Hallo und einen schönen Tag wünsche ich :smile:
Ich habe einen Antrag auf Wohnungsausstattung und Bekleidung gestellt und wollte fragen, ob das so richtig ist, was das Jobcenter geschrieben hat. Mein Antrag und Antwort sind im Anhang beigefügt.
Wenn es stimmt, was das Jobcenter zu der Erstausstattung der Wohnung geschrieben hat, dann ist alles korrekt.
Edit: Ich habe mal nachgeguckt, dein vorheriges Mietverhältnis endete am 30.09. und das neue hat zum 01. Oktober begonnen. da kann man erwarten, dass du über die erforderlichen Einrichtungsgegenstände verfügst bzw. deren Verbleib nachweisen kannst.
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 10:09:07Wenn es stimmt, was das Jobcenter zu der Erstausstattung der Wohnung geschrieben hat, dann ist alles korrekt.
Edit: Ich habe mal nachgeguckt, dein vorheriges Mietverhältnis endete am 30.09. und das neue hat zum 01. Oktober begonnen. da kann man erwarten, dass du über die erforderlichen Einrichtungsgegenstände verfügst bzw. deren Verbleib nachweisen kannst.
Die vorherige Wohnung war auch voll möbliert und diese hier auch. Aber einiges ist kaputt oder fehlt.
Zitat von: Bernd76 am 19. Dezember 2025, 11:59:44Die vorherige Wohnung war auch voll möbliert und diese hier auch. Aber einiges ist kaputt oder fehlt.
Wenn du voll möbiliert gemietet hast laut Mietvertrag, ist für defekte oder fehlende Einrichtungsgegenstände dein Vermieter zuständig. Gegenstände des Hausrats wie z. B. Töpfe oder Pfannen sind normalerweise nicht darin enthalten ausser es wird im Mietvertrag erwähnt.
Geschirr etc. ist normalerweise nicht im Mietvertrag enthalten. Wenn es denn kaputt ist, dann ist es Ersatzbeschaffung und du musst ein Darlehen beantragen oder aus dem Regelsatz bezahlen. Nur weil man umzieht, muss man ja nicht alles neue haben. Bekleidung ist eh aus dem Regelsatz zu finanzieren, außer es gibt Gründe, wie z. B. eine Erkrankung, bei der man schnell zu- oder abnimmt.
das Datum von Erstausstattungsantrag ist nicht wichtig , dazu gibt es Urteile