Reihe nach: (ich versuche es zumindest)

Anfang Dez.2025 Antrag auf Wohngeld und KIZ gestellt im Auftrag des JC.
Da nun auch ich EM Rente bekomme, bekamen unsere Kinder ein en neuen BG-Bescheid. Auszahlung noch 405,21€

Kurz danach noch eine neuer Bescheid wegen dem höheren Kindergeld, Auszahlung noch 397,20€

Wohngeld wurde bewilligt in Höhe von 648€.

Am 16. Dez. einen Aufhebungsbescheid vom JC bekommen, da wir mit dem Wohngeld nicht mehr Hilfebedürftig sind, und somit vom JC weg sind.

Soweit , so gut.

Nun heute Pots auf dem Briefkasten gezogen, von der Familienkasse. Der Antrag auf KIZ wurde abgelehnt !

Angeblich nach deren Rechnung, kanm der Gesamtbedarf der BG mit Einkommen(Rente)Kiz, Kindergeld und Wohngeld NICHT gedeckt werden :schock:  :schock:  :schock:  :weisnich:

Und das macht mich nun stutzig.....

ich rechne mal vor, mit den Zahlen die ich habe.

Also:
Rente ich 722:
Rente meiner Frau 1048€
Wohngeld 648€
Kindergeld 518€


Macht zusammen= 2936€ -Miete 753€ =2183€

Laut dem letzten BG Bescheid , hätte unsere Kinder 397€bekommen

Also BG 397€
Meine Rente 722
Rente Frau 1048
Kindergeld 518

Zusammen = 2685€  -Miete753€ =1932€



Wir hätte mit Rente, Wohngeld, Kindergeld bummelig 250€ mehr , als wenn wir wieder BG bekommen würden....

Oder sehe ich das Flasch ?????

Warum soll der Bedarf nicht gedeckt sein, wenn ich von JC weniger bekommen würde als andersrum ???

Zumal, wenn man da dann noch den Maximalen KIZ dazurechnen würde , hätte wir über 2700€ (selbst nach Abzug der Miete) im Monat zur Verfügung ....

Nach Telefonat mit der Familienkasse stellt sich raus, dass das JC die Familienkasse beauftragt hat ob wir Bedürftig nach SGBII sind...Nach der Familienkasse ja.... Dem JC nach ja nicht !


HILFE , ich steige da nicht mehr durch 

PS: Bescheid + Berechnungsbogen....


(https://up.picr.de/50499837ai.jpg)

(https://up.picr.de/50499838os.jpg)
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:08:45
Hm, da steht "Einkommen der Eltern von Juni 2025 - November 2025", das ist nicht die aktuelle Einkommenssituation in dem Berechnungsbogen.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 10:14:05
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:08:45m, da steht "Einkommen der Eltern von Juni 2025 - November 2025", das ist nicht die aktuelle Einkommenssituation in dem Berechnungsbogen.

Hallo....

nein ist sie nicht, da ich ja nun auch Rente bekomme (Ende Januar ausgezahlt)....

Was mich in dem Bescheid stutzig gemacht hat , ist das die Ablehnung sich NUR auf den Monat Dezember bezieht.

Die Familienkasse, nimmt aber zur Berechnung die letzten 6 Monate. Und da hatte nur meine Frau mit ihrer Rente ein "Einkommen" ....

Ich hingegen hatte da ja noch Bürgergeld mit den Kindern.

Laut Familienkasse bringt auch ein Wiederspruch nichts. Ein neuer Antrag soll in bummelig 5 Monaten gestellt werden, dann wäre auch ich in der Berechnung mit drin.

Ob das alles nun so stimmt  :weisnich:  :weisnich:  :weisnich:

PS: was mich an dem ganzen momentan so maßlos ärgert, ist das das JC hätte wissen müssen, wie die Familienkasse "rechnet"...

Hätte mir ne ganze Menge Stress und bummelig 10€ Porto gespart.  :wand:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:37:47
Der letzte (klein gedruckte) Satz unter der Berechnung kann aber nicht stimmen. Gibt es beim Kizu nicht auch einen Aktualisierungsantrag?
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 10:40:55
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:37:47Der letzte (klein gedruckte) Satz unter der Berechnung kann aber nicht stimmen

Was genau meinst Du bitte damit ? Mhhh..... Wenn ich da so rechne ....

Rente meiner Frau , Wohngeld, Kindergeld und maximalen KIZ - Miete.....

1048+648+518+594=2808-753=2055€.....Ist immer noch als beim BG .... :scratch:  :scratch:  :scratch:

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 10:37:47Gibt es beim Kizu nicht auch einen Aktualisierungsantrag?

Meines Wissens nach , kann man nur einen Neuantrag stellen, oder eine weiter Bewilligung. Frage ist nur, ob ich dann alle unterlagen nochmal einreichen muss, da diese ja "eigentlich" vorhanden sind (auch alle Rentenbescheide)

PS: ich stelle mir nur nun die Frage, warum meine Frau die ihren Bedarf ja selber decken kann mit ihrer Rente, dennoch bei der Berechnung des Regelbedarfs hinzugezogen wird ... oder ist das so richtig ? `

Zusammen besagte 1873€

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:11:24
Hast du den Antrag auf Kizu explizit ab 01.01.2026 gestellt? Wenn nicht, stimmt die Berechnung auch nur für diesen einen Monat, weil du im Dezember ja noch keine Rente bekommen hast als du den Antrag gestellt hast. Ich mag jetzt nicht mehr die anderen Threads durchforsten, aber zu wann habt ihr das Wohngeld bewilligt bekommen? Edit: Hab es gesehen, auch ab Januar. Dann wurde der Antrag auf Kizu ein paar Tage zu früh gestellt, im Januar wäre besser gewesen.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 11:18:10
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:11:24Hast du den Antrag auf Kizu explizit ab 01.01.2026 gestellt?

Nein, ich habe Anfang Dez.2025 vom JC ein Schreiben bekommen, wo ich unter den üblichen Androhungen, aufgefordert wurde KIZ und Wohngeld zu beantragen.

Das habe ich mit Datum vom 08.12.2025 auch getan. Wohngeld wurde mit Bescheid vom 16.12.2025 bewilligt.

Dementsprechend haben wir dann ein Schreiben vom JC bekommen mit besagten Aufhebungsbescheid, da wir mit dem Wohngeld eben nicht mehr bedürftig wären.

Kurz vor Weihnachten, wollte die Familienkassen dann noch den Bescheid über Wohngeld haben.

Und ja, zum Zeitpunkt der Antragstellung, habe ich noch keine Rente ausgezahlt bekommen. Die bekomme ich erst ab dem 01.01.2026

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:11:24Dann wurde der Antrag auf Kizu ein paar Tage zu früh gestellt, im Januar wäre besser gewesen.

Das habe ich ja auch  so angenommen.... Aber, laut der Familienkasse bin ICH in der Berechnung nicht mit drin. Da Ich und die Kinder die letzten 6 Monate vor Antrag Stellung noch BG bekommen haben. Sprich noch 6 Monate warten (dann habe ich ja auch Rente bekommen) und neu Antrag stellen....

Dies ist zumindest die Aussage die ich bekommen habe. Nur ob das auch so stimmt, weis ich nicht. Es klingt zumindest "Plausibel" .....
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:31:53
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 11:18:10Wohngeld wurde mit Bescheid vom 16.12.2025 bewilligt.

