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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Katrin am 30. Dezember 2025, 23:17:07

Titel: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 30. Dezember 2025, 23:17:07
Hallo, Guten Tag,

Die Ehe von meinem Bruder ist zuende. Er will sich scheiden lassen. Die Frau hat 2 Kinder (nicht von meinem Bruder), die einen Nicht EU-Ausweiß besitzen. Sie leben mit meinem Bruder in einem gemeinsamen Haushalt (19 und 14). Die Tochter hat ein Stipendium bekommen und wird bald 1000 € monatlich erhalten, weil sie hochbegabt ist. (ist schon mit 15 angefangen zu studieren und macht nebenbei Abitur Gleichzeitig hat sie ein Nachhilfestudio aufgebaut, womit sie auch Geld verdient. Mein Bruder und seine Ehefrau haben sich zusammen ein Haus gekauft, auf das noch 23 Jahre Kredite laufen. Die Frau bezieht gerade Krankengeld und will ihren Job kündigen und wird vermutlich erstmal ALG I beziehen.
Nun die Frage: Muss mein Bruder, würde er sich eine neue Wohnung nehmen, die Familie komplett alleine unterstützen?

Danke für Rat!
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Hamburger 171189 am 30. Dezember 2025, 23:38:15
 :sad:
Um es kurz zu sagen..Nein, aber das ist was fuer RA Familienrecht und kann lange Prozesse verursachen.. :zwinker:
Kennst Du den Ausdruck #Schlammschlacht und Rosenkrieg, das kommt auf euch zu...
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Josef am 31. Dezember 2025, 07:30:44
Ein Anwalt wäre hier wirklich erforderlich. Aber wichtige Punkte sind:

1. Hat er die Kinder adoptiert? Ansonsten dürften diese keine Rolle spielen.
2. Gibt es einen Ehevertrag und wie sieht dieser aus? Zugewinngemeinschaft etc.
3. Wie lange waren sie verheiratet? Spielt eine Rolle beim Versorgungsausgleich z.B. Rentenversicherung
4. Wie lange ist die Frau bereits im Krankenstand? Kann bei längerer Krankheit eine Rolle spielen.
5. Wenn die Frau keine EU Staatsbürgerschaft besitzt kommen noch ganz andere Fragen dazu, welche deinen Bruder nicht direkt betreffen. Mit welcher Aufenhaltsgenehmigung ist sie in Deutschland? Bei z.B. Ehegattennachzug und wenn die Kinder ebenfalls keine EU Staatsbürgerschaft besitzen könnte es bei kurzer Ehe zu einer Abschiebung kommen.
6. Das Haus verursacht eventuell noch ganz andere Probleme. Eben auch abhängig von einem evtl. Ehevertrag und wie hoch der Wert ist.

Das sind jetzt nur die Fragen die mir bei dieser Konstellation als erstes einfallen.
Eine Scheidung kann kompliziert werden und erfordert anwaltliche Beratung, auch wenn es nicht vor Gericht geht sollte man die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Im Idealfall einigt man sich außergerichtlich, dazu sollte man aber Wissen zu was man gerichtlich verpflichtet werden kann.

Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 31. Dezember 2025, 14:32:52
Hallo Josef, danke für deine Antwort.

1. keine Adoption. Der leibliche Vater zahlt Unterhalt, aber zu wegnig, weswegen die Frau meines Bruders einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat.
5. Die Frau hat letztes Jahr den deutschen Pass erhalten
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Birgit63 am 07. Januar 2026, 09:23:45
Warum will die Frau ihren Job kündigen. Damit macht sie sich selbst hilfebedürftig. Das gibt Ärger. Es sei denn, sie kündigt den Job aus gesundheitlichen Gründen. In dem Fall soll sie sich ein ärztliches Attest besorgen.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2026, 09:55:30
Zitat von: Katrin am 30. Dezember 2025, 23:17:07Nun die Frage: Muss mein Bruder, würde er sich eine neue Wohnung nehmen, die Familie komplett alleine unterstützen?

Nein, für die Kinder steht er nicht in der finanziellen Verantwortung und die Frau kann sich scheinbar selbst unterhalten. Deshalb wäre es (für sie) eine denkbar schlechte Vorgehensweise, den Job im Krankengeld zu kündigen. Aber diesbezüglich kann man viele Informationen im Internet finden mit dem Suchbegriff "Trennungsunterhalt".

