https://www.buzer.de/31a_SGB_II.htm
Der Gesetzgeber hat heimlich das Bürgergeldgesetz verschwärft ohne Bundesrat 😡
Macht sich inzwischen eigentlich überhaupt noch Jemand die Mühe die Links anzuschauen bevor man Müll postet?
Zitat von: Sensoriker am 29. Dezember 2025, 13:17:22Macht sich inzwischen eigentlich überhaupt noch Jemand die Mühe die Links anzuschauen bevor man Müll postet?
Ich habe mir den Link bei Buzer.de angesehen und war geschockt
Dann nochmal angeschaut und ja am 24.03 .2026 soll 31a und 31b das Gesetz den paragrafen dann nicht mehr gültig sein und dann 30 prozent sanktionen wenn das Gesetz durch kommt
Ich habe mir den Gesetzestext durchgelesen und war geschockt
Vielleicht kommt es nicht durch ? Aber Hoffnung habe ich nicht bei deren Regierung
Warum steht es schon jetzt bei Buzer drin?
Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Dezember 2025, 13:57:37Warum steht es schon jetzt bei Buzer drin?
naja..möglichst lange zurückhalten..und dann die katze ausm sack lassen..denke ich mal..wie so immer bei dieser und vorheriger regierungen..die leute sollen morgens in einer völlig neuen weltordnung aufwachen..und wenn denn über lannnnge klagewege,die möglichkeit bekommen,sich wehren zu können.. :clever:
vom besagtem müll kann ich hierbei nichts erkenne..vieleicht ist sensoriker ja so frei und erklärt einem das auch mal warum das ganze müll sein soll..denn das muss er ja bestimmt begründen können.. :scratch:
Bimimaus5421
Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Dezember 2025, 12:51:39Der Gesetzgeber hat heimlich das Bürgergeldgesetz verschwärft ohne Bundesrat 😡
So heimlich war das nicht das war Absicht.
Erst gestern habe ich im Forum, weiß nicht mehr wo genau, gelesen das bei der Abstimmung nur der Bundestag entscheidet und der Bundesrat außen vor ist.
MfG FN
Zitat von: selbiger am 29. Dezember 2025, 15:03:24warum das ganze müll sein soll
Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Dezember 2025, 12:51:39Der Gesetzgeber hat heimlich das Bürgergeldgesetz verschwärft ohne Bundesrat
Du kannst doch sicherlich aufzeigen wo und wann das schon passiert sein soll.
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2025, 16:02:10Erst gestern habe ich im Forum, weiß nicht mehr wo genau, gelesen das bei der Abstimmung nur der Bundestag entscheidet und der Bundesrat außen vor ist.
Ist der normale Ablauf, bei der Bürgergeldreform entscheidet primär die Bundesregierung über die Gesetzesentwürfe, die dann dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt werden. Mit der Verabschiedung tritt die Reform in Kraft.
Kann es sein, dass du § 86 SGB II nicht verstanden hast?
Zitat: "§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben."
Dabei handelt es sich um die zum 28.03.2024 von SPD und Grünen eingeführte Möglichkeit der Totalsanktion bei Arbeitsverweigerung. Diese sollte nur 2 Jahre gelten und danach überprüft werden.
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2025, 10:55:46Kann es sein, dass du § 86 SGB II nicht verstanden hast?
Zitat: "§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben."
Dabei handelt es sich um die zum 28.03.2024 von SPD und Grünen eingeführte Möglichkeit der Totalsanktion bei Arbeitsverweigerung. Diese sollte nur 2 Jahre gelten und danach überprüft werden.
Genau 86 sgb Haushaltsfinanzierungsgesetz diese Paragrafen werden dann aufgehoben damit dann die verschwärfungen in Kraft treten können mit den anderen Pargrafen
Wenn Sie mit den Verschwärfungen durch kommen ?
Wenn ich mich irre @ Ottokar dann korrigiere es
Dies hat leider so Tacheles ausgegeben und auch das Portal hier übernommen.
Besser korrigieren, Alarmmismus ist auch kein nützliches Instrument.
Die Aufhebung von § 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 SGB II haben absolut nichts mit den Neuregelungen zu tun, die ab Juni/Juli 2026 kommen sollen. Geschweige denn sind sie davon abhängig.
Wie schon geschrieben, wurde § 86 SGB II zum 28.03.2024 von SPD und Grünen eingeführt, fast ein Jahr bevor 02/2025 die Bundestagswahl stattfand.
Wer da Zusammenhäng konstruiert, dem fehlt jedes Verständnis für Zeit und Raum.