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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33

Titel: Schonvermögen
Beitrag von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33
Ich habe kürzlich eine Versicherungsleistung erhalten, die unter das sogenannte "Schonvermögen" fällt. Dieses habe ich zu der besagten Zeit bei Antragstellung auch angegeben bzw. die Dokumente zum Kopieren vorgelegt. Es müsste also intern mit anderen Leistungen, die darunter fallen, beim JC vorliegen. Ich habe aber weder eine Vermögensaufstellung noch Schonermögenaufstellung von denen als Anlage jemals zurückbekommen. Wird das normalerweise wiederrum später an den Antragsteller ausghändigt?

Bei dem Durcheinander, den die zu dem Zeitpunkt völlig inkompetente Sachbearbeiterin verursacht hat, kann es durchaus sein, das dieser Vorgang hinten rüber gefallen ist. Erst kürzlich ist mir durch eine Gesprächsrunde im weitläufigen Bekanntenkreis klar geworden, dass diese Geldleistung eventuell auch auf das Bürgergeld angerechnet werden könnte. Wenn dem so ist/wäre, ist es bisher nicht aufgefallen, denn ich möchte wetten, das dann punktum die Zahlung des Bürgergeldes ausgesetzt worden wäre.
Ich seh mich jetzt aber nicht in der Position, im Nachhinein auf irgendwas aufmerksam zu machen (???), was das JC selber u.U. verkackbeutelt hat. Ich denke, ich könnte auch im Fall aller Fälle, nachgewiesen bekommen, dass ich die Dokumente bei Antragstellung gezeigt habe.

Nun überlege ich, wie die Auszahlung dem JC im Nachhinein überhaupt auffallen könnte.
1. nur wenn es bei Antragstellung auf dem angegebenen Konto ist (es handelt sich nicht um hohe Beträge)
2. voraussichtlich über die persönliche Steuer-ID (???) bei
a.) eventuell anfallenden Zinserträgen, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen. Es könnte auch schon schädlich sein, wenn überhaupt Teile des Sparerfreibetrags ausgeschöpft würden??
b.) mir fallen noch die nachträglich zu entrichtenden Krankenkassenbeiträge ein, die über die Steuer-Id laufen. Die fließen auch an das Finanzamt. Halte ich aber für unschädlich.

Wer weiss da mehr und kann mir die Fragen hier beantworten?

Danke Euch!


Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2026, 10:36:27
Zitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33Ich habe aber weder eine Vermögensaufstellung noch Schonermögenaufstellung von denen als Anlage jemals zurückbekommen. Wird das normalerweise wiederrum später an den Antragsteller ausghändigt?
Nein. Da muss man sich schon eine Kopie machen.
Man kann aber auch nach Art. 15 DSGVO vom JC eine vollständige Auskunft über die von denen verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen, dazu gehören dann auch die von dir gemachten Angaben zum Vermögen.

Zitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33Ich seh mich jetzt aber nicht in der Position, im Nachhinein auf irgendwas aufmerksam zu machen (???), was das JC selber u.U. verkackbeutelt hat.
Eine solche Pflicht gibt es auch nicht.

Zitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33Erst kürzlich ist mir durch eine Gesprächsrunde im weitläufigen Bekanntenkreis klar geworden, dass diese Geldleistung eventuell auch auf das Bürgergeld angerechnet werden könnte.
Um das beurteilen zu können, müsstest du mal konkret mitteilen, um was für eine Versicherungsleistung es sich handelt.

Zitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33Nun überlege ich, wie die Auszahlung dem JC im Nachhinein überhaupt auffallen könnte.
Nur auf den von dir dem JC überlassenen Kontoauszügen.
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2026, 12:44:54
Hexenkessel

Ähnlich lief es bei mir nur bewusst.:
Ich hatte 23 zwei Rentenvers. ausgezahlt bekommen, insgesamt über dem Schonvermögen, allerdings mit sechs Wochen Abstand. Dadurch und durch entsprechenden Ausgaben dazwischen wurde das Schonvermögen nicht überschritten.
Ergo keine wesentliche Änderung im Bezug deswegen auch keine Meldung von mir.
Das JC hat auch davon wissen müssen aber bis jetzt keine Reaktion. Die wird auch nicht kommen weil es bei mir alles im rechtlichen Rahmen war.

Also mach dir da mal keine Sorgen solange du nicht hergehst und das JC voreilig davon informierst.
Die Ausnahme wäre vllt du hättest damit dein Schonvermögen überschritten.
Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2026, 10:36:27Um das beurteilen zu können, müsstest du mal konkret mitteilen, um was für eine Versicherungsleistung es sich handelt.

