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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 17. Dezember 2025, 12:28:16

Titel: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 17. Dezember 2025, 12:28:16
Das Bürgergeld soll bald Geschichte sein. Die Regierung hat nun beschlossen, dass die neue Grundsicherung kommen soll.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101048386/kabinett-beschliesst-grundsicherung-buergergeld-wird-abgeschafft.html
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57
Die SPD hat ALLES mitgemacht!
Für Psychisch Kranke wird sehr sehr schlimm! Die Psychischen Kranken sind zur Vorsprache beim Jobcenter verpflichtet, das ist so in den Nachrichten über diese neue Grundsicherung geschrieben.
Wenn ich mich täusche, dann korrigeren.
An Ottokar:
Es steht in diesem Bericht der Bildzeitung wie auch anderen Medien:
Aber: Der Jobcenter-Mitarbeiter muss vor der Totalstreichung einen letzten Kontaktversuch machen.
Laut Arbeitsministerium ein Missverständnis. Zur Klarstellung heißt es jetzt im Gesetz: Es muss eine ,,Gelegenheit zur persönlichen Anhörung" geben. Heißt: Der Jobcenter-Mitarbeiter muss vor der Komplettstreichung den Stützeempfänger anrufen oder zu Hause besuchen. Ist er nicht erreichbar, gibt's kein Geld mehr.
https://www.bild.de/politik/inland/buergergeld-abgeschafft-kabinett-beschliesst-grundsicherung-694284e511416590a630de37

Frage: kann diese Anhörung auch schriftlich gemacht werden vom Jobcenter? oder muss der Empfänger persönlich vorsprechen, wie es in dem neuen Gesetz der  neuen Grundsicherung heißt???
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: anne am 17. Dezember 2025, 13:09:35
Es liegt wohl künftig im Ermessen des JobcenterMenschen, ob du vor einer Vollsanktion angehört wirst. Es kann wohl unterstellt werden, dass du nicht wirklich psychisch krank bist und dann wirst du auch ohne Anhörung voll sanktioniert. So habe ich das bei NTV oder Welt TV aufgeschnappt.
Ich kann mich aber auch verhört haben. Das Alles wird sicher nochmal genau definiert in die Medien gehen, hoffe ich.


Ich muß mich korrigieren
Die Jobcentermitarbeiter sollen nach einer Anhörung entscheiden, ob du wirklich "überfordert" bist oder ein Verweigerer.
Sind die denn entsprechend geschult?

Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57kann diese Anhörung auch schriftlich gemacht werden vom Jobcenter? oder muss der Empfänger persönlich vorsprechen, wie es in dem neuen Gesetz der  neuen Grundsicherung heißt???
Videotelefonie, telefonisch oder ein Treffen mit dem Sachbearbeiter

aber erstmal abwarten...
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Konstantin am 17. Dezember 2025, 13:14:38
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57Für Psychisch Kranke wird sehr sehr schlimm! Die Psychischen Kranken sind zur Vorsprache beim Jobcenter verpflichtet,

Das kann man umgehen wenn man sich in eine psychiatrische Klinik einweisen lässt. Das ist ein rechtlich anerkannter ,,wichtiger Grund", um Meldetermine beim Jobcenter abzusagen. Während des stationären Aufenthalts ruht die Pflicht zur persönlichen Vorsprache, da Sie dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen müssen.

Auch wird das Geld wegen der Verpflegung im Krankenhaus nicht mehr gekürzt, diese Regelung ist entfallen. Man erhält den vollen Regelsatz.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 13:24:58

Das schreibt der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/sanktionen-schonvermogen-totalverweigerer-das-andert-sich-nun-tatsachlich-beim-burgergeld-15058568.html?utm_source=push


Ich frage mich gerade bei einer Anhörung ist man nicht verpflichtet per Telefon erreichbar zu sein wie es mit dem Datenschutu aussieht ?

Wie ist es mit Leute die Angehörige pflegen mit pg 3 und selber chronisch krank sind und auf die 60 zugehen ?
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 13:27:42
Zitat von: Konstantin am 17. Dezember 2025, 13:14:38
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57Für Psychisch Kranke wird sehr sehr schlimm! Die Psychischen Kranken sind zur Vorsprache beim Jobcenter verpflichtet,

Das kann man umgehen wenn man sich in eine psychiatrische Klinik einweisen lässt. Das ist ein rechtlich anerkannter ,,wichtiger Grund", um Meldetermine beim Jobcenter abzusagen. Während des stationären Aufenthalts ruht die Pflicht zur persönlichen Vorsprache, da Sie dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen müssen.

Auch wird das Geld wegen der Verpflegung im Krankenhaus nicht mehr gekürzt, diese Regelung ist entfallen. Man erhält den vollen Regelsatz.

Da kommen wir dann nun zum ZWANG
und das ist dann Zwang und nicht anderes.
Und das ist dann auch erlaubt, diser Zwang

Zitat von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 13:24:58Das schreibt der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/sanktionen-schonvermogen-totalverweigerer-das-andert-sich-nun-tatsachlich-beim-burgergeld-15058568.html?utm_source=push


Ich frage mich gerade bei einer Anhörung ist man nicht verpflichtet per Telefon erreichbar zu sein wie es mit dem Datenschutu aussieht ?

