ich habe rehazahlung für opfer der sed dikatur und politisch verfolgte beantragt und bewilligt bekommen..zahlungen sind für den rest des lebens..meine frage dahingehend ist..ob ich mich vom sgb12 abmelden kann und statdessen lieber wohngeld beantragen sollte..?von der sache her währe mir das lieber..als weiterhin vom sgb12 abhängig zu sein..auch wen das mir weiterhin zustünde..und anrechnungsfrei ist..
Zitat von: selbiger am 25. Dezember 2025, 12:58:54.ob ich mich vom sgb12 abmelden kann
Natürlich kannst du, wenn diese Leistung deinen Lebensunterhalt zu einem großen Teil abdeckt.
also habe mir sagen lassen da das so ohne weiteres nicht möglich ist..da diese zuwendung nicht anrechenbar sei..udn somit die vorangsleistung in dem fall sgb12 zuständig ist..währe das ein anrechenbares einkommen sähe das anders aus..dan hätte sich für mich wohngeld gelohnt..
Ob sich für dich ein Leben ohne Sozialleistungsbezug lohnt, ist doch ein anderes Thema. Fakt ist, niemand wird gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen bzw. zu beziehen, wenn man der Meinung ist, man kann auch ohne diese Leistung leben.
Deshalb bleibt es bei meiner Antwort: Ja, du kannst dich von den Leistungen nach SGB12 abmelden.
nur das ich das wohngeld aber schon bräuchte..das ist mir lieber als sgb12..und darum geht es mir letztlich..das ich mich abmelden kann vom sgb12 ist mir schon klar..ich will lediglich die steuerlast dadurch reduzieren..wenn ich aber gesagt bekomme von der wohngesktstelle das es evtl.nicht reicht und in diesem fall sgb12 vorangig ist..denn werd ich wohl dabei bleiben..ich will nur weitest gehend unabhängiger sein..also weg vom sgb12 und lieber wohngeld..ob das denn akzebtiert wird von der wohngeldstelle,würde ich dahingehend begrüssen.es passt besser zu mir und habe monatlich nen euro mehr..
oder fragen wir mal so..währe ich überhaubt wohngeldberechtigt bei solch einer konstellation..??alles das wollte ich gerné im vorfeld geklärt wissen..falls die mir mit anderem kommen wollen..
Bei so einer Frage sollte man wissen, um was für einen Betrag es sich etwa handelt.
Ich nehme an, dass hier mit Reha-Zahlung die SED-Opferrente mit 400€ im Monat gemeint ist. Und muss man eigentlich nicht wissen, weil ja auch keiner weiß, was sonst noch an Einkommen (Rente etc.) vorhanden ist - ist also nur eine Rechenaufgabe für den/die TE. Ändert auch nichts daran, dass man zum Bezug von Leistungen nach dem SGB12 NICHT gezwungen werden kann. Und das war ja die Eingangsfrage.
Inwieweit es mit Wohngeld passen könnte, kann man ganz leicht selbst herausfinden ohne jede Menge persönliche Daten im Netz herauszugeben, indem man einen Antrag auf Wohngeld stellt. Manche Wohngeldstellen machen auch eine Probeberechnung, einfach mal vor Ort schlau machen. Im übrigen ist die SED-Opferrente auch beim Wohngeld kein Einkommen, hat man also auch ohne diese Leistungen keinen Anspruch auf Wohngeld, weil man auf die Sozialhilfe verwiesen wird, passiert das auch mit der SED-Opferrente. Man kann sich also einen Wohngeldrechner aus dem Netz nehmen und einfach mal selbst (ohne diese Rente) rechnen.
Zitat von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 14:02:06Man kann sich also einen Wohngeldrechner aus dem Netz nehmen und einfach mal selbst (ohne diese Rente) rechnen.
das habe ich bereits getahn nur taugt dieser nichts..gibt keine summe raus..warum?gibts keine fehlermeldung.welches ich aber erwarte..wenn was nicht funktioniert..ich beziehe eine weitere rente die als einkommen gewertet wird..
es währe von der sache her für den staat günstiger wenn ich wohngeld beziehen würde..vieleicht müste man eine sonderregelung machen..irgendwas müste möglich sein..man ist ja nun nicht der einzige..wenn man das bei allen denen so machen würde würde der staat ne menge sparren..aber der staat will lieber das man dort hingeht wo es für ihn bzw steuerzahler am teuersten ist..ganz schön clever..
also dem staat sollte das bewust sein..das es tausende solcher konstellationen,und somit genügend einsparrpotentioal gibt....und den betroffenen eine möglichkeit einräumen ohne nachteile vom sgb12 wegzukommen..
Zitat von: selbiger am 29. Dezember 2025, 14:29:22das habe ich bereits getahn nur taugt dieser nichts..
Welchen hast du denn genommen? Jeder Rechner ist nur so gut wie sein Bediener. Bei diesem Wohngeldrechner (https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/) klappt es bei mir immer sehr gut und zuverlässig.
Zitat von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 14:59:06Welchen hast du denn genommen?
ich hatte diesen genommen..
https://wohngeld-mv.de/Rechner/
deiner von dir verlinkter rechner funktioniert in der tat gut..nach deren berechnung würde ich um die 3-4 euro aus eigener tasche miete zahlen..währe so gesehen eine top konstellation..ich würde finanziell besser im monat da stehen..und der staat sparrt..zudem. :weisnich:
bei deinem rechner bekomme ich die mietstufe 3..und bei meinem die 2..sehr komisch..
habe es nochmal auf meinem rechner versucht..da bekomme ich nachwievor....Das unverbindlich berechnete Wohngeld beträgt monatlich NaN Euro... :weisnich:
Dann stell einfach den Antrag auf Wohngeld im Januar (kreuze an, dass du noch im SGB12-Bezug bist) und warte den Bescheid ab. Überzahlungen kann und wird das Sozialamt mit der Wohngeldstelle verrechnen.
Krankenversichert bist du über die Rente? Dann kommt im Wohngeldbezug ggf. noch die GEZ dazu.
Zitat von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 15:11:47Krankenversichert bist du über die Rente? Dann kommt im Wohngeldbezug ggf. noch die GEZ dazu.
ahaa..ok..es werden kv und pflegeversicherung abgezogen von der rente..gez denke ich würde ich weiterhin befreit sein..gehe ich stark von aus..
Zitat von: selbiger am 29. Dezember 2025, 15:21:51gez denke ich würde ich weiterhin befreit sein..gehe ich stark von aus..
Da guck lieber noch mal genauer hier (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/befreiung-oder-ermaessigung-beantragen#step_allgemeineangaben)nach, nur der Status Rentner mit Wohngeld befreit nicht automatisch.
Zitat von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 15:31:35Da guck lieber noch mal genauer hier (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/befreiung-oder-ermaessigung-beantragen#step_allgemeineangaben)nach, nur der Status Rentner mit Wohngeld befreit nicht automatisch.
ok..dann wirds aber eng..und dann passts wohl doch nicht mehr..die haben in diesem system auch an wirklich jedes deteil gedacht.. :wand: