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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Katrin am 30. Dezember 2025, 23:17:07

Titel: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 30. Dezember 2025, 23:17:07
Hallo, Guten Tag,

Die Ehe von meinem Bruder ist zuende. Er will sich scheiden lassen. Die Frau hat 2 Kinder (nicht von meinem Bruder), die einen Nicht EU-Ausweiß besitzen. Sie leben mit meinem Bruder in einem gemeinsamen Haushalt (19 und 14). Die Tochter hat ein Stipendium bekommen und wird bald 1000 € monatlich erhalten, weil sie hochbegabt ist. (ist schon mit 15 angefangen zu studieren und macht nebenbei Abitur Gleichzeitig hat sie ein Nachhilfestudio aufgebaut, womit sie auch Geld verdient. Mein Bruder und seine Ehefrau haben sich zusammen ein Haus gekauft, auf das noch 23 Jahre Kredite laufen. Die Frau bezieht gerade Krankengeld und will ihren Job kündigen und wird vermutlich erstmal ALG I beziehen.
Nun die Frage: Muss mein Bruder, würde er sich eine neue Wohnung nehmen, die Familie komplett alleine unterstützen?

Danke für Rat!
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Hamburger 171189 am 30. Dezember 2025, 23:38:15
 :sad:
Um es kurz zu sagen..Nein, aber das ist was fuer RA Familienrecht und kann lange Prozesse verursachen.. :zwinker:
Kennst Du den Ausdruck #Schlammschlacht und Rosenkrieg, das kommt auf euch zu...
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Josef am 31. Dezember 2025, 07:30:44
Ein Anwalt wäre hier wirklich erforderlich. Aber wichtige Punkte sind:

1. Hat er die Kinder adoptiert? Ansonsten dürften diese keine Rolle spielen.
2. Gibt es einen Ehevertrag und wie sieht dieser aus? Zugewinngemeinschaft etc.
3. Wie lange waren sie verheiratet? Spielt eine Rolle beim Versorgungsausgleich z.B. Rentenversicherung
4. Wie lange ist die Frau bereits im Krankenstand? Kann bei längerer Krankheit eine Rolle spielen.
5. Wenn die Frau keine EU Staatsbürgerschaft besitzt kommen noch ganz andere Fragen dazu, welche deinen Bruder nicht direkt betreffen. Mit welcher Aufenhaltsgenehmigung ist sie in Deutschland? Bei z.B. Ehegattennachzug und wenn die Kinder ebenfalls keine EU Staatsbürgerschaft besitzen könnte es bei kurzer Ehe zu einer Abschiebung kommen.
6. Das Haus verursacht eventuell noch ganz andere Probleme. Eben auch abhängig von einem evtl. Ehevertrag und wie hoch der Wert ist.

Das sind jetzt nur die Fragen die mir bei dieser Konstellation als erstes einfallen.
Eine Scheidung kann kompliziert werden und erfordert anwaltliche Beratung, auch wenn es nicht vor Gericht geht sollte man die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Im Idealfall einigt man sich außergerichtlich, dazu sollte man aber Wissen zu was man gerichtlich verpflichtet werden kann.

Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 31. Dezember 2025, 14:32:52
Hallo Josef, danke für deine Antwort.

1. keine Adoption. Der leibliche Vater zahlt Unterhalt, aber zu wegnig, weswegen die Frau meines Bruders einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat.
5. Die Frau hat letztes Jahr den deutschen Pass erhalten