Das Landessozialgericht Hamburg entschied zwar in einem konkreten Fall letztlich gegen einen Bürgergeld-Bezieher. Es zeigte in der Begründung aber deutlich, dass Sanktionen bei Konflikten wegen Maßnahmen des Jobcenters nicht automatisch greifen, sondern Zumutbarkeit sorgfältig geprüft werden muss. (L 4 AS 266/21)
https://www.gegen-hartz.de/urteile/sanktionen-bei-buergergeld-massnahmen-das-urteil-zeigt-dem-jobcenter-grenzen
oh oh oh..wo das wohl alles noch hinführen wird..