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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13

Titel: Gesundheitsfragebogen ohne Beiblatt, nach Beschwerde Missachtung der Vollmacht
Beitrag von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13
Hallo,

mit Gesundheitsfragebogen kenne ich mich nur in der Theorie vom Lesen im Forum aus.

Ich habe mich aufgrund eines Eilantrags (WBA nicht bearbeitet, aktuell mittellos) und der dort enthaltenen  Nebeninformationen, es hätte Meldetermine gegeben, beim Jobcenter beschwert über die fortdauernde Missachtung der dem Jobcenter bekannten Vollmacht meines volljährigen pflegebedürftigen Kindes (zur Zeit Schüler) und um barrierefreie Kommunikation (schriftlich) gebeten.

Man hat das wohl gelesen und ich habe nun eine PZU erhalten mit meinem Namen auf dem Umschlag drauf von der AV meines Sohnes. Es war kein Anschreiben beiliegend, sondern nur ein Gesundheitsfragebogen mit ganz schön vielen Schweigepflichtentbindungen. Zusätzlich ein "Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst" Anhand des Beiblattes, was ein Infoblatt für jede Person ist, entnehme ich, dass natürlich alles wieder bei seiner AV eingereicht werden soll.

Meine erste Frage: ist es normal, dass Schüler solche Gesundheitsfragebögen ebenfalls erhalten? Wenn er es schafft, dann hat noch 1,5Jahre Vollzeitschule an der BBS, das weiß aber auch das Jobcenter. Oder kommt das nun, weil ich um barrierefreie Kommunikation gebeten habe? Das ginge ja auch einfache mit einemärztlichen Attest, welches eben die kommunikative Beeinträchtigung bestätigt.

Die nächste Frage wäre, wegen der PZU, ob ich erstmal unverbindlich anfrage, ob da noch ein Anschreiben nachgereicht werden könnte. Ich weiß so überhaupt nicht, warum das ausgefüllt werden soll.

Hintergrund: das Jobcenter versucht seit ein paar Jahren unter Hinweis auf §67a SGB X die vollständigen medizinischen Unterlagen meines von MIR für meine Vermittlung in Arbeit zu erhalten. Der interne Datenschutzbeauftragte des Jobcenters hat bestätigt, dass die Anforderung der Daten von mir unter Hinweis auf den o.g. § rechtmäßig sei.
Der interne Datenschutzbeauftragte ist zugleich Teamleitung u.a. Team U25, also meines Sohnes. Ich bin nicht sicher, ob hier ein Interessenkonflikt besteht.

Das nun der Gesundheitsfragebogen verschickt wird, nachdem ich mich beschwere und um Beachtung geeigneter Kommunikation bitte, ist das der normale Ablauf?

Auf dem Gesundheitsfragebogen steht auch nur "An den ÄD der Agentur für Arbeit" keine weitere Adresse

Titel: Aw: Gesundheitsfragebogen ohne Beiblatt, nach Beschwerde Missachtung der Vollmacht
Beitrag von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:57:10
Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13sondern nur ein Gesundheitsfragebogen

Sind auf dem Gesundheitsfragebogen die Daten deines Sohnes eingetragen oder ist der blanko?
Titel: Aw: Gesundheitsfragebogen ohne Beiblatt, nach Beschwerde Missachtung der Vollmacht
Beitrag von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 16:03:51
Auf Seite 1 unter Kundendaten. Aber es fehlt jede Information, warum der Fragebogen gekommen ist, worum es überhaupt geht, keine Frist oder RFB
Titel: Aw: Gesundheitsfragebogen ohne Beiblatt, nach Beschwerde Missachtung der Vollmacht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 16:29:07
mystik-1

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13beim Jobcenter beschwert über die fortdauernde Missachtung der dem Jobcenter bekannten Vollmacht meines volljährigen pflegebedürftigen Kindes (zur Zeit Schüler) und um barrierefreie Kommunikation (schriftlich) gebeten.
Was meinst du mit Vollmacht den Sinn kann ich nur raten damit ist nicht geholfen.

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13nun eine PZU erhalten
wahrscheinlich weil die
Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13es hätte Meldetermine gegeben,
die nicht ankamen? Oder kamen die an?

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13Meine erste Frage: ist es normal, dass Schüler solche Gesundheitsfragebögen ebenfalls erhalten? Wenn er es schafft, dann hat noch 1,5Jahre Vollzeitschule an der BBS, das weiß aber auch das Jobcenter.
Nein ist hirnrissig wenn der Sohn noch lange nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Eher wollen die einen Grund um dich in Arbeit zu vermitteln.

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13§67a SGB X die vollständigen medizinischen Unterlagen meines von MIR für meine Vermittlung in Arbeit zu erhalten. Der interne Datenschutzbeauftragte des Jobcenters hat bestätigt, dass die Anforderung der Daten von mir unter Hinweis auf den o.g. § rechtmäßig sei.
aber nur wenn es sich im Sinne der AÄUntersuchung um das Teil B handelt. Auf vollständige med. Unterlagen, also auch mit Diagnose, hat kein JC einen Rechtsanspruch. Ganz im Gegenteil fällt genau das unter den Datenschutz!