Wie ist es mit Leute die Angehörige pflegen mit pg 3 und selber chronisch krank sind und auf die 60 zugehen ?
Und der Tagesspiegel schreibt, dass Psychisch Kranke strenger behandelt werden als andere.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: GoetzB am 17. Dezember 2025, 14:53:12
Die Gespräche im Jobcenter sind ein Faktor die Psyche zu schädigen.

Die C Zeiten waren eine Art von Freiheit. Und da ging es sicherlich vielen besser, keine Angst vor Vorladungen vom Jobcenter zu faktischen Sinnlos Vorsprachen zu erhalten.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: chrisi01 am 17. Dezember 2025, 16:00:28
Na ja, seriös soll es erst Ende 2026-Anfang 2027 losgehen. Die Zahlung des RG wird nur eingestellt und bei Kontaktaufnahme nachgezahlt. Schätze mal Telefon oder Brief reichen. Wenn die JC später die Leistungen für psychisch Kranke Menschen ganz einstellen ist das schon hart.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 17. Dezember 2025, 16:10:02
nun aber fix vors bundesverfassungsgericht damit..ach ne..würde udn wird ja nix bringen..man hat ja bereits die richtigen richter plaziert.. :clever:
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:02:17
Bimimaus5421

Zitat von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 13:24:58Wie ist es mit Leute die Angehörige pflegen mit pg 3 und selber chronisch krank sind und auf die 60 zugehen ?
Da hat die Pflege Vorrang und es ist kein Grund sanktioniert zu werden. Ausser das wurde auch abgeschafft.

MfG FN
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Vollloser am 17. Dezember 2025, 17:42:41
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57Für Psychisch Kranke wird sehr sehr schlimm!

Mal ein Erfahrungsbericht von mir letztes Jahr beim ärztlichen Dienst (ÄD) der BA.
Das war schon ein etwas gruseliger Trip - schon fast ein bisschen wie in so einer Frankenstein-Burg.
Gellende Schreie aus irgendwelchen Kellern habe ich zwar nicht gehört, aber immerhin ein weinen und wimmern aus irgendeinem Untersuchungszimmer da !

Also ich kommen da an, und melde mich da an so einem Anmeldetresen an.

Mitarbeiter hinter dem Tresen: ,,Sie müssen das hier ausfüllen !"

Ich setze mich in dem Wartebereich da auf einem Stuhl, zwei Stühle neben einem Frauchen - sie schätzungsweise so Ende zwanzig, höchstens so um die dreißig.
Sie saß da, mit irgendwie niedergeschlagener Mine.
Ich musste mich auf den Ausfüllbogen konzentrieren, wo per Ankreuzfragen noch mal sämtliche Krankheiten abgefragt wurden.
Zwischendurch wurde inzwischen das in sich zusammengesunkene Frauchen neben mir da zu ihrer Untersuchung aufgerufen.
Irgendwann wurde ich dann von einer Ärztin da aufgerufen, und sie führte mich in einem kleinen Flurlabyrinth vor die Tür eines Untersuchungsraumes, wo ich noch mal kurz (ca. 15 Minuten) warten musste.
Die Frau kam nämlich eine ¾ Stunde zu spät, und ich war ihr erster - äh - Patient - oder Klient - oder Fall - oder - WAS ist man da bei denen eigentlich genau !?
Die Frau musste sich erst noch meine Unterlagen, die sie von meiner Integrationskraft übersandt bekommen hat, durchlesen !!

Ja und als ich da so saß, und auf meine Untersuchung wartete, hörte ich plötzlich ein weinen und wimmern und eine grummelnde Männerstimmer aus irgendeinem Zimmer da in der Einrichtung.
Das Weinen war eine Frauenstimme.

Die Frau: ,,Huhuhuhuuu, wimmer !"
Männerstimme: ,,Grummel grommel grummel.
Das Frauchen: Huhuu schuchz ichweißjagarnichwieichklarkommensoll huhuhuhuuu
Männerstimme: Grummmel grummel grummel. Grummel grummel grummel.
Frauchen: Huhuhuuu heul schluchz...
...

Schon gruselig !!  :sad:
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 19:51:00
Zitat von: Vollloser am 17. Dezember 2025, 17:42:41
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57Für Psychisch Kranke wird sehr sehr schlimm!

Mal ein Erfahrungsbericht von mir letztes Jahr beim ärztlichen Dienst (ÄD) der BA.
Das war schon ein etwas gruseliger Trip - schon fast ein bisschen wie in so einer Frankenstein-Burg.
Gellende Schreie aus irgendwelchen Kellern habe ich zwar nicht gehört, aber immerhin ein weinen und wimmern aus irgendeinem Untersuchungszimmer da !

Also ich kommen da an, und melde mich da an so einem Anmeldetresen an.

Mitarbeiter hinter dem Tresen: ,,Sie müssen das hier ausfüllen !"