Das gemeinsam erworbene Haus steht auf einem anderen Blatt. In Summe kommt dein Bruder nicht um die anwaltliche Unterstützung herum.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 11. Januar 2026, 14:04:16
Hallo, ich habe noch folgende Frage:

Es gibt eine Rechtsschutzversicherung, die beiden Ehepartnern gehört. Mein Bruder wollte sich die Daten von der Rechtsschutzversicherung holen, aber die Ehefrau gibt ihm die Dokumente der Rechtsschutzversicherung nicht.

Was kann man da machen?

Danke für Rat im Voraus!
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 11. Januar 2026, 14:12:11
Zitat von: Katrin am 11. Januar 2026, 14:04:16Es gibt eine Rechtsschutzversicherung, die beiden Ehepartnern gehört.

Es gibt immer einen Hauptversicherungsnehmer und einen Mitversicherten, auch bei Eheleuten. Der Hauptversicherungsnehmer darf die Police behalten. Bei Trennung muss sich der Mitversicherte um eine eigene Rechtsschutzversicherung kümmern.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 13. Januar 2026, 07:52:18
Die Frau hat meinem Bruder bis zum Wochenende ein Ultimatum gestellt: Wenn er bis dann nicht aus dem Haus verschwunden ist, soll er durch ihren Ex-Mann und zwei andere Männer durch Prügel dazu gezwungen werden. Mein Bruder will sich aber in seinem Zimmer verschanzen. Was tun, bei dieser Eskalation?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 15. Januar 2026, 18:17:59
Wenn der Scheidungsantrag erst kurz vor Ende des Trennungsjahres eingereicht werden kann, wieso sollte mein Bruder sich jetzt schon einen Anwalt holen?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sensoriker am 15. Januar 2026, 18:37:54
Zitat von: Katrin am 15. Januar 2026, 18:17:59Wenn der Scheidungsantrag erst kurz vor Ende des Trennungsjahres eingereicht werden kann, wieso sollte mein Bruder sich jetzt schon einen Anwalt holen?

Siehe #8
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 01. Februar 2026, 17:47:38
Vielleicht ist diesbezüglich noch jemand kundig:

Könnte man es rechtlich denn so hinbekommen, dass mein Bruder nur ca. 60% der Bankschulden zahlen muss? Und wenn der Rest von der Frau nicht an die Bank gezahlt werden kann, dann kriegt mein Bruder dann auch keinen Ärger von der Bank?

Weil wenn ein Anwalt das nicht schafft, würde es auch keinen Sinn machen, einen einzuschalten, weil die Frau meint, sie kann keine Kredite mehr bezahlen, weil sie jetzt Krankengeld bezieht und bald Arbeitslosengeld. Mein Bruder soll jetzt die kompletten Kredite bezahlen.Diese Frage konnte eine Sekretärin einer Anwaltskanzlei meinem Bruder nicht beantworten.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: turbulent am 01. Februar 2026, 22:49:07
Zitat von: Katrin am 01. Februar 2026, 17:47:38Könnte man es rechtlich denn so hinbekommen, dass mein Bruder nur ca. 60% der Bankschulden zahlen muss?
Wer hat die Schulden bei der Bank? Wer hat einen Kredit aufgenommen (oder mehrere?)? Falls beide Kreditnehmer sind, ist es der Bank sch...egal, wer überweist bzw. wer eben nicht (unvollständig = nicht). Im Vertrag steht, wie es dann weitergeht.
Mit einem Vertrag (zwischen den beiden Eheleuten) ist das sicher möglich.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 02. Februar 2026, 08:08:45
@ turbulent: es sind beide Kreditnehmer
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sensoriker am 02. Februar 2026, 09:49:58
Es besteht bei Scheidungen eine Anwaltspflicht.
Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht 1 gemeinsamer Anwalt.
Wenn das alles so zutrifft wie du es hier schilderst sieht das allerdings alles andere als einvernehmlich aus.
Und auch wenn. Nimmt sie sich den Anwalt sehe ich die große Gefahr, dass er über den Tisch gezogen wird.

Dein Bruder soll zusehen , dass er sich einen Anwalt besorgt!
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 12. Februar 2026, 07:49:23
Der Anwaltstermin meines Bruders war gestern. Er sagte, nein Bruder solle sich am besten selbst mit seiner Frau einigen.

Und er soll nur noch 50 Prozent der Kreditsumme zahlen und dass er für die Kinder seiner Frau nicht verantwortlich ist.

Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Ottokar am 12. Februar 2026, 08:40:58
Der Anwalt hat offenbar keine Lust, das Mandat zu übernehmen.

Für eine Scheidungsfolgenvereinbarung aka Trennungsvereinbarung benötigt man einen Notar.
Wegen dem Haus wird für die Vermögensauseinandersetzung ohnehin ein Notar benötigt.
Wenn beide im Grundbuch stehen, kann die Frau seinen Auszug nicht fordern.
Sollte sie dies gewaltsam versuchen: Polizei rufen.
Was das Haus und den Hauskredit betrifft, kann er darauf bestehen, dass das Haus verkauft wird und notfalls ihre Zustimmung oder eine Teilungsversteigerung einklagen. Er kann nicht dazu gezwungen werden, den Kredit für ein Haus zu bezahlen, das er nicht mehr bewohnen kann.
Steht nur eine Person im Grundbuch, ist diese nach einer Scheidung alleiniger Eigentümer. Wenn das die Frau ist und beide Kreditnehmer beim Hauskredit sind, kann die Bank vom Mann den vollen Kreditbetrag verlangen. In dem Fall bleibt dem Mann nur, die Zahlung zu verweigern um so seine finanziellen Verluste klein zu halten. Es kommt dann durch die Bank zur Zwangsversteigerung.

Wenn die Kinder nicht seine sind, ist er da komplett raus.
Die Frau hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie selbst nicht in der Lage ist, diesen vollständig selbst zu erarbeiten. Solche Gründe kann ich hier nicht erkennen.
Einen Unterhaltsanspruch, den die Frau durch Kündigung ihres Jobs absichtlich herbeiführt, wird kein Gericht anerkennen.

Ausländerin heiratet Deutschen, kauft mit diesem ein Haus, und sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat, schmeißt sie ihn raus und lässt ihn für das Haus und ihren Unterhalt blechen. Alles schon x Mal dagewesen. Klappt aber nur, wenn der Mann so blöd ist Letzteres mitzumachen.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 12. Februar 2026, 18:13:05
Danke für die umfassende Information, Ottokar!

Sollte mein Bruder denn einen anderen Anwalt nehmen, da sich dieser als offensichtlich unwillig bzw. inkompetent erwiesen hat?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Ottokar am 13. Februar 2026, 16:22:21
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/scheidung-ohne-anwalt/
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 13. Februar 2026, 17:01:10
Danke für den link
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37
Die Frau meines Bruders hat jetzt die Scheidung eingereicht. Im Schreiben vom Amtsgericht steht geschrieben, dass die Eheleute mehr als 1 Jahr getrennt leben. Dabei waren die Eheleute erst Wheinachtten 2025 zusammen bei unseren Eltern und am 29.12.25 hat mein Bruder seine noch-Frau 300 km entfernt zum Flughafen gebracht und im September waren sie gemeinsam im Urlaub.

Die Trennung existiert real seit Anfang Januar 2026. Wie sollte mein Bruder darauf reagieren? Das Amtsgericht will innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme dazu.

Sollte die Stellungnahme durch einen Anwalt erfolgen?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 08:54:33
Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Die Frau meines Bruders hat jetzt die Scheidung eingereicht.

Das ist gut, besser sie als er.

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Im Schreiben vom Amtsgericht steht geschrieben, dass die Eheleute mehr als 1 Jahr getrennt leben. ..............

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Die Trennung existiert real seit Anfang Januar 2026. Wie sollte mein Bruder darauf reagieren?

Kommt darauf an, was er will: Wenn er dem zustimmt, geht es wenigstens etwas schneller voran, ansonsten muss er noch fast ein Jahr Trennungszeit hinter sich bringen.

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Sollte die Stellungnahme durch einen Anwalt erfolgen?

Muss nicht, wäre im Falle deines Bruders aber vermutlich besser.


Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sensoriker am 15. Februar 2026, 10:30:47
Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Sollte die Stellungnahme durch einen Anwalt erfolgen?
Würde ich in dem Fall dringendst empfehlen!
Wenn sie schon falsche Angaben zur Trennungszeit macht, möchte ich nicht wissen was da noch für Sachen von ihr kommen.

Ob er den Zeitangabe (per RA) zustimmt muss er selber wissen. So hätte er die Trennungszeit schon hinter sich. Sollte dann alles schneller gehen.
Allerding kommen von seiner noch Ehefrau weitere Lügen hätte er (wenn er das belegen kann) einen Beweis das sie schonmal gelogen hat.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 11:01:09
Zitat von: Sensoriker am 15. Februar 2026, 10:30:47Allerding kommen von seiner noch Ehefrau weitere Lügen hätte er (wenn er das belegen kann) einen Beweis das sie schonmal gelogen hat.

