Hallo Guten Tag:
Guten Rutsch ins Neue Jahr.
Ich hätte eine Frage wegen einer Wohnung, die wir evtl. in Aussicht haben.
Die Wohnung wird nur gegen eine Ablöse für Möbel und Renovierungsarbeiten in Höhe von 7500 Euro vermietet.
Was wir gerne wissen würden, würde das Jobcenter eine solche hohe Ablöse übernehmen?
Herzlichen Dank.
Wer möchte die Ablösesumme denn haben, der Vermieter oder der Vormieter? Und handelt es sich um Möbel, die ihr nicht habt oder eher um Ersatzbeschaffung?
der vermieter möchte den Betrag
Und wie lautet die Antwort auf die 2. Frage?
Eine Ablösesumme für Renovierungsarbeiten von Seiten des Vermieters dürfte nicht zulässig sein. Entweder wird die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben, je nach Gestaltung des Mietvertrages.
Vermieter möchte dieses Geld auch für Renovierungen, aber vor allem für Möbel.
Daher die Frage nach Übernahme einer so hohen Ablöse.
Sabineee
Zitat von: Sabineee am Heute um 10:48:35Die Wohnung wird nur gegen eine Ablöse für Möbel und Renovierungsarbeiten in Höhe von 7500 Euro vermietet.
Beantworte doch die andere Frage
Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:41:10Und handelt es sich um Möbel, die ihr nicht habt oder eher um Ersatzbeschaffung?
[/s]
und zusätzlich
Ist der Umzug NOTWENDIG also dass was das JC darunter versteht??
Hier mal der wichtigste Ratgeber dazu > Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 11:59:34Sabineee
Zitat von: Sabineee am Heute um 10:48:35Die Wohnung wird nur gegen eine Ablöse für Möbel und Renovierungsarbeiten in Höhe von 7500 Euro vermietet.
Beantworte doch die andere Frage
Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:41:10Und handelt es sich um Möbel, die ihr nicht habt oder eher um Ersatzbeschaffung?
[/s]
und zusätzlich
Ist der Umzug NOTWENDIG also dass was das JC darunter versteht??
Hier mal der wichtigste Ratgeber dazu > Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
MfG FN
Ja, der Umzug ist aus med. Gründen notwendig.
7500,- für Möbel und Renovierung?!?
Stell dir doch einfach selber die Frage.
Würdest du die Wohnung nehmen wenn du das selber bezahlen müsstest?
JA.
Zitat von: Sabineee am Heute um 11:57:58Vermieter möchte dieses Geld auch für Renovierungen, aber vor allem für Möbel.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:41:10Und handelt es sich um Möbel, die ihr nicht habt oder eher um Ersatzbeschaffung?
die Möbel sind in der Wohnung
Sabineee
Zitat von: Sabineee am Heute um 12:05:46Ja, der Umzug ist aus med. Gründen notwendig.
Gut das ist einer der Gründe die das JC akzeptieren muss.
Das JC übernimmt bei einer Umzugsbewilligung, auf Antrag auch die Kaution.
Was du beschreibst ist aber eine Kaution+Ablöse für die Möblierung. Da kommt es jetzt darauf an was du an Möbeln besitzt und was du ablösen sollst. Handelt es sich um die gleichen Möbel wird das JC allerhöchstens zusätzlich zur Kaution nur die Erstausstattung übernehmen die noch nicht vorhandene Möbel beinhaltet.
Darauf kannst du dich aber nicht wirklich verlassen sondern musst das mit dem JC/SB abklären und dir das auch schriftlich geben lassen.
Alles was da dann doppelt wäre würde unter Ersatzbeschaffung fallen und das könnte wenn es der SB will als Darlehen bewilligt werden.
Wenn du genug Schonvermögen hast wäre es eine Überlegung wert die Kosten die nicht bewilligt werden daraus zu bezahlen.
Darüberhinaus würde ich diese zwei Sachen einzeln als Kaution und Ablöse vertraglich festhalten. Die Kaution muss ja auch vom VM angelegt werden, das Geld für die Ablöse ist etwas anderes das kann er ausgeben wie er will.
MfG FN
Fettnäpfchen: Dankeschön sehr gut !
Sabineee
Zitat von: Sabineee am Heute um 12:32:47Fettnäpfchen: Dankeschön sehr gut !
dafür doch nicht, oder wie sagt der Bayer > Passt scho
Kannst uns ja auf dem laufenden halten ob es klappt, wenn nicht wirst du sicher noch Nachfragen haben.
Viel Erfolg!
MfG FN
Zitat von: Sabineee am Heute um 12:28:26die Möbel sind in der Wohnung
Das ist mir klar. Und was steht in eurer derzeitigen Wohnung an Möbeln, nichts?
Ich habe gefragt wegen der Unterscheidung Erstausstattung und Ersatzbeschaffung. Für ersteres kann es einen Zuschuss geben, für zweiteres maximal ein Darlehen. Aber das hat dir @Fettnäpfchen bereits erläutert.
Die Frage nach 7500 Euro für Renovierungen und Möbel ist doch eigentlich einfach zu beantworten.
Für Renovierungen ist der Vermieter zuständig.
Wenn er also einen solchen "Signing-Bonus" möchte, wird der sicher nicht vom JC bezahlt.
Die Pauschale bei vollständiger Erstausstattung ohne Elektrogeräte liegt bei ca. 1.500 Euro. Mehr wird nicht gezahlt.
Die Zahlung von 7.500 Euro dürfte also ausgeschlossen sein.
Zitat von: peter_m am Heute um 13:49:47Für Renovierungen ist der Vermieter zuständig.
Nicht unbedingt, kommt darauf an, was im MV dazu steht.
Zitat von: peter_m am Heute um 13:49:47Die Zahlung von 7.500 Euro dürfte also ausgeschlossen sein.
Sehe ich genauso auch weil...
Zitat von: Sabineee am Heute um 10:48:35Die Wohnung wird nur gegen eine Ablöse für Möbel und Renovierungsarbeiten in Höhe von 7500 Euro vermietet
Sehr seltsame Konstellation und rechtlich fragwürdig.
Vom JC kommt da sicher nichts, wenn max. ein Darlehen für die Kaution und evtl. etwas als Erstausstattung.