Leistungsbeginn 1. Januar?

Kizu hätte nach dem Wohngeldbescheid zum (oder ab) 1. Januar beantragt werden sollen unter Beilegung des Wohngeldbescheides.

KA ob man da jetzt Widerspruch einlegen und eine aktuelle Berechnung für den Januar fordern kann, ich würde es aber versuchen (dem Schreiben unbedingt die aktuellen Bescheide von Renten und Wohngeld in Kopie beifügen, egal ob das schon mal geschehen ist). Wenn du den Ablehnungsbescheid so akzeptierst und erst in 5 oder 6 Monaten einen neuen Antrag stellst, verlierst du nicht wenig Geld, das wird nämlich nicht rückwirkend gezahlt. 

Und löse dich mal von den Auszahlungszeitpunkten und konzentriere dich auf den jeweils im Bescheid aufgeführten Leistungsbeginn.

Die Familienkasse berechnet im Antragmonat nach dem Ist-Zustand und das war im Dezember nunmal so wie im Berechnungsbogen aufgeführt.

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:00:08
Für Dezember 2025 wurde also Wohngeld bewilligt?
Dann würde ich mal zügig Widerspruch gg die Ablehnung des KiZ einlegen, denn dort wurde Wohngeld mit 0,00 Euro berücksichtigt, was die Berechnung und damit die Entscheidung fehlerhaft macht.
Parallel ab Januar 2026 einen neuen Antrag wg geänderter Einkommensverhältnisse stellen.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:05:42
Ja, Wohngeld wurde ab dem 01.01.2026 bewilligt, und auch ende 2025 das erstmals überwiesen.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 11:31:53Die Familienkasse berechnet im Antragmonat nach dem Ist-Zustand und das war im Dezember nunmal so wie im Berechnungsbogen aufgeführt.

Das ist nicht ganz richtig. Zur Berechnung (Einkommen usw.) werden die letzten 6 Monate genommen. Steht ja auch so im Bescheid drin.

Ich musste damals die ALG II /BG Bescheide der letzte 6 Monate mit einreichen. Und in der Zeit hatte nur meine Frau mit ihrer Rente ein "Einkommen", was zur Berechnung ran gezogen wurde.

Das ich da Geld verliere weis ich, nur was soll ich als Begründung für einen Widerspruch nehmen...? Laut dem Bescheid bezieht sich das ja NUR auf dem Dezember. Da hatte ich ja noch BG bekommen.

Ich kommen mir da echt verascht vor...Zu einem vom JC, zum anderen von der Familienkasse. Die haben doch gewusst, dass ich die 6 Monate vorher noch BG bezogen habe.

Aber  Nöööö dann auch noch unterlagen nachfordern. :teuflisch:


Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:00:08Für Dezember 2025 wurde also Wohngeld bewilligt?

Der Bescheid ist vom 16.12.2025 ja , bewilligt aber erst ab 01.01.2026


Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:00:08Parallel ab Januar 2026 einen neuen Antrag wg geänderter Einkommensverhältnisse stellen.

Laut Bescheid besteht eine "Unterdeckung" von 521,79€, obwohl Wohngeld (648€) nicht berücksichtigt wurde. Müsste die Familienkassen aber dann nicht selber sehen, dass Wohngeld ab Januar mit in die Berechnung einbliesen "müsste" , und der Bedarf dann gedeckt wäre ....?


Hätte die Familienkasse nun gesagt, "gut für Dezember gibt es nix, aber dann ab Januar" ..... Müsste da nicht ein Widerspruch reichen eben mit der Begründung, dass ab Januar Wohngeld bezogen wird...

Obwohl die das eigentlich wissen ! :wand:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:37:01
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:05:42Laut Bescheid besteht eine "Unterdeckung" von 521,79€, obwohl Wohngeld (648€) nicht berücksichtigt wurde. Müsste die Familienkassen aber dann nicht selber sehen, dass Wohngeld ab Januar mit in die Berechnung einbliesen "müsste" , und der Bedarf dann gedeckt wäre ....?

Deine Rente wurde auch nicht berücksichtigt. Und die sehen nur, was zum Zeitpunkt der Antragstellung (hier Dezember) der Ist-Zustand ist.

Wie gesagt, ich würde einen Widerspruch verfassen. Und/oder
Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:00:08Parallel ab Januar 2026 einen neuen Antrag wg geänderter Einkommensverhältnisse stellen.

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:44:18
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:37:01Deine Rente wurde auch nicht berücksichtigt. Und die sehen nur, was zum Zeitpunkt der Antragstellung (hier Dezember) der Ist-Zustand ist.

Das ist ja auch richtig so, da diese eben noch nicht zur Berechnung ran gezogen wurde, das würde erst nach weitern 6 Monaten der Fall sein.

Der Ist- Zustand ist der Familienkasse zur Berechnung egal. Die nehmen die letzten 6 Monate, und da hatte ich eben besagte Rente noch nicht. Mal davon abgesehen, dass die Familienkasse unter anderem auch meinen Rentenbescheid in Kopie erhalten hat

Was sich halt eben ändert, ist das Wohngeld ab Januar, was da in die Berechnung mit einfließen "müsste".

Und das würde ich als "Grundlage" für einen Wiederspruch nehmen. Ich werde mich da morgen mal in Ruhe für einen Entwurf dran setzten.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:44:57
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:05:42Der Bescheid ist vom 16.12.2025 ja , bewilligt aber erst ab 01.01.2026
Dann bleibt dir hier nur der Neuantrag ab Januar 2026, ein Widerspruch wäre sinnlos.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:53:29
Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2026, 12:44:57Dann bleibt dir hier nur der Neuantrag ab Januar 2026, ein Widerspruch wäre sinnlos.

Aber es ändert sich bis auf das Wohngeld ja nix weiter. Meine Rente würde ja immer nicht nicht berücksichtigt werden.

Sorry , aber bin da momentan völlig durch den Wind.... :sad:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:59:47
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:53:29Aber es ändert sich bis auf das Wohngeld ja nix weiter. Meine Rente würde ja immer nicht nicht berücksichtigt werden.

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 12:44:18Das ist ja auch richtig so, da diese eben noch nicht zur Berechnung ran gezogen wurde, das würde erst nach weitern 6 Monaten der Fall sein.

Nein, die müssen bei Antragstellung im Januar mit aktuellen Daten rechnen. Und bei deiner Rente ist Leistungsbeginn auch der 1. Januar, richtig?
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 13:13:55
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:59:47Nein, die müssen bei Antragstellung im Januar mit aktuellen Daten rechnen.

Wen dem so wäre , warum werden dann die letzten 6 Monate zu Berechnung genommen, und nicht der Ist- Zustand wie Du ihn nennst ??? Wenn ich jetzt wieder einen Antrag stellen würde, würden wieder die letzten 6 Monate berücksichtigt werden.

Da wirklich einzige, was sich da ändert ist das Wohngeld.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 12:59:47Und bei deiner Rente ist Leistungsbeginn auch der 1. Januar, richtig?

Ja , richtig.

Aber in dem Bescheid ist ja zu lesen, dass zur Berechnung das Einkommen der Eltern von Juni-November 2025 genommen wurde, sprich besagte 6 Monate "vor" Antrag Stellung.
 