Und das soll inwiefern hilfreich sein? Bei dem Rest kann sie nicht lügen, da muss im Vorfeld alles belegbar sein.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 15. Februar 2026, 13:23:06
Die Ehefrau hat ja gleichzeitig auch schon "den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches" gestellt.

Nur wieso müsste mein Bruder jetzt schon Versorgungsausgleich zahlen, wenn die Eheleute real erst seit 5.1.26 getrennt sind? Eine Trennung, die über ein Jahr dauert, ist reine Phantasieerfindung der Frau..
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 14:13:12
Du solltest dich erstmal über die ganzen Begrifflichkeiten bei einer Scheidung schlau machen, damit du deinen Bruder nicht noch mehr verunsicherst.

Der Versorgungsausgleich betrifft den Altersvorsorgeerwerb während der Ehezeit und die Durchführung MUSS mit dem Scheidungsantrag beantragt werden. Dein Bruder muss da gar nichts zahlen, Rentenansprüche werden auf dem Papier übertragen.

Der Zugewinnausgleich ist wieder was völlig anderes.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 15. Februar 2026, 14:29:01
Danke Sherezedade.

Aber muss mein Bruder der Frau nicht viel schneller Unterhalt zahlen, wenn er der Scheidung jetzt schon zustimmmt?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 14:40:31
Nein. Es ist doch ohnehin fraglich ob sie überhaupt einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben wird. Trennungsunterhalt scheint sie ja nicht zu verlangen.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:07:39
Wieviel kostet denn die Stellungsnahme durch den Anwalt zum Scheidungsantrag?

Bzw. welchen Nachteil hat mein Bruder, wenn er dem Amtsgericht die Stellugnahme ohne Anwalt mitteilt?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 15:20:10
Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:07:39Bzw. welchen Nachteil hat mein Bruder, wenn er dem Amtsgericht die Stellugnahme ohne Anwalt mitteilt?

Eigentlich keinen, wenn er es richtig macht - man müsste auch wissen, was da überhaupt genau drin steht. Er kann dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder eigene Folgesachen (z. B. Unterhalt, Vermögen) beantragen. Bei Einigkeit genügt eine einfache schriftliche Zustimmung, was das Verfahren beschleunigt.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:44:25
Das steht drin, dass die Eheleute seit über einem Jahr getrennt seien und die Frau die Scheidung eingereicht hat. ,,Ehescheidungsantrag und Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe" steht da.

Es ist ein allgemeiner Antrag auf Ehescheidung, der dem Amtsgericht zugesendet wurde.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Rotti am 15. Februar 2026, 16:02:32
Zitat von: Sensoriker am 15. Februar 2026, 10:30:47Wenn sie schon falsche Angaben zur Trennungszeit macht, möchte ich nicht wissen was da noch für Sachen von ihr kommen.
Wenn er seine Ehelichenverpflichtungen nicht mehr nachgekommen ist, ist die Trennung ja schon vollzogen.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sensoriker am 15. Februar 2026, 16:12:44
Zitat von: Rotti am 15. Februar 2026, 16:02:32Wenn er seine Ehelichenverpflichtungen nicht mehr nachgekommen ist, ist die Trennung ja schon vollzogen.
Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Dabei waren die Eheleute erst Wheinachtten 2025 zusammen bei unseren Eltern und am 29.12.25 hat mein Bruder seine noch-Frau 300 km entfernt zum Flughafen gebracht und im September waren sie gemeinsam im Urlaub.


Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:44:25und Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
??
Zitat von: Katrin am 11. Januar 2026, 14:04:16Es gibt eine Rechtsschutzversicherung, die beiden Ehepartnern gehört. Mein Bruder wollte sich die Daten von der Rechtsschutzversicherung holen, aber die Ehefrau gibt ihm die Dokumente der Rechtsschutzversicherung nicht.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 16:50:04
Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:44:25Das steht drin, dass die Eheleute seit über einem Jahr getrennt seien und die Frau die Scheidung eingereicht hat. ,,Ehescheidungsantrag und Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe" steht da.

Also nichts schlimmes. Normalerweise könnte er dem einfach zustimmen (dann geht das recht flott über die Bühne), wenn da nicht die Frage nach dem Zugewinnausgleich wäre. Haben die beiden sich da in irgendeiner Form geeinigt?