MfG FN
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44
Danke @Ottokar und @Fettnäpfchen für Eure versierten Antworten.
Es handelt sich um eine Auszahlung aus einer Direktversicherung. Die kann man vor dem Auszahlungszeitpunkt nicht verwerten. Insofern dachte ich bis vor kurzem eigentlich, dass die sicher unter das sog. Schonvermögen fällt. Aufgescheucht hat mich kurz vor dem Auszahlungszeitpunkt, das die nun vor dem zulässigen Rentenalter ausgezahlt wird. Von der Höhe her etwas >15.000 Euro, noch vor den nachzuzahlenden Krankenkassenbeiträgen.

Nach allem, was hier im Forum so steht, gibt es 2 Höchstbeträge, die aktuell genannt werden. 15.000 Euro und 40.000 Euro. Ausserdem scheinen nur noch Riester- und Rüropverträge generell sicher zu sein. Wie auch immer, sie ändern ja immer wieder mal was. Ich war schon vor dem Bürgergeld im Bezug.

Fazit ist: Besser das JC wird nicht aufmerksam. Das gilt in der Regel für alle Dinge, denn, das hab ich gelernt, Rückfragen von Seiten des JC gehen nach hinten los. Man hat dann auf jeden Fall Arbeit, sie wieder auf den richtigen Kurs zu bringen.

@Fettnäpfchen, deine Ausgaben werden die bei einer Nachkontrolle nicht interssieren. Da geht es um die Höhe des Auszahlungsbetrages.

Bislang ist es so, dass ich von dem Geld die Krankenversicherungsbeträge gezahlt habe, Schulden beglichen, notwendige Anschaffungen noch tätigen werde. Da ich mich aber grundsätzlich sparsam verhalte, würde zum Kontoauszugkontrollzeitpunkt bei erneuter Antragstellung in diesem Jahr das Guthaben zu hoch ausfallen. Dem Sachbearbeiter könnte auffallen, das das Konto zu hoch im Haben ist und nachfragen .... und dann hab ich den Salat.
Das heisst, das restliche Geld muss da vorher runter.

Meine Überlegungen mit der allgemeinen Steuer-Id kommen nicht von ungefähr. Leider wird der zusätzlich angefallene Krankenversicherungsbetrag mit Sicherheit elekronisch über die SteuerId an das Finanzamt gemeldet. Das konnte ich nicht verhindern. Ist die Frage, ob da einer sitzt, der einen Kontrollmechanismus über Krankenversicherungsbeiträge ausübt und einen Verdachtsmoment an die Sozialbehörden meldet. Könnte passieren, ist aber eher unwahrscheinlich.
@Ottokar, was meinst du??

Nun zu dem "überschüssigen Guthaben" auf meinem Konto. Es gibt ein dem JC bekanntes Tagesgeldkonto. Da könnte ich natürlich hin überweisen. Da wollten sie bisher nie wieder einen Kontoauszug von haben. Der dort eingerichtete (Sparer-)freibetrag von 1.000 Euro würde von wegen Zinserträge bei weitem nicht ausgeschöpft. Ist die Frage, ob ich die Überweisung dahin riskieren soll. Denn der Teil der ausgeschöpften Sparerfreibeträge wird von den Banken auch an das BZSt gemeldet. Auf der anderen Seite scheue ich mich auch davor, Bargeld zu Hause zu haben.
Was meint Ihr???



Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2026, 17:16:07
Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44Es handelt sich um eine Auszahlung aus einer Direktversicherung
Also Rente??

Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:4415.000 Euro und 40.000 Euro
Bei dir gilt mit ziemlicher Sicherheit 15.000 € insgesamt.

Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44Das heisst, das restliche Geld muss da vorher runter
Wenn das mal gut geht.

Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44Der dort eingerichtete (Sparer-)freibetrag von 1.000 Euro würde von wegen Zinserträge bei weitem nicht ausgeschöpft
Hat mit den Vermögen nur so weit zu tun, als dass es einen maximalen Freibetrag von 100 € im Jahr auf Kapitalerträge gibt.
Alles darüber wird beim JC angerechnet. (etl.– 30 € Versicherungspauschale)
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Ottokar am 04. Januar 2026, 10:24:27
Von den KV-Schulden erfährt das JC nichts, diese werden auch nicht an das Finanzamt oder BZSt gemeldet.
Schulden interessieren das JC auch nicht. Neben der Auszahlung der Versicherung gab es ja wohl noch weiteres Vermögen. Stellt sich also die Frage, wie hoch nach der Auszahlung dein Gesamtvermögen war und ob du bereits länger als 12 Monate Bürgergeld beziehst, denn dann beträgt dein Vermögensfreibetrag nur noch 15.000 Euro (und nicht mehr 40.000 Euro).
Es kann also durchaus sein, dass du deinen Vermögensfreibetrag überschritten hast, was eine Meldepflicht an das JC auslösen würde, sowie einen Erstattungsanspruch des JC i.H. des den Vermögensfreibetrag übersteigenden Betrages.

Ergänzung: Seit dem 01.01.2023 sind Vermögensveränderungen im laufenden Leistungsbezug nicht mehr leistungsrelevant und damit auch nicht meldepflichtig. Eine Vermögensveränderungen wird nur noch ab dem Zeitpunkt eines Erst- oder Weiterbewilligungsantrages berücksichtigt.

Da ab 01.07.2026 folgende neue Regelungen für den Vermögensfreibetrag in Kraft treten sollen, stellt sich auch die Frage, welcher Vermögensfreibetrag dann für dich gilt und ob du diesbezüglich Vermögen umverteilen musst, oder sogar zusätzlich 5.000 Euro geschützt sind.
Stellt sich auch die Frage, wann du den nächsten WBA stellen musst.
Screenshot 2026-01-04 102212.png
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2026, 13:05:37
Hexenkessel

Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44@Fettnäpfchen, deine Ausgaben werden die bei einer Nachkontrolle nicht interssieren. Da geht es um die Höhe des Auszahlungsbetrages.
aber nur weil es nicht dazu kommt. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt mehr als das zulässige Schonvermögen.
Würde so etwas tatsächlich kommen dann könnte ich belegen dass ich mein Geld auch nicht sozialwidrig verschleudert hätte worauf als Hilfeempfänger ebenso zu achten ist.

Deine Situation ist schwieriger
Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44Von der Höhe her etwas >15.000 Euro,

Du solltest hier mal korrekte Zahlen anwenden was dein VM insgesamt angeht.
Giro.-Spar.- und sonstige Konten, ebenso das Tagesgeld und was du als Bargeld angegeben hast und was es evtl. sonst noch gibt.
weil
Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2026, 10:24:27Es kann also durchaus sein, dass du deinen Vermögensfreibetrag überschritten hast, was eine Meldepflicht an das JC auslösen würde, sowie einen Erstattungsanspruch des JC i.H. des den Vermögensfreibetrag übersteigenden Betrages.
und da Ottokar das wesentlich besser kann werde ich mich da eher zurück/raushalten. Aber ohne zu wissen um was für Summen es geht kann man nicht wirklich etwas dazu schreiben.

Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44würde zum Kontoauszugkontrollzeitpunkt bei erneuter Antragstellung in diesem Jahr das Guthaben zu hoch ausfallen. Dem Sachbearbeiter könnte auffallen, das das Konto zu hoch im Haben ist und nachfragen .... und dann hab ich den Salat.
Besonders wenn du es hättest melden müssen und nicht gemeldet hast.

MfG FN
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Hexenkessel am 04. Januar 2026, 14:35:54
@Ottokar und Fettnäpfchen vielen Dank für Eure weiteren Erläuterungen.

@Ottokar:

ZitatVon den KV-Schulden erfährt das JC nichts, diese werden auch nicht an das Finanzamt oder BZSt gemeldet.

Es handelte sich um KV-Beiträge (keine alten KV-Schulden), die auf den ausgezahlten Direktversicherungsbetrag für 10 Jahre zurück berechnet worden sind. Wäre schön, wenn da nix ans Finanzamt geht, bin mir aber nicht sicher, ob nicht doch elektronisch gemeldet wird, weil sich evtl. die aktuellen Vorsorgeaufwendungen des Jahres 2025 für den Steuerpflichtigen ändern würden. Allerdings, wenn dem so ist, ist "das Kind diesbezüglich schon in den Brunnen gefallen".

Ich bin schon weitaus länger als 12 Monate im Bezug. Wenn also die Auszahlung der Direktversicherung, vorwiegend wohl wegen dem noch nicht eingesetzten Rentenalter von 63+ und/oder schon eingesetztem Rentenbezug, als sonstiges Vermögen (???) gilt und nicht als Schonvermögen: gelten wohl derzeit die 15.000 Euro Vermögensfreibetrag.
Nach der Tabelle zum 1.7.2026 20.000 Euro Freibetrag, also ein Plus von 5.000 ??? Würden die dann für mich gelten?