Ich setze mich in dem Wartebereich da auf einem Stuhl, zwei Stühle neben einem Frauchen - sie schätzungsweise so Ende zwanzig, höchstens so um die dreißig.
Sie saß da, mit irgendwie niedergeschlagener Mine.
Ich musste mich auf den Ausfüllbogen konzentrieren, wo per Ankreuzfragen noch mal sämtliche Krankheiten abgefragt wurden.
Zwischendurch wurde inzwischen das in sich zusammengesunkene Frauchen neben mir da zu ihrer Untersuchung aufgerufen.
Irgendwann wurde ich dann von einer Ärztin da aufgerufen, und sie führte mich in einem kleinen Flurlabyrinth vor die Tür eines Untersuchungsraumes, wo ich noch mal kurz (ca. 15 Minuten) warten musste.
Die Frau kam nämlich eine ¾ Stunde zu spät, und ich war ihr erster - äh - Patient - oder Klient - oder Fall - oder - WAS ist man da bei denen eigentlich genau !?
Die Frau musste sich erst noch meine Unterlagen, die sie von meiner Integrationskraft übersandt bekommen hat, durchlesen !!

Ja und als ich da so saß, und auf meine Untersuchung wartete, hörte ich plötzlich ein weinen und wimmern und eine grummelnde Männerstimmer aus irgendeinem Zimmer da in der Einrichtung.
Das Weinen war eine Frauenstimme.

Die Frau: ,,Huhuhuhuuu, wimmer !"
Männerstimme: ,,Grummel grommel grummel.
Das Frauchen: Huhuu schuchz ichweißjagarnichwieichklarkommensoll huhuhuhuuu
Männerstimme: Grummmel grummel grummel. Grummel grummel grummel.
Frauchen: Huhuhuuu heul schluchz...
...

Schon gruselig !!  :sad:
Ausfüllen beim Äd wenn du breits deine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hast , frage ich mich da gerade was hadt du da ausgefüllt ?
Müssen musst du mal garbichts

Ich habe vor Jahren nix beim Äd ausgefüllt

Was ich nicht verstehe und mich in meinen Grundrechte einschränkt unterschreibe ich nicht .
Denn mit deiner Unterschrift bist du für dein tun und handeln verantwortlich

Ohne dir nahe zu treten zu wollen du schreibst in einem Nebenzimmer hat ein Junges Mädel geweint du konntest es hören .
Kammst du nicht auf die idee das da was nicht stimmt ?
Warum hast du nicht zivilcourage gezeigt und geschaut was hinter der Tür passiert ? Wolltest du dich nicht damit konfronitieren ob das vielleicht eine Vergewaltigung stattfindet ? Das Mädel hat da sicherlich nicht aus Langweile oder aus Spass geweint sondern weil in die Würde eingegriffen wurde .

Böse Handlungen verhindert man nicht durch wegsehen und ignoranz sondern mit Aufmerksamkeit und Achtsamkeit

Die Verschwärfungen kommen nur durch weil über jahrzente sich fügen und keinen richtigen Widerstand leisten .

Schaut ubd hört euch den Vortrag von Ra Rosenow an zur neuen Grundsicherung
,dann versteht ihr die Hintergründe und es liegt bei uns allen mit harten Ba nadgen dagegen vorzugehen .

Einer hatte hier geschrieben schon das bverfg an zu schreiben

Tut es ..Konfroniert die Bmas und alle der zustândigen Stellen wie wir alle um unsere Würde kämpfen müssen
Wir alle haben ein Recht auf Leben auch ohne Arbeit
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Unwissender am 18. Dezember 2025, 09:33:38
Ruhig Blut! Das war erst der erste Entwurf! Da kann noch einiges geändert werden. Es läuft ja auch noch das Mitgliederbegehren! Nichts kommt hinten so raus wie es vorne reingekommen ist! :yes:
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Vollloser am 18. Dezember 2025, 10:00:24
Zitat von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 19:51:00Ausfüllen beim Äd wenn du breits deine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hast , frage ich mich da gerade was hadt du da ausgefüllt ?
Müssen musst du mal garbichts
Na wie ich bereits geschrieben habe:
Zitat von: Vollloser am 17. Dezember 2025, 17:42:41Wo [...] noch mal sämtliche Krankheiten abgefragt wurden.
Das ist so ein Fragebogen gewesen, wie man es mittlerweile in jeder Arztpraxis vorgelegt bekommt, wenn man da als Neukunde aufläuft.
Zahnärzte fragen da auch immer gerne nach dem Beruf. Daran wollen sie sich anscheinend schon ausrechnen können, was sie dem Patienten irgendwann mal so alles im Kopp einbauen könnten (was der sich leisten könnte/können müsste).
Für mich als jetzt "Sozialhilfebezieher" mittlerweile auch immer sehr spannend... !

Zitat von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 19:51:00Ohne dir nahe zu treten zu wollen du schreibst in einem Nebenzimmer hat ein Junges Mädel geweint du konntest es hören .
Kammst du nicht auf die idee das da was nicht stimmt ?
Warum hast du nicht zivilcourage gezeigt und geschaut was hinter der Tür passiert ? Wolltest du dich nicht damit konfronitieren ob das vielleicht eine Vergewaltigung stattfindet ?

Huh. Tja. Zivilcourage. Ich und Zivilcourage... !?!?

Nun ja. Also 1. konnte ich nicht genau orten, von wo, aus welchen Raum, das Weinen und Heulen da kam. Ich hätte da in diversen Türen reinplatzen müssen und sagen sollen/müssen ,,WAS is hier looos ?!?", oder so, oder wie !?
Und das auch noch ohne Durchsuchungsbeschluss ?  Schwierich !

2. klang das nach meinem Empfinden da nicht nach einer körperlichen Vergewaltigung, sondern deutlich eher nach einer "psychosozialen Vergewaltigung". Und SOWAS stand mir ja da gerade unmittelbar ebenfalls gerade bevor !
JEDES Meeting mit Mitarbeitern von diesem Amt, IST eine potentielle (!) psychosoziale Vergewaltigung. Ein "Hinternstochern", wo sie dabei versuchen, noch irgendwelche Hämorrhoiden bei dem/der Bedürftigen da zu finden !

Tja, ich habe es mir nicht getraut, da interventiv zu werden.
Ich habe da im Übrigen ja auch zudem tatsächlich so meine psychocharakterlichen Defizite - welche ich interessanterweise ja sogar von dieser Ärztin da dann attestiert bekommen habe (sog. "psychische Minderbelastbarkeit").
Ich habe auch sehr hin und her überlegt, ob ich das hier überhaupt (mal) veröffentliche. Solche herausfordernden Kommentarinhalte werden ja auch hier in diesem Forum sehr unterschiedlich empfunden und beurteilt !
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: chrisi01 am 18. Dezember 2025, 10:04:15
Eigentlich dürfte unser Bundespräsident das Gesetz zur neuen Grundsicherung dann nicht unterschreiben. Kann natürlich sein, das bei den Schwächsten die Gesetze, die Verfassung und die Menschenwürde egal sind.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 18. Dezember 2025, 11:30:34
Zitat von: chrisi01 am 18. Dezember 2025, 10:04:15Eigentlich dürfte unser Bundespräsident das Gesetz zur neuen Grundsicherung dann nicht unterschreiben. Kann natürlich sein, das bei den Schwächsten die Gesetze, die Verfassung und die Menschenwürde egal sind.

§1..hat nur für leistungserbringer bestand..
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Ottokar am 18. Dezember 2025, 12:48:48
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 12:55:57Frage: kann diese Anhörung auch schriftlich gemacht werden vom Jobcenter? oder muss der Empfänger persönlich vorsprechen, wie es in dem neuen Gesetz der  neuen Grundsicherung heißt???
In der letzten bekannten Fassung des Gesetzentwurfes vom 17.12.2025 steht dazu unter § 31a Abs. 2 Satz 2 SGB II:
ZitatEine persönliche Anhörung soll erfolgen, wenn der Agentur für Arbeit psychische Erkrankungen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekannt sind oder andere Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, sich zu den
für die Entscheidung über die Minderung erheblichen Tatsachen in einer schriftlichen Anhörung
zu äußern.
"Soll" bedeutet i.d.R. "muss", ein Abweichen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn z.B. Betroffenen das Aufsuchen des JC aus med. Gründen unmöglich ist und ein Hausbesuch durch das JC nicht in Frage kommt.
(Ja, eine solche persönliche Anhörung ist eine Bringschuld des JC, diese kann sehr wohl auch beim Leistungsbezieher erfolgen, daran wird das JC sich wohl gewöhnen müssen.)
In solchen Extremfällen sollte imho ohnehin das Betreuungsgericht informiert und eine Betreuung angeregt werden, da diese Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Interessen gegenüber dem JC zu vertreten.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 14:32:54
Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2025, 12:48:48In solchen Extremfällen sollte imho ohnehin das Betreuungsgericht informiert und eine Betreuung angeregt werden, da diese Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Interessen gegenüber dem JC zu vertreten.

Das wäre sehr wenige Fälle.
Auf Psychisch Kranke kommen ganz neue Zeiten, die neue Grundsicherung hat fast nur diese Leute im Blick.

Die SPD hat ALLES wirklich ALLES mitgemacht und die Union hat ALLES wirklich ALLES durchgesetzt.

Zitat von: Unwissender am 18. Dezember 2025, 09:33:38Ruhig Blut! Das war erst der erste Entwurf! Da kann noch einiges geändert werden. Es läuft ja auch noch das Mitgliederbegehren! Nichts kommt hinten so raus wie es vorne reingekommen ist! :yes:
Es wird nichts mehr geändert, das ist vorbei.


Aber wenn ich falsch liege, kann man korrigieren.

Man muss sich diese Kuh von der SPD ansehen, wie sie lacht.

Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: anne am 18. Dezember 2025, 14:49:31
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 13:27:42Und der Tagesspiegel schreibt, dass Psychisch Kranke strenger behandelt werden als andere.
Das sehe ich eigentlich nicht
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/gesetzentwurf-umgestaltung-grundsicherung-arbeitsuchende.html
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 14:54:37
Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 14:49:31
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Dezember 2025, 13:27:42Und der Tagesspiegel schreibt, dass Psychisch Kranke strenger behandelt werden als andere.
Das sehe ich eigentlich nicht
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/gesetzentwurf-umgestaltung-grundsicherung-arbeitsuchende.html

Die Presse ist voll davon, dass diese Erkrankten strenger behandelt werden.
Der Beitrag von Ottokar zeigt es auch, wenn ich ihn richtig verstehe.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: anne am 18. Dezember 2025, 15:01:44
Alle werden strenger behandelt, nicht nur psychisch Kranke. Aber verstehe mich nicht falsch, ich finde diese neue Grundsicherung, so wie sie aktuell "vorliegt", eines Sozialstaates noch unwürdiger als Hartz 4 es war.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 15:05:49
Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 15:01:44Alle werden strenger behandelt, nicht nur psychisch Kranke. Aber verstehe mich nicht falsch, ich finde diese neue Grundsicherung, so wie sie aktuell "vorliegt", eines Sozialstaates noch unwürdiger als Hartz 4 es war.

Richtig, ist viel schlimmer.

Könnte es noch Änderungen geben?
Zitat von: Unwissender am 18. Dezember 2025, 09:33:38Ruhig Blut! Das war erst der erste Entwurf! Da kann noch einiges geändert werden. Es läuft ja auch noch das Mitgliederbegehren! Nichts kommt hinten so raus wie es vorne reingekommen ist! :yes:
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: anne am 18. Dezember 2025, 15:15:15
Zitat von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 15:05:49Könnte es noch Änderungen geben?
Zum Vorteil aller "Empfänger" ? Wohl eher nicht. Inhaltlich können ja nur CDU/CSU und SPD was ändern. Ob die daran Interesse haben, wage ich zu bezweifeln. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 15:16:56
Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 15:15:15
Zitat von: 2_Gerhaard am 18. Dezember 2025, 15:05:49Könnte es noch Änderungen geben?
Zum Vorteil aller "Empfänger" ? Wohl eher nicht. Inhaltlich können ja nur CDU/CSU und SPD noch was ändern. Ob die daran Interesse haben, wage ich zu bezweifeln. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ja, die neue Grundsicherung zum Vorteil der Betroffenen, das würde ein kleiner Aufstand der SPD in parlamentarischer Abstimmung bedeuten, ist wohl vielleicht doch nicht zu erwarten.

7. Wie wird dem besonderen Schutzbedürfnis von Menschen mit psychischen Erkrankungen noch besser Rechnung getragen?
Dadurch, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen persönlich angehört werden sollen:

Künftig ist ausdrücklich geregelt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen vor einer Leistungsminderung und auch vor Feststellung eines dritten Meldeversäumnisses, welches zum Entfall der Leistungen führt, persönlich angehört werden sollen. Damit wird verdeutlicht, dass diagnostizierte psychische Erkrankungen als besonders schutzwürdige Umstände von besonderer Relevanz für Entscheidungen des Jobcenters sind. Ein persönliches Gespräch ist hier in der Regel besser als ein ausschließlich schriftliches Anhörungsverfahren.
https://www.sgb2.info/DE/Service/Publikationen/Fragen-und-Antworten-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung/grundsicherung-faq-art.html
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 18. Dezember 2025, 15:46:24
mitgliederbegehren..alle kniken ein wenns soweit ist..war so und wird immer so bleiben..optimistisch bin ich dahingegend das sich nordkorea,südkorea anschliesst..aber hierzulande optimistisch..??never.. :wand:
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:44:34
 :ironie:
Zitat von: anne am 18. Dezember 2025, 15:15:15Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
ja, mit einem selbst.   :nea:
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Ottokar am 19. Dezember 2025, 09:25:45
§ 31a Abs. 2 SGB II beinhaltet noch mehr, die komplette Fasung lautet:

Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll auf Verlangen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten die Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches persönlich erfolgen.
Eine persönliche Anhörung soll erfolgen, wenn der Agentur für Arbeit psychische Erkrankungen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekannt sind oder andere Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, sich zu den
für die Entscheidung über die Minderung erheblichen Tatsachen in einer schriftlichen Anhörung
zu äußern. 3Eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung soll erfolgen, wenn ein drittes
aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.