@Sensoriker: Ich weiß nicht genau, worauf du hinaus willst, aber normalerweise deckt eine Rechtsschutzversicherung kein Familienrecht ab.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 15. Februar 2026, 17:44:11
@ Shrerezadade

Nein, keine Einigung über Zugewinnausgleich. Die Eheleute reden nicht miteinander.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sensoriker am 15. Februar 2026, 18:21:51
Zitat von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 16:50:04aber normalerweise deckt eine Rechtsschutzversicherung kein Familienrecht ab
Bei meiner war das mit drin. Ist aber auch ein uralt (und scheiß teurer) Vertrag gewesen. Keine Ahnung wie die jetzt sind. Hatte mich nur deswegen gewundert weil se schrieb es wäre eine RS vorhanden.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 18:29:17
Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 17:44:11Die Eheleute reden nicht miteinander.

Sollten sie aber schnellstens, wenn es da ein gemeinsames und hoch belastetes Eigenheim gibt.

Sicherlich kann man sich auch ohne Zugewinnausgleich scheiden lassen, dann wird es aber hinterher möglicherweise zu einer teuren Schlammschlacht kommen.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 15. Februar 2026, 18:55:57
Weil der Zugewinnausgleich nicht geregelt ist, sollte mein Bruder der schnellen Scheidung widersprechen?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 16. Februar 2026, 08:57:36
Bezüglich des Zugewinnes: Beide Eheleute sind arm wie ne Kirchenmaus, die haben nichts
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Februar 2026, 09:18:27
Sie sollten wenigstens unter sich und mit der finanzierenden Bank regeln, was mit dem gemeinsamen EFH passiert. Weil: Bei einer gemeinsamen finanzierten Immobilie im Falle einer Scheidung bleiben beide Partner i.d.R. gesamtschuldnerisch für den Kredit haftbar, auch wenn einer auszieht. Möglichkeiten sind der Verkauf, die Übernahme durch einen Partner (mit Auszahlung) oder die Vermietung. Das Grundbuch und der Kreditvertrag sind entscheidend, nicht der Auszug.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Ottokar am 16. Februar 2026, 10:38:05
Der Bruder sollte sich schnellstens einen Anwalt suchen der ihn vertritt, wenn er vermeiden will, das er den Rest seines Lebens für seine Ex arbeiten muss.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 17. Februar 2026, 07:42:53
Mein Bruder hatte sich 2023 ein Auto gekauft. Fällt das unter Zugewinnausgleich? Muss er das Auto verkaufen und seiner Frau die Hälfte des Verkaufserlöses geben?
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Sensoriker am 17. Februar 2026, 08:37:46
Zitat von: Katrin am 17. Februar 2026, 07:42:53Mein Bruder hatte sich 2023 ein Auto gekauft. Fällt das unter Zugewinnausgleich? Muss er das Auto verkaufen und seiner Frau die Hälfte des Verkaufserlöses geben?

:flag:

Zitat von: Hamburger 171189 am 30. Dezember 2025, 23:38:15das ist was fuer RA Familienrecht
Zitat von: Josef am 31. Dezember 2025, 07:30:44Ein Anwalt wäre hier wirklich erforderlich.
Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2026, 09:55:30In Summe kommt dein Bruder nicht um die anwaltliche Unterstützung herum.
Zitat von: Sensoriker am 02. Februar 2026, 09:49:58Dein Bruder soll zusehen , dass er sich einen Anwalt besorgt!
Zitat von: Ottokar am 16. Februar 2026, 10:38:05Der Bruder sollte sich schnellstens einen Anwalt suchen der ihn vertritt, wenn er vermeiden will, das er den Rest seines Lebens für seine Ex arbeiten muss.

Er sollte endlich einen RA damit beauftragen!!!!
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2026, 19:03:54
Zitat von: Katrin am 16. Februar 2026, 08:57:36Bezüglich des Zugewinnes: Beide Eheleute sind arm wie ne Kirchenmaus, die haben nichts
seine Arbeitskraft hat er ja noch der Bruder.
Titel: Aw: Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?
Beitrag von: Katrin am 18. Februar 2026, 08:06:53
Zu sagen ist noch, dass mein Bruder 2023 ein Auto gekauft hat. Muss er das im Rahmen des Zugewinnausgleichs verkaufen und die Hälfte des Verkaufserlöses seiner Frau geben?