Tja, ich kann dir gar nicht genau sagen, was das JC als sonstiges Vermögen aufgenommen hat, was das Tagesgeld, was damals noch da war, angeht. Die inkompetente Sachbearbeiterin hat auch die Unterlage zum kopieren mitgenommen. Kann sein, das auch das nirgendwo abgeheftet worden ist. Ich komme darauf, weil ich hier einen neuen Thread gelesen habe, wo sich ein Bürgergeldbezieher wundert, wieso das JC wohl irgendwoher andere Haben-Zins-Zahlen für das vergangene Jahr von der Bank erhalten hat als sie. Da kann es sich ja eigentlich auch nur um ein Tagesgeldkonto gehandelt haben, wo dem JC eine Kopie vorlag und sie aktiv eine Abfrage gestartet haben??? Machen die sowas im Normalfall oder erst in einem og. Verdachtsfall???

Bis zum nächsten WBA-Antrag sind noch ein paar Monate Zeit.


Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2026, 17:10:20
Zitat von: Hexenkessel am 04. Januar 2026, 14:35:54Es handelte sich um KV-Beiträge (keine alten KV-Schulden), die auf den ausgezahlten Direktversicherungsbetrag für 10 Jahre zurück berechnet worden sind.
Aus dem Auszahlungsbetrag werden KV-Beiträge berechnet, die du der KV schuldest, also KV-Schulden.

Da das Abschlussdatum der Direktversicherung hier offenbar vor dem 1. Januar 2005 liegt, wurden die Beiträge bereits pauschal mit 20% besteuert. Die einmalige Auszahlung der Direktversicherung aus einem solchen Altvertrag ist steuerfrei. Es erfolgt also keine Meldung an das Finanzamt.

Zitat von: Hexenkessel am 04. Januar 2026, 14:35:54Nach der Tabelle zum 1.7.2026 20.000 Euro Freibetrag, also ein Plus von 5.000 ??? Würden die dann für mich gelten?
Wenn das Gesetz so kommt und du zu diesem Zeitpunkt 51 oder älter bist, dann würde der für dich gelten.
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Hexenkessel am 07. Januar 2026, 18:04:27
@Ottokar, vielen Dank für deine Antwort.

Ich hätte noch ein paar Dinge gedanklich für mich zu klären. Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

A. Die Meldepflicht wird durchgeführt

Ich habe mir mal den alten WBA angesehen. Vermutlich könnte ich noch, was die geänderten Vermögensverhältnisse angeht, dort darauf aufmerksam machen (Höhe, Auszahlungszeitpunkt)??? Das wäre dann dieses Jahr nach dieses Jahr nach dem 1.7..

Hier würde die Hoffnung keimen, das dann der ehöhte Freibetrag von 20 T€ gelten würde und zudem die Kopie des damals vorgelegten Auszugs des Tagesgeldkontos mit dem entsprechenden Betrag gar nicht beim JC geführt würde (nicht abgeheftet, vergammelt ...).
Dafür spräche, das ich nie nach Zinserträgen gefragt worden bin. Stellt sich die Frage, ob das im Gutdünken des Sachbearbeiters liegt, oder ob der immer aktiv werden muss, wenn beim B-empfänger irgendeine Form von Ersparnis vorliegt?????

Dafür spräche dieses Statement von dir @Ottokar:
ZitatDas JC weiß nur, dass du Zinsen bekommst, aber nicht wieviel. Wüsste es das, würde es keinem Nachweis von dir fordern. Übrigends sind kalenderjährlich nur 100€ Zinsen anrechenfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-Verordnung).

B. Ich melde nichts.

Stellt sich die Frage nach den Konsequenzen, wenn es später durch irgendwelche Kontrollmaßnahmen  vom JC hochpoppt?? Sie haben sicherlich noch sporadisch festgelegte irgendwelche andere Routinen, als die jährlchen Kontoauszüge??? Klar ist, das kein finanzieller Überschuss auf dem jährlich kontrollierten 3-Monatszeitraum zu erkennen sein darf. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Zinserträge zu erwirtschaften, auch keine gute Idee wegen BZSt???.