So steht es auch auf deren Seite

"Eltern müssen ihr Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung nachweisen. Stellen Sie Ihren Antrag zum Beispiel im Oktober, müssen Sie das in den Monaten April bis September zugeflossene Einkommen angeben."

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 13:46:44
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 13:13:55Aber in dem Bescheid ist ja zu lesen, dass zur Berechnung das Einkommen der Eltern von Juni-November 2025 genommen wurde, sprich besagte 6 Monate "vor" Antrag Stellung.
 

Das passt in eurem Fall aber nicht, euer Einkommen hat sich nunmal erst seit dem 1.1.2026 erheblich geändert. Du hast doch auch den Aufhebungsbescheid zum 31.12.2025 vom Bürgergeld bekommen, richtig? Den musst du natürlich auch dem Neuantrag beifügen.

Hochrechnen können und sollten die dann mit den Rentenbescheiden und dem Wohngeldbescheid inklusive aktueller Belege zu der Miete selbst.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 16:26:44
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 13:46:44Das passt in eurem Fall aber nicht

kannst Du das mal bitte erläutern, warum das mit den sechs Monaten der Nachweise gerade bei uns nicht passen soll ?

Natürlich ändert sich das Einkommen ab dem 1. Jan. das steht ja auch nicht zur Debatte. Nur wird es laut Familienkasse (FK) erst nach besagten 6 Monaten mit angerechnet....

die FK hatte alles an Unterlagen ...

Bürgergeldbescheid Dez. 2025 BG Bescheide der letzten 6 Monate
Anschreiben vom JC zur Aufforderung Wohngeld und KIZ zu beantragen
Rentenbescheid von mir
Rentenbescheid von meiner Frau
Schreiben vom Rententräger über Dauerrente meiner Frau
Betriebs und Heizkostenabrechnung 2024 wegen Aufschlüsslung der Miete/Kontoauszug über die Mietzahlung
Kopie, Schwerbehindertenausweise beider Kinder beide GDB 60 Merkzeichen H
Schreiben BARMER Pflegekasse über Pflegegrad beider Kinder Pflegegrad II


All diese Unterlagen lagen vor. Das einzige was nicht vorlag und auch nicht nachgefordert wurde , war der Aufhebungsbescheid vom JC.

Ich hatte eben ein ca. 30 Minuten langes Gespräch mit der FK. Ein Wiederspruch würde sich tatsächlich nicht lohnen. Aber ab Januar würde das Wohngeld berücksichtigt werden , was für Dez. ja nicht der Fall war.

Ob da aber was bei rum kommt , ist die Frage. Was meine Rente betrifft, soll ich ca. 5 Monate warten , und dann einen Neuantrag stellen. Dann würde auch besagte Rente mit in die Berechnung einfließen.

Ich frage mich nur warum, die das so kompliziert machen. Klar wurde der Antrag im Dezember gestellt, aber ich stelle so einen Antrag ja nicht nur für einen Monat !  :weisnich:  :no:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:21:58
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 16:26:44Ich hatte eben ein ca. 30 Minuten langes Gespräch mit der FK. Ein Wiederspruch würde sich tatsächlich nicht lohnen. Aber ab Januar würde das Wohngeld berücksichtigt werden , was für Dez. ja nicht der Fall war.

.............. Was meine Rente betrifft, soll ich ca. 5 Monate warten , und dann einen Neuantrag stellen. Dann würde auch besagte Rente mit in die Berechnung einfließen.

Und warum wird deine Rente, die du nachweislich ab Januar diesen Jahres bekommst, nicht jetzt schon, sondern erst in 5 Monaten berücksichtigt? Ohne deine Rente kommt ihr ja wieder nicht an den Gesamtbedarf ran, da fehlen dann knapp über 70€ für den Anspruch auf Kizu. Ist schon etwas hirnrissig.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 17:29:31
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:21:58Und warum wird deine Rente, die du nachweislich ab Januar diesen Jahres bekommst, nicht jetzt schon, sondern erst in 5 Monaten berücksichtigt?

Weil, immer die Einkommen der letzten 6 Monate in die Berechnung einfließen. Bürgergeld zähl da nicht als Einkommen.

Die Rente schon. Aber die bekomme ich ja erst ab Januar.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:21:58Ohne deine Rente kommt ihr ja wieder nicht an den Gesamtbedarf ran.

Naja, die "Unterzahlung" soll ja laut Bescheid 521,79€ betragen, wenn nun das Wohngeld von 648€ mit angerechnet würde, sollte es ja "eigentlich" passen.
 
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:33:53
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 17:29:31Naja, die "Unterzahlung" soll ja laut Bescheid 521,79€ betragen, wenn nun das Wohngeld von 648€ mit angerechnet würde, sollte es ja "eigentlich" passen.

Da bin ich mal gespannt, ich bin von dem Betrag auf dem Berechnungsbogen ausgegangen (Gesamtbedarf €2626,76).
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 17:41:38
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:33:53ich bin von dem Betrag auf dem Berechnungsbogen ausgegangen (Gesamtbedarf €2626,76).

Ich zunächst auch... Das ist der Gesamte Bedarf incl. Warm Miete die wir damals vom JC bekommen hatten. Aber ich frage mich warum meine Frau in dem Bedarf mit eingerechnet wird, obwohl diese ihren Bedarf mit ihrer Rente selber decken kann. :weisnich


Oder habe ich da einen Denkfehler ???
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 18:12:23
Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 17:41:38Oder habe ich da einen Denkfehler ???

Ja, beim Kizu wird die gesamte Familie mit Einkommen und Wohnkosten berücksichtigt, ebenso wie beim Wohngeld. Da fällt niemand raus, weil er oder sie den eigenen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) selbst decken kann. Zur Bedarfsfestsetzung beim Kizu werden alle Regelsätze und die KdU zugrunde gelegt, ohne Anrechnung von Einkommen.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 08:13:37
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 18:12:23Ja, beim Kizu wird die gesamte Familie mit Einkommen und Wohnkosten berücksichtigt

Mag sein, aber als Einkommen wird in unseren Fall "nur" die Rente meiner Frau gewertet. Ist ja auch so im Bescheid zu sehen.

Aber eine Sache ist mir noch eingefallen. Es gab damals beim JC ja immer noch den Kindersofortzuschlag. Wir hatte da noch ein Schreiben bekommen vom JC wo drauf hingewiesen wurde, dass dieser pro Kind nun 25€ beträgt.

Das JC ist da ja nun nicht mehr für zuständig.... Wer dann ? Der Kreis, oder auch die Familienkasse ?
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 09:30:36
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 08:13:37Mag sein, aber als Einkommen wird in unseren Fall "nur" die Rente meiner Frau gewertet. Ist ja auch so im Bescheid zu sehen.

Ja, aber mit einer für mich nicht rechtsicheren Begründung (erst nach 5 oder 6 Monaten).

Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 08:13:37Es gab damals beim JC ja immer noch den Kindersofortzuschlag.

Ja, aber ihr bezieht kein Bürgergeld mehr. Ursprünglich war dieser Sofortzuschlag als vorübergehende Entlastung bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung eingeführt worden. Da die Kindergrundsicherung nun offiziell nicht eingeführt wird, bleibt dieser Sofortzuschlag zunächst unbefristet bestehen.

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 21. Januar 2026, 09:54:42
Lt. dem KiZ-Lotsen der BA besteht mit dem angegebenen Einkommen ab Januar 2026 Anspruch auf KiZ.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:10:41
Zitat von: Ottokar am 21. Januar 2026, 09:54:42Lt. dem KiZ-Lotsen der BA besteht mit dem angegebenen Einkommen ab Januar 2026 Anspruch auf KiZ.

Moin, ich traue dem Teil nicht. Mir wurde nach Eingabe aller Daten gesagt, "Joo Du hast Anspruch"

Warum hat die FK das bloß nur für den Monat Dezember berechnet. Es lagen doch alle Unterlagen vor...

Wenn die nun gesagte hätten , Ok für Dezember gab es noch kein Wohngeld, daher gibt es nix, aber ab Januar würde das mit in die Berechnung einfließen....

Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 09:30:36Ja, aber mit einer für mich nicht rechtsicheren Begründung (erst nach 5 oder 6 Monaten).

Tja, was soll ich dazu sagen. Das ist aber überall nachzulesen, dass das Einkommen der letzten 6 Monate zur Berechnung genommen wird.

Ob das rechtssicher ist  :weisnich:

PS: habe eben mal die Daten von uns im KIZ Rechner eingegeben.

Als Einkommen da aber nur die Rente meiner Frau und Wohngeld. Und ja, ich hätte wahrscheinlich einen Anspruch auf KIZ....


Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 09:30:36Ja, aber ihr bezieht kein Bürgergeld mehr

soll das nun heißen, dass unsere Kinder, keinen Anspruch mehr auf diesen Sofortzuschlag haben ????



PS:

Laut "diesem" haben wir keinen Anspruch .....Nur mit Rente meiner Frau und Wohngeld

https://www.kinderzuschlag.org/rechner/


Sie haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Ungedeckter Bedarf:
420,00 €
Möglicher Kinderzuschlag
0,00 €

Da der Kinderzuschlag Ihren Bedarf nicht decken kann, besteht kein Anspruch.
Details der Berechnung anzeigen

Anzurechnendes Elterneinkommen:    1.048,00 €
Bedarf der Eltern:    -1.546,63 €
Überschuss:    0,00 €
Anzurechnen auf Kinderzuschlag:    0,00 €
Aufschlüsselung:       
Erwerbseinkommen zu 45%:        0,00 €
Andere Einkünfte zu 100%:        0,00 €

Vergleichsrechnung mit höchstmöglichen Kinderzuschlag
Bedarf der Familie:    -2.626,00 €
Einnahmen der Familie (inkl.Kindergeld) :    1.558,00 €
Maximal möglicher Kinderzuschlag für 2 Kinder:    594,00 €
Ungedeckter Bedarf: (mit möglichem Kinderzuschlag)    -174,00 €

Ihr Kinderzuschlag Anspruch:    0,00 €


Mhhhhh habe das alles nochmal eingegeben, aber diesmal mit meiner Rente.... Und auch DA hätten wir Anspruch !!!


Und hier wird mir ausgerechnet , wir hätten Anspruch auf 594€ für beide Kinder !!! :schock:  :schock:  :weisnich:

https://www.smart-rechner.de/kinderzuschlag/rechner.php


Ich werd bekloppt  :wand:  :wand:  :wand:

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 10:29:16
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:10:41soll das nun heißen, dass unsere Kinder, keinen Anspruch mehr auf diesen Sofortzuschlag haben ????

Vermutlich werdet ihr diese 25€ je Kind automatisch bekommen, die Informationen sind diesbezüglich etwas ungenau.

ZitatDer Kindersofortzuschlag hingegen wurde als Übergangsleistung eingeführt, um Kinder, die von Armut betroffen sind, kurzfristig finanziell zu unterstützen. Seit dem 1. Juli 2022 wird dieser Zuschlag automatisch an Familien gezahlt, die bereits Sozialleistungen wie den Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesfamilienministeriums hervor. Ein separater Antrag wie beim Kinderzuschlag ist hier nicht erforderlich. Die Höhe des Kindersofortzuschlags liegt derzeit bei 25 Euro.
Quelle (https://www.mainpost.de/wirtschaft/finanzen/kinderzuschlag-und-kindersofortzuschlag-was-ist-der-unterschied-3-11-25-105395020)
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:49:56
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 10:29:16ermutlich werdet ihr diese 25€ je Kind automatisch bekommen, die Informationen sind diesbezüglich etwas ungenau.


Ja, ich habe da auch keine Aussagen zu gefunden....

Aber nochmal zur KIZ Berechnung...

Laut dem einen Rechner, hätten wir als Gesamt Einkommen (ohne meine Rente) von 2808€ und damit bummelig 182€ als der Bedarf....

Sprich

Rente 1048€
Kindergeld 518€
Wohngeld 648€
Maximaler KIZ 594€

gebe ich da (nur mal asu Spaß meine Rente auch mit an) haben wir nur noch einen Anspruch auf 370€  :grins:

Bekloppt alles ....

Ergo ich werde nochmal einen Antrag stellen. Ich frage aber nach , ob ich die ganzen Unterlagen nochmal einreichen muss....(mein armer Drucker)  :grins:

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Tini911 am 21. Januar 2026, 10:58:27
Der Kindersofortzuschlag Ist im Kinderzuschlag schon inkludiert , also in den 297 Euro maximal pro Kind
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:59:54
Zitat von: Tini911 am 21. Januar 2026, 10:58:27Der Kindersofortzuschlag Ist im Kinderzuschlag schon inkludiert , also in den 297 Euro maximal pro Kind

Das weiß ich, aber wenn man keinen Anspruch auf KIZ hat ? Woher bekommt man dann den Kindersofortzuschlag !?

Das ist alles ein wenig Schwammig was da zu zu finden ist ....
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 11:00:11
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:49:56Ergo ich werde nochmal einen Antrag stellen. Ich frage aber nach , ob ich die ganzen Unterlagen nochmal einreichen muss....

Ich würde es machen, so merkwürdig wie die sich anstellen. Und dieses Mal auch den Aufhebungsbescheid Bürgergeld dazu legen. Vielleicht fragst du dann gleich mal nach der rechtlichen Grundlage oder Anweisung, dass deine Rente erst nach 5 Monaten berücksichtigt wird, die Belegnachweisung alleine kann und darf das nicht sein. Man hat Anspruch auf Berechnung für diese Leistungen mit dem aktuellen Einkommen und da zählt deine Rente genauso zu wie das Wohngeld.

Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:59:54Das weiß ich, aber wenn man keinen Anspruch auf KIZ hat ? Woher bekommt man dann den Kindersofortzuschlag !?

Über einen extra Antrag bei der Familienkasse, wenn man Wohngeld bezieht.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Tini911 am 21. Januar 2026, 11:06:37
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:59:54
Zitat von: Tini911 am 21. Januar 2026, 10:58:27Der Kindersofortzuschlag Ist im Kinderzuschlag schon inkludiert , also in den 297 Euro maximal pro Kind

Das weiß ich, aber wenn man keinen Anspruch auf KIZ hat ? Woher bekommt man dann den Kindersofortzuschlag !?

Das ist alles ein wenig Schwammig was da zu zu finden ist ....

