Hallo, ich habe beim Jobcenter eine Überrzahlung beglichen. Damit nicht irgendwann wieder eiune Aufforderung kommt oder das Amt nicht mehr weiss, dass ichg es zurück gezahlt habe, möchte ich mich absichern und mir wie in der geschäftswelt eine Quittung geben lassen.
Kann ich dies auch vom Jobcenter verlangen? Wenn ja, gibt es hierzu einen Gestz? Wie lautet dieses?
Danke für die Hilfe.
Hast du das Geld überwiesen? Dann kannst du es mittels Kontoauszug (aufheben) beweisen und brauchst kein Quittung!
Genau so. An den Rückforderungsbescheid die entsprechenden Kontoauszüge (oder Kopien davon) dranheften und für die nächsten 30 Jahren gut aufbewahren.
Dezember2025
Zitat von: Dezember2025 am 25. Dezember 2025, 19:46:57Hallo, ich habe beim Jobcenter eine Überrzahlung beglichen.
Na hoffentl. auf das Konto in Recklinghausen das dürfte theoretisch zuständig sein.
MfG FN