Nun verhält es sich ja so, dass es um eine ausgezahlte Versicherungsleistung mit mehr als 30 Jahren Laufzeit geht, die auch nicht ich, sondern der damalige AG abgeschlossen hatte und die ich aufgrunddesssen bisher gar nicht verwerten konnte. Diese dient sehr wohl meiner Alterssicherung. Stellt sich die Frage, ob ich oder auch jede Menge andere in derselben Situation, von sich aus erkennen müssen, dass das Geld anrechnungsfähig ist, zumal, wenn es keine wie weiss wie hohen Beträge sind???? Tatsächlich hätte ich mir bis vor Kurzem keine weiteren Gedanken gemacht, da ich alles bei Antragstellung angegeben hatte. Was interessiert mich eine damalige chaotische Sachbearbeiterin. Ich hätte dann munter den überschüssigen Betrag auf das alte Tagesgeldkonto überwiesen.

Will heißen, ich stell mir ungefähr folgendes Szenario vor, wenn es mal ins Visier geräte: Es wird ein höheres Bußgeld festgelegt. Ich werde nach dem Zeitpunkt und Höhe des ausgezahlten Betrages mit Nachweisen gefragt. Anschließend bekomme ich einen Bescheid, welche Summe ich inkl. Zinsen zurückzuzahlen hätte und in welchen Raten etc. Oder stehen dann alle Fast-Rentner schon mit einem Bein im Gefängnis?? Was sind da deine Erfahrungswerte, @Ottokar???


Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Hexenkessel am 12. Januar 2026, 13:59:34
Lieber @Ottokar und @Fettnäpfchen,

es wäre super hilfreich, wenn Ihr nochmal Eure Meinung mitteilen bzw. antworten würdet.  :flag:

Das das hier keine Rechtsberatung ist, ist mir schon klar. Jeder ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. Jedoch hilft mir noch ein wenig Diskussion für die Entscheidungsfindung.

VG und noch einen netten Tag
von Hexenkessel  :smile:
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2026, 15:53:27
Hexenkessel

Zitat von: Hexenkessel am 12. Januar 2026, 13:59:34Jedoch hilft mir noch ein wenig Diskussion für die Entscheidungsfindung.
dann sag doch mal
um wieviel dein Schonvermögen mit der Auszahlung der Direktversicherung überschritten worden ist.
und wie hoch dein VM danach war ohne Abzug deiner Schulden und
Zitat von: Hexenkessel am 03. Januar 2026, 15:30:44notwendige Anschaffungen noch tätigen werde.
wieso du das erwähnst denn das hilft hinterher nicht.
damit man abwägen kann wie das JC reagieren könnte. Ein Tausender ist ja was anderes als 10 000.-

Wie du selber vorgehst musst du für dich selber entscheiden. Ich würde mir da mehr wie komisch vorkommen. Das hat so ein Beigeschmäkle. Sonst hätte ich ja auf deinen vorletzten Post was geschrieben.

MfG FN

Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Rotti am 12. Januar 2026, 20:42:28
Am besten die KI befragen bei solchen Fragen

Übersicht mit KI
Dem
Schonvermögen werden vor allem zweckgebundene Altersvorsorge (wie Riester, Rürup, betriebliche Rente) und Bestattungsvorsorge (angemessene Sterbegeld- und Grabpflegeversicherungen) angerechnet, da sie unantastbar sind. Andere Lebens- und Rentenversicherungen können ebenfalls geschützt sein, wenn sie ausschließlich der Altersvorsorge dienen und vertraglich ein Verwertungsausschluss bis zum Rentenalter vereinbart ist. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und kleine Barbeträge.
Geschützte Versicherungen und Vermögen

    Altersvorsorge:
        Staatlich gefördert: Riester-Rente, Rürup-Rente (Basisrente).
        Betriebliche Altersvorsorge: Ist ebenfalls geschützt.
        Private Renten- und Lebensversicherungen: Wenn sie für die Altersvorsorge bestimmt sind und einen Verwertungsausschluss bis zum Rentenalter haben (z. B. durch einen unwiderruflichen Bezugsberechtigten).
    Bestattungsvorsorge:
        Zweckgebundene Sterbegeld- und Grabpflegeversicherungen: Werden als Schonvermögen anerkannt, wenn sie angemessen sind und vor Eintritt der Bedürftigkeit abgeschlossen wurden.
    Andere Vermögenswerte:
        Hausrat: Angemessener Hausrat (Möbel, Haushaltsgeräte).
        Fahrzeug: Ein angemessenes, selbst genutztes Auto.
        Kleinere Barbeträge: Bis zu 10.000 € (plus Freibeträge, siehe unten).