Dann bekommst du keinen Kindersofortzuschlag mehr meiner Meinung nach
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 11:26:23
Soooo ..... :wand:

Also: Ich kann einen Antrag ab Januar stellen, da ja nun das Wohngeld mit einfließen würde....

ABER, der würde wieder abgelehnt werden, wegen den sagten 6 Monaten VOR Antragstellung ! :schock:  :schock:

Laut FK war das so, dass der "Ist-Zustand" zur Berechnung ran gezogen wurde. Im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber dies aber geändert.

Sprich ich muss tatsächlich bis Mai warten für einen Neuantrag.  :schock:

Dann würden natürlich das Wohngeld und meine Rente mit berechnet werden. Und ja, ich muss ALLE Unterlagen dann neu einreichen....*frust*. Der Aufhebungsbescheid vom JC wird aber nicht benötigt.

Die ganze Arbeit und der Stress noch vor Weihnachten fast umsonst  :teuflisch:


Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 11:00:11Das weiß ich, aber wenn man keinen Anspruch auf KIZ hat ? Woher bekommt man dann den Kindersofortzuschlag !?

Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 11:00:11Über einen extra Antrag bei der Familienkasse, wenn man Wohngeld bezieht.

So, wenn man Wohngeld bekommt, hat man keinen Anspruch auf den Kindersofortzuschlag !  :wand:

Erst dann , wenn der KIZ bewilligt würde ( ist dann mit enthalten)

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 12:11:23
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 11:26:23Im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber dies aber geändert.

In welchem Gesetz genau soll das wo stehen?

Ich lasse mich immer gerne eines besseren belehren, aber nicht mit solchen schwammigen Behauptungen, die es womöglich auch nur mündlich am Telefon gab.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 12:38:12
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 12:11:23In welchem Gesetz genau soll das wo stehen?

Das weis ich auch nicht, aber ich habe ein Merkblatt der FK zum Thema KIZ aus dem Jahr 2018 gefunden. Und da steht nicht ein Wort von besagten 6 Monaten.

https://www.tha.de/Binaries/Binary28523/Merkblatt-KiZ-01.18.pdf


In den Merkblättern von heute, steht das aber drin !

Ahhhh gefunden !!!  :yes:

https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

ganz untern unter Punkt (8) im ersten Absatz....
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 13:17:41
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 12:38:12
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 12:11:23In welchem Gesetz genau soll das wo stehen?

Das weis ich auch nicht, aber ich habe ein Merkblatt der FK zum Thema KIZ aus dem Jahr 2018 gefunden. Und da steht nicht ein Wort von besagten 6 Monaten.

https://www.tha.de/Binaries/Binary28523/Merkblatt-KiZ-01.18.pdf


In den Merkblättern von heute, steht das aber drin !

Ahhhh gefunden !!!  :yes:

https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

ganz untern unter Punkt (8) im ersten Absatz....

Ja, und ganz unten steht auch "Im Übrigen sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich."

Mir erschließt sich immer noch nicht, warum man die Leistung Kinderzuschlag verwehrt bekommt für mindestens 5 Monate, eher 6 (das muss man sich mal ausrechnen, was da flöten geht), nur damit man Einkommen, das aus dem Bürgergeldbezug befreit, auf dem Papier für 5-6 Monate als zugeflossen nachweisen kann.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 15:42:59
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 13:17:41Ja, und ganz unten steht auch "Im Übrigen sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich."

Stimmt, klingt erstmal wie ein Widerspruch in sich, aber der Gesetzgeber wird sich da schon so seine Gedanken gemacht haben.

Ich weiß auch nicht warum das damals geändert wurde. Fakt ist aber das die FK besagt 6 Monate vor Antragstellung alle einkommen zur Berechnung nimmt.

Von daher würde es mir /uns nun auch nichts bringen einen Antrag ab Januar zu stellen. Weil dann würden die Monate Juli-Dezember genommen werden. Und da hatten wir kein Wohngeld und ich auch meine Rente nicht.

Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 13:17:41Mir erschließt sich immer noch nicht, warum man die Leistung Kinderzuschlag verwehrt bekommt für mindestens 5 Monate, eher 6 (das muss man sich mal ausrechnen, was da flöten geht), nur damit man Einkommen, das aus dem Bürgergeldbezug befreit, auf dem Papier für 5-6 Monate als zugeflossen nachweisen kann.

Mir leider auch nicht. Wenn man mal den Maximalen Wert nimmt , sind das locker 3564€ die da "flöten" gehen.  :no:  :nea:  :schock:
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 16:22:02
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 15:42:59Stimmt, klingt erstmal wie ein Widerspruch in sich, aber der Gesetzgeber wird sich da schon so seine Gedanken gemacht haben.

Den Gesetzgeber ziehe ich gar nicht in Zweifel, mich würde mal interessieren nach welcher Dienstanweisung das so krude umgesetzt wird. Meistens sind nicht die Gesetze das Problem, sondern die Umsetzung durch die Ämter.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 22. Januar 2026, 09:29:57
Keiner der Online-Kiz Rechner kann korrekt rechnen und keiner davon kann die Besonderheiten bei der Berechnung von Renteneinkommen berücksichtigen.
Das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate wird nur zur Berechnung der pauschalen Einkommensgrenze (600€ Alleinerziehend, 900€ Paar) benutzt.
Zur Berechnung der Höhe des KiZ wird das tatsächliche Einkommen angesetzt.
Wohngeld und Kindergeld werden beim KiZ nicht als Einkommen mindernd berücksichtigt, sondern nur bei der Prüfung herangezogen, ob Hilfebedürftigkeit nach SGB II vermieden wird.

Bei Rentenbeziehern wird eine vollkommen andere Berechnung vorgenommen als bei Erwerbstätigen (vgl. Durchführungsanweisung Kinderzuschlag).
Hier (Anspruch auf Sozialgeld der EM-Rentner wg. erwerbsfähigem Kind) würde die wie folgt aussehen (Bsp):

Mann
Rente: 722€
abzgl. Regelbedarf: -506€
abzgl. 1/4 KdUH: -188,25€
abzgl. 30€ Freibetrag: -30€
auf das Kind übertragbares Einkommen = -2,25€, also kein übertragbares Einkommen

Frau
Rente: 1048€
abzgl. Regelbedarf: -506€
abzgl. 1/4 KdUH: -188,25€
abzgl. 30€ Freibetrag: -30€
auf das Kind übertragbares Einkommen = 323,75€

Der Gesamtkinderzuschlag für beide Kinder beträgt 584€, davon sind 323,75€ abzuziehen.
Der Kinderzuschlag beträgt damit 260,25€.

Bedürftigkeitsberechnung Kinder:
Regelbedarf 471€ + 390€: 861€
2x 1/4 KdUH: 376,50€
abzgl. übertragbares Einkommen: 323,75€
abzgl. 2x 259€ Kindergeld: 518€
Gesamtbedarf = 395,75€
abzgl. Kinderzuschlag: 260,25€
= 135,50€ Hilfebedürftigkeit (noch) nicht beseitigt
abzgl. Wohngeld: 648€
= -512,50€ Hilfebedürftigkeit beseitigt
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 22. Januar 2026, 11:13:45
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 16:22:02Den Gesetzgeber ziehe ich gar nicht in Zweifel, mich würde mal interessieren nach welcher Dienstanweisung das so krude umgesetzt wird.