Eine persönliche Anhörung soll demnach nicht nur erfolgen wenn:
a) psychische Erkrankungen bekannt sind,
sondern auch dann, wenn:
b) Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand nicht in der Lage ist, sich in einer schriftlichen Anhörung zu äußern, oder
c) ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.
Punkt c) ist eine sehr weit gefasste Öffnungsklausel, denn was das für Anhaltspunkte sind, liegt im freien Ermessen des Sachbearbeiters.
Persönlich vorgeladen werden kann somit jeder, der sich nach Auffassung des zuständigen Sachbearbeiters nicht vernünftig schriftlich äußern kann, bzw. von dem dies nicht erwartet werden kann.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 19. Dezember 2025, 10:17:31
Zitat von: Ottokar am 19. Dezember 2025, 09:25:45§ 31a Abs. 2 SGB II beinhaltet noch mehr, die komplette Fasung lautet:

Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll auf Verlangen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten die Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches persönlich erfolgen.
Eine persönliche Anhörung soll erfolgen, wenn der Agentur für Arbeit psychische Erkrankungen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekannt sind oder andere Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, sich zu den
für die Entscheidung über die Minderung erheblichen Tatsachen in einer schriftlichen Anhörung
zu äußern. 3Eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung soll erfolgen, wenn ein drittes
aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.


Eine persönliche Anhörung soll demnach nicht nur erfolgen wenn:
a) psychische Erkrankungen bekannt sind,
sondern auch dann, wenn:
b) Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand nicht in der Lage ist, sich in einer schriftlichen Anhörung zu äußern, oder
c) ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird.
Punkt c) ist eine sehr weit gefasste Öffnungsklausel, denn was das für Anhaltspunkte sind, liegt im freien Ermessen des Sachbearbeiters.
Persönlich vorgeladen werden kann somit jeder, der sich nach Auffassung des zuständigen Sachbearbeiters nicht vernünftig schriftlich äußern kann, bzw. von dem dies nicht erwartet werden kann.

Ottokar: In einer solchen Vorladung/Einladung, könnte man dann vortragen und dem Sachbearbeiter sagen, dass man krank ist und dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung steht?
Und könnte dann der Ärztliche Dienst eingeschaltet werden?
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 19. Dezember 2025, 12:13:19
Zitat von: 2_Gerhaard am 19. Dezember 2025, 10:17:31Und könnte dann der Ärztliche Dienst eingeschaltet werden?

wenn du für dich glaubst das du krank bist und nicht arbeiten kannst etz usw..kannst du ebendso den dienst in anspruch nehmen..hat nen bekannter von mir auch gemacht...er hat aber auch vorarbeit geleistet..er ist zum psychologen gegangen..und auch zum Sozialpsychiatrischer Dienst vor ort..das steht dir zu..selbst wenns akut wird..kann man sich sogar selbst einweisen lassen..mit den daraus resultierenden unterlangen kannste alles in die wege leiten.. :weisnich: da hat sich bisher kein jc  quer gestellt..sollte das jc sich verweigern hatte er sogar angedroht damit an die presse zu gehen..da sowas auch im öffentlichem interesse steht..örtliche institutionen stehen ungern im rampenlicht..ausser bei getürkten arbeitslosenzahlen..da brüsten die sich gerne..
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 19. Dezember 2025, 13:32:28
Ja, danke.
mal sehen, was Ottokar schreibt.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: anne am 19. Dezember 2025, 13:40:15
https://www.bild.de/politik/inland/die-wichtigsten-fragen-ist-grundsicherung-haerter-als-das-buergergeld-6943e34781ab83467429c912

... Ist die neue Grundsicherung HÄRTER als das Bürgergeld? Ja...

also wenn "BILD" schon mit der neuen Grundsicherung zufrieden ist und bestätigt, dass diese deutlich härter ausfällt...

...Können jetzt Milliarden an Sozialleistungen eingespart werden? Alsleben geht davon aus: ,,Aber erst, wenn die Konjunktur anspringt, wird es auch seine volle Wirkung entfalten. Dann sind auch Milliardeneinsparungen drin. Danach sieht es im kommenden Jahr nicht aus."...

und bis die Konjunktur anspringt, wird auf Teufel komm raus sanktioniert, um Erfolge vermelden zu können?
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: chrisi01 am 19. Dezember 2025, 17:52:46
Was ist denn, wenn "Kunden" in der Lage sind sich schriftlich zu äußern?
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Vollloser am 19. Dezember 2025, 18:52:45
Zitat von: chrisi01 am 19. Dezember 2025, 17:52:46Was ist denn, wenn "Kunden" in der Lage sind sich schriftlich zu äußern?

Na die werden sich dann schriftlich äußern (können).
DIE brauchen dann nicht mit amtlichen Besuch zu rechnen (WENN sie sich da dann schriftlich äußern).
Diese Leute haben dann ja auch in aller Regel kein Problem mit dem öffnen und lesen von Briefen - auch nicht von einem Jobcenter (i. d. R.).
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 21:13:44
Zitat von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 13:24:58Wie ist es mit Leute die Angehörige pflegen mit pg 3 und selber chronisch krank sind und auf die 60 zugehen ?

Alles Ermessen einer Person im Jobcenter

Ich bin zwar noch keine 60, aber in mehreren Schriftsätzen des JC an das SG muss ich lesen, dass sich pflegende Angehörige und selbsterkrankte sich der Vermittlung entziehen. Und das der GF des Jobcenters das genau so sieht.

Ich kann mir gut vorstellen, wie das noch werden soll in Zukunft.