Schweigepflichtentbindungen sollen für jeden Arzt/Institution immer je Arzt/Institution gemacht werden.
Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13dass natürlich alles wieder bei seiner AV eingereicht werden soll.
nur in einem verschlossenen Umschlag. Je nach SB besser direkt an den ÄD.

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13Der interne Datenschutzbeauftragte ist zugleich Teamleitung u.a. Team U25, also meines Sohnes. Ich bin nicht sicher, ob hier ein Interessenkonflikt besteht.
Ich denke schon das der besteht wenn es um " vollständige med. Unterlagen, also auch mit Diagnose," geht!

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 13:44:13Auf dem Gesundheitsfragebogen steht auch nur "An den ÄD der Agentur für Arbeit" keine weitere Adresse
und kein Extra Briefumschlag?
Der Gesundheitsfragebogen wäre interessant zu lesen, kannst du den einstellen.

Im Anhang noch wichtige Infos zum tatsächlichen Vorgehen.

MfG FN
Titel: Aw: Gesundheitsfragebogen ohne Beiblatt, nach Beschwerde Missachtung der Vollmacht
Beitrag von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 17:00:45
es besteht eine Generalvollmacht, eine Vollumfängliche. Die ist beim Jobcenter bekannt, zusätzlich aus mehreren Klageverfahren, weil die immer beigefügt werden muss und laut Gericht auch dem Beklagten zugeht.

Sie wird aber missachtet. Also es scheint angeblich nur Schriftstücke an mein Kind zu geben (Zustellnachweise gibt es nicht, es kann auch sein, dass es nie Termine gab, weil da gar keine Kopie eingereicht wurde vor Gericht. Aber das war auch nur eine Nebenerwähnung, dass er nicht erreichbar sei und deshalb der WBA der ganzen BG nicht bearbeitet werden kann. Beschwerde LSG ist in Arbeit), ich als Bevollmächtigte werde offensichtlich gar nicht informiert.

Sie wollten das vollständige ungeschwärzte MD Gutachten über den Pflegegrad, alle Diagnosen usw. Sie hatten vorab das eigentlich Nötige, den zeitlichen Umfang UND den PG. Auf meine Beschwerde hin kam eben die Info, dass sie berechtigt seien nach dem genannten § die Daten von MIR zu erheben. Das kam vom Geschäftsführer unter Hinweis Datenschutzbeauftragter. Da gab es 4 Monate Leistungseinstellung, vorläufige, weil ich das nicht vollständig eingereicht habe. Da sehr viel los ist, hatte ich noch keine Zeit für den BfDI in der Angelegenheit, kommt aber noch.

Auf keinen Fall schicke ich das an dieses Jobcenter, natürlich nur an den ÄD, sofern überhaupt notwendig.

Der Gesundheitsfragebogen hat 6 Seiten, ich gucke mal, ob ich den nachher einstellen kann

Edit: es ist exakt der Bogen, den man bei Google über fragdenstaat findet. Drunter steht auf jeder Seite
"AM 6-ÄD – 1903.1_Gesundheitsfragebogen_19.03 "

Ich bin nicht sicher, ob das nun kam, weil ich um eine barrierefreie Kommunikation gebeten habe. Wenn ja, würde da auch nicht ein ärztliches Attest reichen?

Vielleicht noch eine Nachfrage: Kann ich hier auch um Auskunft bitten (oder erhalten) was genau der Auftrag des ÄD sein soll? Fragestellung etc?
Titel: Aw: Gesundheitsfragebogen ohne Beiblatt, nach Beschwerde Missachtung der Vollmacht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2025, 16:08:44
mystik-1

Alles was mir dazu eingefallen ist hast du schon gemacht oder vor.

Der Gesundheitsfragebogen ist soweit in Ordnung sogar die Schweigepflichtsentbindung enthält keine Stolpersteine.

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 17:00:45Beschwerde LSG ist in Arbeit
meinst du wegen der Mißachtung der Generalvollmacht?
Also schon in zweiter Instanz?

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 17:00:45Ich bin nicht sicher, ob das nun kam, weil ich um eine barrierefreie Kommunikation gebeten habe. Wenn ja, würde da auch nicht ein ärztliches Attest reichen?
Versuche es ruhig. Vllt. sogar unter dem Nachholungsparagrafen 67 SGB 1 und entsprechendem Anschreiben.
Ich hatte mal was vor dem SG und mein RA meinte ich solle vom Doc ein Attest holen und einreichen und am Schluss habe ich Recht bekommen, (der Rest ist interessant stört aber hier)aber nur weil ich meine Mitwirkung nachgeholt habe und der Prozeß damit als erledigt erklärt wurde. (aufgrund dessen ist die RA leer ausgegangen, hat sie aber auch verdient)

Zitat von: mystik-1 am 19. Dezember 2025, 17:00:45Kann ich hier auch um Auskunft bitten (oder erhalten) was genau der Auftrag des ÄD sein soll? Fragestellung etc?
Ja natürlich. Ich würde dir aber empfehlen dich mit deiner Bitte direkt an Ottokar (Button "Mehr" unten rechts) zu wenden.
Für mich liest sich das alles komplett rechtswidrig bin aber nicht in der Lage dir explizit mit Gesetzen/Urteilen und § zu helfen.

Ein schönes WE
FN