Das kann ich Dir leider nicht sagen, ich habe da nicht nachgefragt, bzw. ich hätte da wohl auch keine Antwort bekommen.

Ich kann es eben nur so wiedergeben wie es mir erklärt wurde, bzw. so wie es eigentlich auf so gut wie jeder Seite zu dem Thema kommuniziert wird...

@Ottokar,

ich danke Dir und natürlich auch allen anderen für ihre Hilfe.

Aber ein kleiner Fehler ist Dir unterlaufen...
Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2026, 09:29:57Regelbedarf 2x 471€: 942€

unsere Sohn ist erst 12 und hätte einen Bedarf von 390€. Ob das allerdings auschlaggebend ist.....

So eine ähnliche "Berechnung" hatte mir der eine "Rechner" auch ausgespuckt. Allerdings erst in besagten 5-6 Monaten.

Ich weiß es ist kompliziert, und ich steige da selber nicht mehr so ganz durch. Warum die stur an dieser "Berechnung" von Einkommen der letzten 6 Monate festhalten, weis ich wie gesagt nicht.

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2026, 09:29:57Das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate wird nur zur Berechnung der pauschalen Einkommensgrenze (600€ Alleinerziehend, 900€ Paar) benutzt.

Ja , so hatte man mir das auch erklärt. Aber in den besagte letzten 6 Monaten hatte eben NUR meine Frau mit ihrer Rente "Einkommen" , da das Bürgergeld was meine Kinder und ich noch bis Ende Dez. bekommen haben , nicht zählt.

So ist es ja auch in dem Bescheid zu sehen.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 23. Januar 2026, 14:53:32
Zitat von: Bundspecht am 22. Januar 2026, 11:13:45unsere Sohn ist erst 12 und hätte einen Bedarf von 390€. Ob das allerdings auschlaggebend ist.....
Das ist nur für die Bedürftigkeitsprüfung relevant. Ich hab die Zahlen dort mal angepasst, was am Ergebnis aber nichts ändert.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 14:56:30
Zitat von: Bundspecht am 22. Januar 2026, 11:13:45Aber in den besagte letzten 6 Monaten hatte eben NUR meine Frau mit ihrer Rente "Einkommen" , da das Bürgergeld was meine Kinder und ich noch bis Ende Dez. bekommen haben , nicht zählt.

Kann man als Erkärung für die Ablehnung deines Antrags im Dezember gelten lassen, aber ganz bestimmt nicht für eine Ablehnung eines Neuantrages im Januar oder Februar.

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2026, 09:29:57Zur Berechnung der Höhe des KiZ wird das tatsächliche Einkommen angesetzt.

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 23. Januar 2026, 18:19:03
Zitat von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 14:56:30Kann man als Erkärung für die Ablehnung deines Antrags im Dezember gelten lassen, aber ganz bestimmt nicht für eine Ablehnung eines Neuantrages im Januar oder Februar.

Das von mir verlinke Gesetzt zum KIZ ist da doch (leider) eindeutig....Es mag ja richtig sein wenn @Ottokar schreibt, dass  "Zur Berechnung der Höhe des KiZ wird das tatsächliche Einkommen angesetzt"

Aber eben der letzten 6 Monate VOR Antrag Stellung. Klar hätten wir nun im Januar meine Rente und Wohngeld als zusätzliches Einkommen....

Aber dann würden die Monate August - Januar als Berechnung genommen. Sprich 5 Monate Bürgergeld und einen Monat unsere Renten und Wohngeld.

Der Antrag würde abgelehnt werden.

Ich würde mich ja auch wünschen, es wäre anders.  :yes:

Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 24. Januar 2026, 09:00:28
Zitat von: Bundspecht am 23. Januar 2026, 18:19:03Aber eben der letzten 6 Monate VOR Antrag Stellung.
NEIN!
Lies, was ich schrieb!
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 24. Januar 2026, 09:30:56
Zitat von: Bundspecht am 23. Januar 2026, 18:19:03Ich würde mich ja auch wünschen, es wäre anders.

Wenn du dich damit zufrieden gibst, ist das ok. Würde es mich betreffen, würde ich mich weiter damit auseinandersetzen, zum Beispiel mit der Durchführungsanweisung Kinderzuschlag, auch DA-KiZ (ich versuche nachher mal die Pdf oder den Link einzufügen, irgendwie geht das gerade nicht oder ich bin zu blöd). Da steht zum Beispiel auf Seite 65:

Zitat(2) 1Wird ein Antrag auf SGB II-Leistungen abgelehnt, weil vorrangig Kinderzuschlag zu beantragen ist, gilt § 28 SGB X nach § 5 Absatz 3 Satz 3 BKGG mit der Maßgabe, dass der Antrag auf Kinderzuschlag unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Ablauf des Mo-nats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung (hier: Alg II) bestandskräftig geworden ist, nachzuholen ist. 2Eine frist-gemäße Antragstellung auf Kinderzuschlag liegt damit immer vor, wenn spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Alg II-Ab-lehnungsbescheides bzw. des Alg II-Aufhebungsbescheides Kinder-zuschlag beantragt wird.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 24. Januar 2026, 09:48:31
Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2026, 09:00:28
Zitat von: Bundspecht am 23. Januar 2026, 18:19:03Aber eben der letzten 6 Monate VOR Antrag Stellung.
NEIN!
Lies, was ich schrieb!

Habe ich gemacht.

Einkommen der Eltern Juni-November 2025, und da wurde eben NUR die Rente meiner Frau berücksichtigt.

Leute, ich bin ja auf Eurer Seite, aber warum bitte reitet dann die FK auf besagte 6 Monaten andauern rum !?

Selbst in dem Anlehnungsbescheid den wir bekommen haben steht das doch schwarz auf weiß ....




Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2026, 09:30:562) 1Wird ein Antrag auf SGB II-Leistungen abgelehnt, weil vorrangig Kinderzuschlag zu beantragen ist, gilt § 28 SGB X nach § 5 Absatz 3 Satz 3 BKGG mit der Maßgabe, dass der Antrag auf Kinderzuschlag unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Ablauf des Mo-nats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung (hier: Alg II) bestandskräftig geworden ist, nachzuholen ist. 2Eine frist-gemäße Antragstellung auf Kinderzuschlag liegt damit immer vor, wenn spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Alg II-Ab-lehnungsbescheides bzw. des Alg II-Aufhebungsbescheides Kinder-zuschlag beantragt wird.

Eine Fristgerecht Antragstellung, sagt aber ja noch nicht voraus, dass der Antrag auch bewilligt würde....

Ich kann den Antrag stellen, gehe aber jede Wette ein, dass der wieder abgelehnt wird.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 24. Januar 2026, 10:00:30
Zitat von: Bundspecht am 24. Januar 2026, 09:48:31Ich kann den Antrag stellen

Du musst ja nicht. Ich würde aber unter Beilegung des Bürgergeldaufhebungsbescheides - auch wenn die den NICHT anfordern.

Das der Antrag im Dezember zu früh gestellt wurde und abgelehnt werden musste, ist logisch. Für eine Ablehnung des Antrages bei Antragstellung im Januar gibt es keine rechtssichere Begründung.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: JensM1 am 30. Januar 2026, 00:12:30
ZitatIch kann den Antrag stellen, gehe aber jede Wette ein, dass der wieder abgelehnt wird.