Und bei meinem aktuellen abgewiesenen Eilantrag waren meine Zustellnachweise egal, für den Richter zählte nur "nicht in der Akte". Klingt willkürlich. Aber wenn Totalsanktionen kommen möchte ich nicht wissen, wieviele plötzlich nicht erreichbar sind, weil ihre Antwortschreiben nicht in der Akte erscheinen
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Xellos am 20. Dezember 2025, 13:26:56
Pflege hat immmer Vorrang
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 13:49:45
Zitat von: Xellos am 20. Dezember 2025, 13:26:56Pflege hat immmer Vorrang

Nö.... die Pflege eines Angehörigen hat nicht immer bedingungslosen Vorrang vor einer Arbeitsaufnahme.
Ab Pflegegrad 3: In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Vollzeittätigkeit nicht mehr zumutbar ist, wenn Sie die Pflege allein sicherstellen.
Prüfung der Alternativen: Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur prüft jedoch, ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann. Ist eine anderweitige Betreuung möglich, kann die Aufnahme einer (Teilzeit-)Arbeit verlangt werden.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 20. Dezember 2025, 15:41:09
es ist anmassent über andere zu bestimmen was zumutbar ist und was nicht..jeder entscheidet das individuell für sich..wenn es zb..für mich nicht zumutbar ist..in den gulli zu steigen..denn sollte man das auch akzebtieren..und nicht mit androhungen von existenzentzug etz..zu erzwingen..und wen jemand dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht..weil dieser zuhause jemandes pflegt..denn ist das ebendso zu akzebtieren,weil das zb. pflegedienste entlastet..usw..all diese anmassungen sind extrem grenzwertig..wenn nicht schon verachtend..
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Beitrag von: Ottokar am 20. Dezember 2025, 17:06:44
Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 13:49:45Nö.... die Pflege eines Angehörigen hat nicht immer bedingungslosen Vorrang vor einer Arbeitsaufnahme.
Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41
Zitat von: Ottokar am 20. Dezember 2025, 17:06:44Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Du meinst Die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.


Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: chrisi01 am 20. Dezember 2025, 18:47:24
Na bis diese GS kommt dauert es noch ein Jahr.

Trotzdem Frohe Weihnachten  :bye:
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Xellos am 20. Dezember 2025, 21:52:48
Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41
Zitat von: Ottokar am 20. Dezember 2025, 17:06:44Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Du meinst Die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.




Das entscheidet aber nicht das Jobcenter, sondern ausschließlich die zu pflegende Person.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 21. Dezember 2025, 07:37:33
Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.

prüfen prüfen prüfen..egal wie haubtsache jemandes in arbeit quetschen.. :wand: mit aller gewalt.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Bimimaus5421 am 21. Dezember 2025, 11:24:46
Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41
Zitat von: Ottokar am 20. Dezember 2025, 17:06:44Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Du meinst Die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.



Das entscheidet immer noch die Pflegeperson
Und wer soll denn einen Pflegedienst mit über 50 euro die Std bezahlen ? Mit dem Pflegegeld ist das nicht abgedeckt
Wer hat denn z.b über 4000 euro im Monat oder mehr das zahlt weder die Pflegeversicherung noch das Sozialamt

Die pflegeperson kann hier nicht gezwungen werden
Dann geht man juristisch dagegen vor
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: anne am 21. Dezember 2025, 12:51:17
Zitat von: selbiger am 21. Dezember 2025, 07:37:33haubtsache jemandes in arbeit quetschen
Häusliche Pflege ist doch mehr als genug Arbeit
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Vollloser am 21. Dezember 2025, 13:34:01
Zitat von: anne am 21. Dezember 2025, 12:51:17Häusliche Pflege
:grins:

Und deshalb:
https://youtu.be/WVdsYPGogbE?t=14 (https://youtu.be/WVdsYPGogbE?t=14)
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: anne am 21. Dezember 2025, 13:48:50
Das hat sie SPD Helmut Schmidt auch schonmal vorgesungen
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Ottokar am 21. Dezember 2025, 20:28:38
Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.
Nein, sowas wird nicht geprüft, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
Zunächst mal haben die PSG 1 bis 3 hauptsächlich die Stärkung der häuslichen Pflege durch Angehörige zum Ziel.
Zudem steht in der Begründung zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dass die Pflege von Angehörigen durch Mitwirkungsanforderungen im Sozialrecht nicht gefährdet werden dürfen.
Dazu ebenso das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html), Rz 152.
Unabhängig davon entscheidet immer noch die pflegebedürftige Person selbst, wer sie pflegt. Solange diese mündig ist, darf niemand gegen deren Willen entscheiden. Das JC schon gar nicht.
Wenn die pflegebedürftige Person sich weigert, die erforderliche Pflege durch jemand anderen vornehmen zu lassen als den bestimmten Verwandten, der Bürgergeld bezieht, dann muss das JC das anerkennen, weil die Pflege nunmal nicht gegen den Willen der pflegebedürftigen Person "auf andere Weise sichergestellt werden kann".
Das JC hat somit den Willen der pflegebedürftigen Person zu achten.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Josef am 22. Dezember 2025, 06:47:06
Wie sähe denn die ideale Grundsicherung aus? Und bitte nicht einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen argumentieren, da hier soviel Geld umverteilt werden müsste, dass es am Ende egal ist ob man arbeitet oder nicht.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die meisten Menschen, sollte man ihnen die Wahl lassen, lieber anderen Tätigkeiten nachgehen würde als ihre aktuelle Beschäftigung.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: selbiger am 22. Dezember 2025, 08:17:47
Zitat von: Josef am 22. Dezember 2025, 06:47:06Wie sähe denn die ideale Grundsicherung aus? Und bitte nicht einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen argumentieren, da hier soviel Geld umverteilt werden müsste, dass es am Ende egal ist ob man arbeitet oder nicht.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die meisten Menschen, sollte man ihnen die Wahl lassen, lieber anderen Tätigkeiten nachgehen würde als ihre aktuelle Beschäftigung.