Wichtige Aspekte

    Zweckbindung: Entscheidend ist, dass die Versicherung tatsächlich zur Absicherung dient und der Verwertungszweck (Altersvorsorge, Bestattung) vertraglich festgelegt ist.
    Angemessenheit: Die Höhe der Versicherungssumme bei Bestattungsvorsorge muss der regionalen Preisentwicklung angemessen sein.
    Freibeträge (Bürgergeld): Zusätzlich zum Vermögen gibt es Freibeträge, aktuell 40.000 € für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 € für jede weitere Person (Karenzzeit), plus 750 € pro Person für notwendige Anschaffungen.
   
Zitat von: Hexenkessel am 07. Januar 2026, 18:04:27B. Ich melde nichts.

Stellt sich die Frage nach den Konsequenzen, wenn es später durch irgendwelche Kontrollmaßnahmen  vom JC hochpoppt?? Sie haben sicherlich noch sporadisch festgelegte irgendwelche andere Routinen, als die jährlchen Kontoauszüge??? Klar ist, das kein finanzieller Überschuss auf dem jährlich kontrollierten 3-Monatszeitraum zu erkennen sein darf. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Zinserträge zu erwirtschaften, auch keine gute Idee wegen BZSt???.

Beratung: Da die Regeln komplex sind, ist eine individuelle Beratung beim zuständigen Sozialamt oder der Agentur für Arbeit ratsam.

 

Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Ottokar am 13. Januar 2026, 10:30:34
Zitat von: Rotti am 12. Januar 2026, 20:42:28Am besten die KI befragen bei solchen Fragen
:wand:
Eine KI sammelt vorhandene Daten und gibt diese wieder.
Sind die Daten falsch oder unvollständig, ist auch die "Antwort" der KI falsch oder unvollständig.
Außerdem halluzinieren KIs, wenn sie keine Daten finden oder diese widersprüchliche sind, und erfinden irgendetwas.
KIs sind kein Ersatz für eigenes Denken.


Deine Überlegung
Zitat von: Hexenkessel am 07. Januar 2026, 18:04:27A. Die Meldepflicht wird durchgeführt
...
B. Ich melde nichts.
Ist so nicht korrekt.
Die Meldepflicht entsteht im Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse.
Das was du da unter A beschreibst ist die wahrheitsgemäße Mitteilung deines Vermögensstandes zum Zeitpunkt des WBA, nicht die Erfüllung der Meldepflicht.

ABER

die Meldepflicht bei Vermögensveränderungen im laufenden Leistungsbezug ist zum 01.01.2023 de facto entfallen.
Mit der Änderung des SGB II zum 01.01.2023 wurde in § 12 Abs. 4 SGB II a.F., nun § 12 Abs. 5 SGB II die Regelung zur Berücksichtigung einer wesentlichen Änderungen des Verkehrswertes im laufenden Leistungsbezug gestrichen.
Lt. Gesetzesbegründung (Br-Drs 456/22) handelt es sich um eine Verwaltungsvereinfachung zur Entlastung der JC.
Diese Regelung soll nach aktuellem Stand auch über den 01.07.2026 hinaus unverändert fortbestehen.
Vermögensveränderungen sind somit lt. Gesetz nur noch zum Zeitpunkt eines Erst- oder Weiterbewilligungsantrages zu berücksichtigen, Vermögensveränderungen im laufenden Leistungsbezug sind damit nicht mehr leistungsrelevant, womit auch keine diesbezügliche Meldepflicht mehr besteht.
Wenn du also deinen WBA erst am oder nach dem 01.07.2026 stellst, gilt für dein Vermögen der neue Freibetrag.
Wann die Vermögensänderung stattgefunden hat, spielt dabei keine Rolle.
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2026, 14:55:33
Ottokar

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2026, 10:30:34ABER
......
..
und wieder was gelernt. Ich war da noch auf dem alten Stand.  :danke:

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2026, 10:30:34KIs sind kein Ersatz für eigenes Denken.
das beste Beispiel ist gleich das Zitat von User Rotti.

Ist auch aus der Zeit gefallen was da steht und stimmt so gut wie gar nicht.

MfG FN
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Hexenkessel am 14. Januar 2026, 15:03:30
Vielen Dank Ihr Lieben für Eure Anteilnahme und Antworten!

@Rotti, das mit der KI ist schon als Vorabinformation eine gute Idee. Da bekommt man dann noch mehr auf einmal zum Durchchecken aus Google raus. Das es nicht unbedingt richtig ist, ist schon klar. Dasselbe gilt allerdings auch für Wikipedia.-)).