Warum sollte der abgelehnt werden? Ihr braucht in den 6 Monaten vor Antragstellung ein Einkommen von mind. 5400,00 Euro (5400 : 6 = 900,00 Euro). Deine Frau bekommt über 1000 Euro Rente, passt. Ihr müsst mit KiZ und WG zusammen einen höheren Anspruch als auf Bürgergeld haben. Da ihr schon allein mit WG keinen Bürgergeld Anspruch habt, passt das auch.

Der Ablehnungsbescheid im 12/25 war korrekt, da noch kein WG. Jetzt bekommst du die gleiche Berechnung, nur dass im Berechnungsbogen nicht mehr bei WG 0 steht, sondern euer aktueller WG Anspruch.

Unbedingt noch diesen Monat neu beantragen, die Anspruchsvoraussetzungen sind jetzt klar erfüllt! Nächsten Monat würde deine Rente 01/26 mit in die Berechnung einfließen, also 1/6 davon und ihr bekommt dann uU weniger KiZ. Und vor allem gehen die bis zu knapp 600 Tacken für 01/26 flöten, wenn du es diesen Monat nicht neu beantragst.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 08:51:12
Zitat von: JensM1 am 30. Januar 2026, 00:12:30Warum sollte der abgelehnt werden? Ihr braucht in den 6 Monaten vor Antragstellung ein Einkommen von mind. 5400,00 Euro (5400 : 6 = 900,00 Euro). Deine Frau bekommt über 1000 Euro Rente, passt. Ihr müsst mit KiZ und WG zusammen einen höheren Anspruch als auf Bürgergeld haben. Da ihr schon allein mit WG keinen Bürgergeld Anspruch habt, passt das auch.

Der eine Monat nun mit Wohngeld, reicht da aber nicht aus, da in den restliche 5 Monaten eben kein anderes Einkomme, als die Rente meiner Frau vorhanden war.

Das Einkommen hat eben die letzten Monate nicht gereicht um Anspruch auf Kiz zu haben. Mit Wohngeld sind wir vom JV weg, richtig, aber auch erst seid Januar.

Und solange in 6 Monaten nicht genug Einkommen vorhanden ist , um den Bedarf zu decken, würde der Antrag wieder abgelehnt !

Da ändert auch nun der eine Monat mit Wohngeld und Rente nix dran.... Leider
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2026, 09:44:44
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 08:51:12Der eine Monat nun mit Wohngeld, reicht da aber nicht aus, da in den restliche 5 Monaten eben kein anderes Einkomme, als die Rente meiner Frau vorhanden war.

Mehrere Leute haben dir jetzt geschrieben, dass diese telefonische Auskunft falsch ist.

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2026, 09:29:57Das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate wird nur zur Berechnung der pauschalen Einkommensgrenze (600€ Alleinerziehend, 900€ Paar) benutzt.
Zur Berechnung der Höhe des KiZ wird das tatsächliche Einkommen angesetzt.
Wohngeld und Kindergeld werden beim KiZ nicht als Einkommen mindernd berücksichtigt, sondern nur bei der Prüfung herangezogen, ob Hilfebedürftigkeit nach SGB II vermieden wird.

Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 08:51:12Und solange in 6 Monaten nicht genug Einkommen vorhanden ist , um den Bedarf zu decken, würde der Antrag wieder abgelehnt !

Für diese Begründung einer Antragsablehnung gibt es keine rechtliche Grundlage!
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: JensM1 am 30. Januar 2026, 09:56:48
Du hast laut Berechnung eine Bedarfsunterdeckung von rund 521 Euro in 12/25 und damit bleibt die Zuständigkeit in 12/25 beim Jobcenter, da Bürgergeld >KiZ + WG. In 01/26 ist aber WG von 648,00 Euro in die Berechnung mit reinzunehmen, vorher war WG 0, siehe Berechnungsbogen. 648 Euro > ca. 521 Euro, KiZ + WG > Bürgergeld und damit ist auch diese Bedingung des § 6a BKKG erfüllt.

Keine Ahnung, warum du das nicht nachvollziehen kannst, das ist doch kein Hexenwerk. 648 > 521, ja KiZ Anspruch. Hat mit deiner Rente überhaupt nichts zu tun.

Stell den Antrag fristgerecht spätestens morgen bis 24.00 Uhr.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2026, 11:49:41
Zitat von: JensM1 am 30. Januar 2026, 09:56:48Keine Ahnung, warum du das nicht nachvollziehen kannst, das ist doch kein Hexenwerk.

Offensichtlich kann er sich nicht vorstellen, dass man ihm Bockmist erzählt hat um seinen Neuantrag hinauszuzögern. Denn bei Antragstellung im Januar müsste (fast) der Höchstsatz Kizu gezahlt werden für 6 Monate, weil eben seine Rente noch nicht berücksichtigt wird, sobald seine Rente in die Berechnung mit einfließt, verringert sich der Anspruch. Gelebte Sparmaßnahmen von einem Amt.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 12:24:36
Sorry leute, aber ich steige da nicht mehr durch !!!

Zitat von: JensM1 am 30. Januar 2026, 09:56:48Du hast laut Berechnung eine Bedarfsunterdeckung von rund 521 Euro in 12/25 und damit bleibt die Zuständigkeit in 12/25 beim Jobcenter, da Bürgergeld >KiZ + WG. In 01/26 ist aber WG von 648,00 Euro in die Berechnung mit reinzunehmen, vorher war WG 0, siehe Berechnungsbogen. 648 Euro > ca. 521 Euro, KiZ + WG > Bürgergeld und damit ist auch diese Bedingung des § 6a BKKG erfüllt.

Warum , ist dann immer und überall (stehst selbst so im Gesetzt) die Rede davon, dass man die letzten 6n Monate VOR Antrag Stellung sein Einkommen nachweisen  muss !

Würde ich nun einen Antrag stellen, würden die Monate August bis Januar zu Berechnung angezogen werden. Bis Ende Dez. war aber das Einkommen (außer Rente meiner Frau ) nicht vorhanden.

Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2026, 11:49:41Denn bei Antragstellung im Januar müsste (fast) der Höchstsatz Kizu gezahlt werden für 6 Monate, weil eben seine Rente noch nicht berücksichtigt wird

Ich bekommen die Rente ab ab Januar, ergo müsste die in die Berechnung mit einfliesen.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2026, 12:40:45
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 12:24:36Sorry leute, aber ich steige da nicht mehr durch !!!

Es wurde dir aber schon ausführlich erklärt von @Ottokar in Beitrag #53 und #55.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 19:26:09
Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2026, 12:40:45
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 12:24:36Sorry leute, aber ich steige da nicht mehr durch !!!

Es wurde dir aber schon ausführlich erklärt von @Ottokar in Beitrag #53 und #55.


Ich habe es gelesen....Überall kann man nachlesen (auch in meinem Bescheid), dass man die Einkommensnachweise der letzten 6 Monate benötig. Und wenn ich in 6 Monaten nicht genügend Einkommen habe (da reicht nun auch der Monat Januar nicht), wird der Antrag abgelehnt.

Laut FK haben die eine ganz "komische" Formel , nach der das berechnet wird.

