Wie ihr sicherlich mit bekommen habt, hat Ebay nun ihr eigenes Guthaben eingeführt. Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Bei der Weiterbewilligung heißt es man muss alle Konten angeben. Gilt ein Ebay Konto nun als Geldkonto ie PayPal? Muss ich somit bei einer Weiterbewilligung auch meine Umsätze auf Ebay der letzten drei Monate angeben? Zu verstecken habe ich nichts, da ich bis auf 32€ (alte klamotten) keine Umsätze habe, aber den wiederkehrenden Aufwand würde ich mir schon gerne ersparen.
Generell gefragt: Wie ist das bei amazon oder ähnlichen online-portalen, bei denen man ein und verkaufen kann. Muss ich von denen auch die Umsätze (Käufe & verkäufe) beim antrag angeben?
Danke
Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Gilt ein Ebay Konto nun als Geldkonto ie PayPal?
Nein, weil Ebay ein Online-Marktplatz ist, während PayPal ein Zahlungsdienstleister ist.
Der_Fragende
Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Muss ich somit bei einer Weiterbewilligung auch meine Umsätze auf Ebay der letzten drei Monate angeben? Zu verstecken habe ich nichts, da ich bis auf 32€ (alte klamotten) keine Umsätze habe, aber den wiederkehrenden Aufwand würde ich mir schon gerne ersparen.
So etwas muss man überhaupt nicht melden. Es handelt sich um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen.
Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Generell gefragt: Wie ist das bei amazon oder ähnlichen online-portalen, bei denen man ein und verkaufen kann. Muss ich von denen auch die Umsätze (Käufe & verkäufe) beim antrag angeben?
Einkäufe gehen das JC nichts an und solange du nicht gewerblich verkaufst auch nicht. Hier ist allerdings Vorsicht geboten weil es nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2000.- Euro je Jahr Umsatz sein sollten. Da kommt uU auch noch das Finanzamt dazwischen.
Sollte ich die Zahlen falsch im Kopf haben verbessert mich Bitte.MfG FN
Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.
Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden.
Zitat von: turbulent am Heute um 12:28:08Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.
Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden.
OK, wenn ich aber nichts über Ebay verkaufe und mein Ebay Guthaben dem entsprechend 0€ beträgt, dann muss ich auch keine Ebayumsätze melden, wenn ich das richtig verstehe.
Zitat von: Der_Fragende am Heute um 13:24:48dann muss ich auch keine Ebayumsätze melden, wenn ich das richtig verstehe.
Da musst Du garnix melden, weil .....
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:03:00Es handelt sich um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen.
Zitat von: turbulent am Heute um 12:28:08Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden
Wird natürlich prompt gemacht :ironie:
Viel Spaß beim Sammeln der Belege von Amazon, Otto, Zalando, Play Store, H&M, Doc Morris und vielen, vielen weiteren Portalen.
Bei manchen kann das Geld eh nur für den entsprechenden Shop genutzt werden.
(Insolvenzrisiko nicht vergessen)
Mann sollte schon mal die Kirche im Dorf lassen und nicht jeden Fliegenschiss beim JC angeben.