@Fettnäpchen, sicherlich wird die Höhe eines nicht gemeldeten Vermögens, sollte es über irgendeinem Freibetrag liegen, miteinscheidend für irgendeine Strafaktion seitens des JC/eines SG sein. Es geht mir aber darum, ob irgendwelche Erfahrungswerte vorliegen, wie das generell gehandhabt wird??? Irgendwem wird das im Forum doch schonmal passiert sein. Zu den Summen: kommt darauf an, ob dann 15 T€ oder 20 T€ Freibetrag für sonstiges Vermögen gelten und ob sie das damalige Tagesgeldkonto noch "auf dem Schirm haben" (siehe mein Vorgeschreibsel). Insofern wäre ich ca. entweder < oder > 5 T€ drüber.

@Ottokar, vielen Dank für die Antwort! Wahrscheinlich bräuchte ich auch nur noch 1-2 Antworten von dir, dann bin ich gedanklich mit meinem Thema durch.

also: Es beruhigt mich irgendwie ungemein, das man anscheinend Vermögensveränderungen des laufenden Bezugs erst mit dem nächsten WBA angeben muss. D.h. bis dain bin ich noch auf der "sicheren Seite" (... noch nichts falsch gemacht zu haben).

Frage 1:
Gesetzt den Fall, ich würde beim nächsten WBA darauf hinweisen. Wie geht das dann?? Ich gebe Art, Zeitpunkt und Höhe der Nettozahlung (AZ DV minus KV) an, oder nur den Betrag nach Abzug von "vernünftigen Ausgaben"???

Frage 2:
Gesetzt den Fall, ich melde nichts. Nun müsste man zum Ausgangspunkt der Diskussion zurückkehren.

Damals bei der Aufnahme der Vermögensverhältnisse haben Sie explizit nach Absicherungen fürs Alter gefragt. Wahrheitsgemäß habe ich den Abschluss der DV und meine Rüroprente bestätigt und die Unterlagen zum Kopieren ausgehändigt. Meine Vermutung ist ja, dass das beim JC untergegangen ist. Dafür spricht, dass sie den AZ-Zeitpunkt kennen müssten, aber bisher nichts unternommen haben. Ebenfalls fürs "verbummelt haben" spricht, das durchaus anfangs Zinserträge für das Tagesgeldkonto, wohl nur unterhalb des damaligen Freistellungsfreibetrages (weniger als 100 Euro im Quartal) angefallen sind und ich nie danach gefragt worden bin.

Hierzu sagtest du eingangs:
ZitatZitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33
    Ich habe aber weder eine Vermögensaufstellung noch Schonermögenaufstellung von denen als Anlage jemals zurückbekommen. Wird das normalerweise wiederrum später an den Antragsteller ausghändigt?

Nein. Da muss man sich schon eine Kopie machen.
Man kann aber auch nach Art. 15 DSGVO vom JC eine vollständige Auskunft über die von denen verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen, dazu gehören dann auch die von dir gemachten Angaben zum Vermögen.

    Zitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33
    Ich seh mich jetzt aber nicht in der Position, im Nachhinein auf irgendwas aufmerksam zu machen (???), was das JC selber u.U. verkackbeutelt hat.

Eine solche Pflicht gibt es auch nicht.

Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher, das damals auch DV´s generell zum Schonvermögen wie z.B. Rürop-Renten und nicht zum sonstigen Vermögen (nun FB 15-20 T€) dazu gehörten.

Stellt sich also immer noch die Frage, was passieren "könnte" (vorstellungsgemäß mindestens bis maximal ...), wenn ich es zum nächsten WBA-Zeitpunkt als geänderte Vermögensverhältnisse nicht kundtun würde???? .... und sie es später durch irgendwas rausfinden. Es wäre ja nicht so, dass ich in der Zwischenzeit BG bezogen, aber gleichzeitig Erträge aus selbständiger Tätigkeit bezogen hätte oder eine LV ausgezahlt bekommen habe, die nur eine Laufzeit von 8-12 Jahren hatte und ganz bestimmt nicht fürs Alter gedacht war.
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Sensoriker am 14. Januar 2026, 16:04:47
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2026, 15:53:27Das hat so ein Beigeschmäkle.
Wenn ich das alles so lese ist das eher ein vollreifer Tilsiter.
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Januar 2026, 16:12:58
Hexenkessel

Zitat von: Hexenkessel am 14. Januar 2026, 15:03:30Es geht mir aber darum, ob irgendwelche Erfahrungswerte vorliegen, wie das generell gehandhabt wird???
Keiner der da Pech gehabt hat hat sich meines Wissens nach hier geäussert.
Rückantworten wie es ausgegangen ist sind eh selten und schlecht ausgegangene noch seltener.