Ihr sagt, dafür gibt es keine Rechtliche Grundlage. Das scheint die FK aber anders zu sehen.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 31. Januar 2026, 09:36:58
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 19:26:09Ich habe es gelesen.
Offenbar auf den falschen Seiten, oder gelesen, aber nicht verstanden.
Dann lies mal DAS (https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba034485.pdf).
Auf Seite 6 unter 1.2 findest du Folgendes:

Zitat1.2 Mindesteinkommensgrenze wird erreicht
Den Kinderzuschlag können Sie erhalten, wenn Ihr monatliches
Einkommen (z. B. Brutto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld
oder Krankengeld) die Mindesteinkommensgrenze erreicht.
Diese beträgt für Elternpaare 900 Euro und für Alleinerziehende
600 Euro. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei
nicht berücksichtigt.
Für die Entscheidung über die Mindesteinkommensgrenze werden
die Einkommensverhältnisse der letzten sechs Monate vor Antragstellung
zu Grunde gelegt und der durchschnittliche Betrag aus dem
Einkommen ermittelt (Bemessungszeitraum).
Diese Mindesteinkommensgrenze wird bereits aufgrund der Rente deiner Frau erreicht.

Und auf Seite 18 ab 3.0 findest du die Vorgehensweise bei der Berechnung:
ZitatWas als Einkommen und Vermögen bei der Berechnung des
Kinderzuschlags zu berücksichtigen ist, bestimmt sich nach dem
SGB II.

Da steht also das, was ich bereits in Beitrag #53 schrieb:
Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2026, 09:29:57...
Das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate wird nur zur Berechnung der pauschalen Einkommensgrenze (600€ Alleinerziehend, 900€ Paar) benutzt.
...
Zur Berechnung der Höhe des KiZ wird das tatsächliche Einkommen angesetzt.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 19:26:09Ich habe es gelesen....Überall kann man nachlesen (auch in meinem Bescheid), dass man die Einkommensnachweise der letzten 6 Monate benötig. Und wenn ich in 6 Monaten nicht genügend Einkommen habe (da reicht nun auch der Monat Januar nicht), wird der Antrag abgelehnt.
Wenn ich mich mal einklinken darf - das ist leider richtig.
Da Du/Ihr mit euren Einkommensverhältnissen in diesen sechs Monaten VOR der ersten Antragstellung die gesetzl. vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht erreicht habt, wird der Kizz-Antrag abgelehnt. Du kannst dann fünf Monate nach eurer Einkommensänderung den nächsten Antrag stellen und dann sollte das klappen. Das ist die formal rechtliche Seite.
Die rechnerische Seite, die Kizz-Höhe wird dann (wieder) anhand eures Einkommens der letzten sechs Monate ermittelt.
Es gibt allerdings einen positiven Punkt bei dem ganzen Theater - wenn ihr den Kizz erst mal bekommt, habt ihr nur noch eine Meldepflicht hinsichtlich eurer Bedarfsgemeinschaft (wenn jemand ein/auszieht, verstirbt, heiratet etc.)
Änderung in den Einkommensverhältnissen sind nicht meldepflichtig.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Bundspecht am 31. Januar 2026, 11:51:03
Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Da Du/Ihr mit euren Einkommensverhältnissen in diesen sechs Monaten VOR der ersten Antragstellung die gesetzl. vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht erreicht habt, wird der Kizz-Antrag abgelehnt.

Nichts anderes habe ich ja immer wieder geschrieben. Und nur die Rente meiner Frau reicht alleine nicht aus. Ansonsten hätte der Antrag ja für den Monat Dez. bewilligt werden "müssen", da meine Frau ihre Rente schon seid drei Jahren bekommt.

Ich muss eben das Einkommen von sechs Monaten nachweisen , da reicht es nicht wenn das Einkommen in "einem" Monat reicht, in den anderen fünf Monaten aber nicht.

Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Du kannst dann fünf Monate nach eurer Einkommensänderung den nächsten Antrag stellen und dann sollte das klappen.

Genau das wurde mir auch so erklärt....

Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Die rechnerische Seite, die Kizz-Höhe wird dann (wieder) anhand eures Einkommens der letzten sechs Monate ermittelt.

Das sollte im Mai/Juni reichen, da dann genug Einkommen vorhanden ist ( zusätzlich zur Rente meiner Frau, eben meine Rente und Wohngeld ab Januar 2026)
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Ottokar am 01. Februar 2026, 10:25:24
Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Wenn ich mich mal einklinken darf - das ist leider richtig.
Nein, ist es nicht.
Bundspecht behauptet dort, dass nicht nur für die Berechnung der Mindesteinkommensgrenze die 6 Monat rückwirkender Einkommensnachweise benutzt werden, sondern auch für die Berechnung und Letzteres ist nunmal falsch.
Fakt ist außerdem, dass
1. Die Mindesteinkommensgrenze von 900€ hier bereits aufgrund der Rente der Frau i.H.v. monatlich 1048€ erreicht wird, die diese seit über 3 Jahren bekommt, und
2. dass der KiZ Antrag für Dezember 2025 nicht wegen Nichterreichen der Mindesteinkommensgrenze abgelehnt wurde, denn die wurde ja erreicht, sondern erst nach der Anrechnung des tatsächlichen im Dezember verfügbaren Einkommens.
Da dieses Einkommen im Dezember 2025 nur aus der Rente der Ehefrau bestand und damit zu gering war, wurde der KiZ Antrag für Dezember abgelehnt.
Da ab Januar 2026 beim Einkommen zur Rente der Ehefrau auch die Rente des Ehemannes hinzukommt, sieht die Einkommensberechnung ab Januar 2026 ganz anders aus und ergibt lt. KiZ Rechner einen Anspruch, wobei die Mindesteinkommensgrenze bereits durch das Renteneinkommen der Ehefrau im Zeitraum 07-12/2025 realisiert wird.
Unabhängig davon gibt es Sonderfälle, in denen für die Mindesteinkommensgrenze nicht die 6 Monat rückwirkender Einkommensnachweise benutzt werden dürfen. Das hier wäre ein solcher, ist hier aber ohne belang, da die Mindesteinkommensgrenze hier ohnehin wegen der Rente der Frau i.H.v. monatlich 1048€ erreicht wird, die diese seit über 3 Jahren bekommt.
Da KiZ erst ab Antragstellung bewilligt wird und wir mittlerweile Februar haben, hat Bundspecht seinen Anspruch auf KiZ für Januar 2026 leider verloren.
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Tami am 01. Februar 2026, 13:57:34
§6a Abs.8 BKGG Für die Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens ist der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich.
Da steht nichts von Mindesteinkommensgrenze.

ZitatDa KiZ erst ab Antragstellung bewilligt wird und wir mittlerweile Februar haben, hat Bundspecht seinen Anspruch auf KiZ für Januar 2026 leider verloren.
Er könnte noch bis 14. Februar Widerspruch erheben ... wobei ich nicht denke, dass der Erfolg hat.

@Bundspecht - Ich hoffe, du hast im Januar noch einen Neuantrag gestellt?
Titel: Aw: Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....
Beitrag von: Sheherazade am 01. Februar 2026, 14:53:40
Zitat von: Tami am Heute um 13:57:34@Bundspecht - Ich hoffe, du hast im Januar noch einen Neuantrag gestellt?

Nein, hat er nicht, er hat lieber dem Gerede der Sachbearbeiterin von der Familienkasse geglaubt.