die ideale grundsicherung sieht so aus..das diese ansich an den bedürfnissen angepasst ist..so das man keine existrensängste haben muss..ohne druck,psychischer pfysicher gewalt usw..wer arbeiten kann und auch die möglichkeiten hat.sprich für sich passende angebote findet..denn soll er das ohne hindernisse ausleben dürfen..das sie so bezahlt werden..das sie absolut unabhängig vom staat sind..sich eigene existenzen aufbauen können..so wie es alles im grossem und ganzem vor 2005 war..das man ihr geld läst und die steuern auf ein gesundes faires mass setzt..logischerweise sollten erstmal genügend bezahlbare arbeitsplätze geschaffen werden..worauf den bewerbungen geschrieben werden könen..und nicht andersrum..gibt im grunde noch so vieles..
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Vollloser am 22. Dezember 2025, 09:27:09
Zitat von: Josef am 22. Dezember 2025, 06:47:06Wie sähe denn die ideale Grundsicherung aus? Und bitte nicht einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen argumentieren

Na die Grundsicherung ist die Zusicherung des Existenzminimums für Menschen, die ihr Leben nicht durch beruflich/gewerbliches Engagement bereichern können - warum auch immer nicht !
Meinetwegen auch unter Vorgabe von Maximalvermögen, das so jemand dann haben darf.

Die Idee eines sog. "bedingungslosen Grundeinkommens" beinhaltet dagegen, dass JEDER Bürger so ein Grundeinkommen vom Staat (Regierung) monatlich ausgezahlt bekommt. Also auch ALLE schon gewerblich irgendwie engagierten !
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Ottokar am 22. Dezember 2025, 09:39:16
Ich bin der Meinung, dass Menschen, die wegen ihrer gesundheitlichen Probleme länger als 6 Monate auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden können, Grundsicherung nach SGB XII bekommen sollten. Jedenfalls solange, bis sich die gesundheitliche Situation dauerhaft bessert.
Die Grundsicherung für Kinder sollte bis zum Abschluss ihrer Schulgrundausbildung (10. Klasse bzw. Abitur) und während einer Erstausbildung (solange nicht vermittelbar) als eigenständiger Anspruch (Kindergrundsicherung) im SGB II verankert werden (ähnlich wie im SGB XII Sozialhilfe und GruSi). Elterneinkommen einschl. Kindergeld wird dabei zuerst bei diesen bedarfsdeckend angerechnet und nur der Überschuss auf die Kinder. Damit kann man dann auch das Bürokratiemonster Kinderzuschlag abschaffen.
Leistungen des SGB II sollten nur noch Personen bekommen, die keine andauernden erheblichen Vermittlungseinschränkungen haben.
Wer Vermittlungseinschränkungen wie keinen Schulabschluss und keine Ausbildung hat, für den sollte der Leistungsbezug an den Erwerb desselben gekoppelt werden.
Die Jobcenter könnte man damit auflösen und die Zuständigkeit dafür wieder den Agenturen für Arbeit übertragen.
Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: GoetzB am 22. Dezember 2025, 15:50:27
Da ist der Ansatzpunkt der AfD (Kranke unvermittelbare wegen Gesundheit) vernünftig.
Selten genug, das da was vernünftig kommt.

Zum letzten Satz, Schulabschluss/Ausbildung , wenn es nicht möglich ist, einen Abschluss zu schaffen ?
Aufwand vs. Nutzen.

Titel: Aw: Kabinett beschließt Grundsicherung
Beitrag von: Ottokar am 23. Dezember 2025, 08:35:54
Zitat von: Ottokar am 22. Dezember 2025, 09:39:16Wer Vermittlungseinschränkungen wie keinen Schulabschluss und keine Ausbildung hat, für den sollte der Leistungsbezug an den Erwerb desselben gekoppelt werden.
Damit meine ich einen zwingenden Ausbildungsvorrang vor Vermittlung.
Wer wegen mangelnden kognitiver Fähigkeiten keinen Schulabschluss oder Berufsabschluss schafft, aber vermittelbar ist, der landet eben (wie schon jetzt) in Hilfstätigkeiten oder im sog. 2 oder 3. Arbeitsmarkt.