Aber vllt. meinst du ja so was :
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)

MfG FN
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Ottokar am 14. Januar 2026, 16:32:44
Eigentlich sollte das JC bei einem WBA die Anlage VM fordern, wo du dann dein Vermögen einträgst.
Tut es das nicht, musst du die Anlage VM auch nicht ausfüllen. Wenn das JC keine Vermögensprüfung durchführt und dein Vermögen den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, passiert dabei auch nichts.
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Rotti am 15. Januar 2026, 02:04:05
Zitat von: Hexenkessel am 14. Januar 2026, 15:03:30tellt sich also immer noch die Frage, was passieren "könnte" (vorstellungsgemäß mindestens bis maximal ...), wenn ich es zum nächsten WBA-Zeitpunkt als geänderte Vermögensverhältnisse nicht kundtun würde???? ....
das steht alles im Bußgeldkatalog des JC was da kommen könnte bei vestößen und oder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Ab da sollte man dann aber unbedingt schweigen und einen Anwalt nehmen.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-das-bussgeldverfahren-im-sgb-ii_ba043350.pdf
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Hexenkessel am 15. Januar 2026, 15:20:20
Danke für Eure Antworten!

@Fettnäpfchen, ja genau, allerdings hatte ich gehofft, dass es im Forum, in etwa jedenfalls, die Kenntnis über den Ausgang von dem ein oder anderen Falliin der Realität gibt. Aber da kommt das mit dem Schweigen (siehe @Rotti) ins Spiel, weil derjenige den Sozialanwalt einschaltet. Das per link im Forum von Ottokar in 2012 Dokumentierte, dürfte aber auch nicht aktuell sein, wenn seit 1.7.2023 die Meldepflicht im laufenden Bezug nicht mehr anzuwenden ist.

@Rotti, vielen Dank, das müsste aktuell sein. Lese ich mir noch ganz genau durch.

@Ottokar, wenn die Meldepflicht im laufenden Bezug entfallen ist und sollte derjenige bei dem nächsten WBA seine positive Vermögensänderung mitteilen, ist dem jobcenter doch per se schon in der Regel ein Schaden entstanden (zuviel gezahlt ..), oder nicht??? ... es sei den das mit den Freibeträgen kommt immer so hin ...

Könntest du mir bitte die beiden Fragen noch beantworten:

1. Du schreibst:
ZitatEigentlich sollte das JC bei einem WBA die Anlage VM fordern, wo du dann dein Vermögen einträgst.
Tut es das nicht, musst du die Anlage VM auch nicht ausfüllen. Wenn das JC keine Vermögensprüfung durchführt und dein Vermögen den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, passiert dabei auch nichts.

Ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen. Da finde ich sowas nicht. Wird das normalerweise mit dem 1. WBA zugeschickt und dann nicht mehr? Sie sind eigentlich notorisch, wenn sie was wollen ... und tauchen mit derselben Aufforderung immmer wieder auf ...

2. Nochmal zum Melden der Vermögensänderung beim nächsten WBA:
Ich nehme an, das es sehr wahrscheinlich ist, das es keine Freibeträge für die Auszahlung abzg. KV gibt und meine "Ausgaben" genauso wenig jemanden interessieren wie Schulden????


Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Januar 2026, 16:01:31
Hexenkessel

Zitat von: Hexenkessel am 15. Januar 2026, 15:20:20Ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen. Da finde ich sowas nicht. Wird das normalerweise mit dem 1. WBA zugeschickt und dann nicht mehr?
Früher war das immer mit dabei, bzw musste mit abgegeben werden.
Doch mit Corona und dann dem Ukrainekrieg wurde das mehr oder weniger abgeschafft. Da gab/gibt es jetzt die Selbstauskunft in der du bestätigst nicht mehr als das zur Zeit geltende Schonvermögen hast.

MfG FN
Titel: Aw: Schonvermögen
Beitrag von: Ottokar am 16. Januar 2026, 18:35:34
Die Forderung der Anlage VM bei jedem WBA ergibt sich aus § 12 Abs. 5 SGB II.
Wenn das JC keine fordert, ist dies das Problem des JC.

Hier handelt es sich um eine Vermögensumwandlung, darauf gibt es keine Freibeträge.
Ob jemand Schulden hat, interessiert das JC nicht.