Hallo an alle,
ich habe mich jetzt schon viel über das Thema belesen aber finde immer wieder widersprüchliche Infos.
Vielleicht kann mir ja jemand eine genaue Info geben
Ich bin schon eine Weile arbeitslos (Bürgergeld) durch psychische Erkrankung usw.
Ich habe ein Kind mit meiner Ex Partnerin und diese bekommt Unterhaltsvorschuss
Wie verhält sich dieser Vorschuss.
Es gibt keinen Unterhaltstitel oder der gleichen lediglich gemeinsames Sorgerecht
Angenommen ich bin jetzt 12 Monate im Bürgergeld und somit ja nicht Leistungsfähigkeit. Der Unterhaltsvorschuss wird für diese 12 Monate gezahlt.
Ab Monat 13 gehe ich wieder voll arbeiten und zahle meinem Kind Unterhalt von meinem Gehalt.(Somit ab dem Zeitpunkt auch kein Unterhaltsvorschuss mehr)
Wird dann der Vorschuss aus den vorherigen 12 Monaten als ich Bürgergeld bezogen habe eingefordert?
Habe vieles gelesen und von ja definitiv, über muss geprüft werden, bis hin zu nein da ich im Bürgergeld eh nicht leistungsfähig gewesen bin, war alles dabei
Würde da gerne mal eine eindeutige Aussage haben. Da mich die Sache doch etwas beschäftigt.
Danke schonmal und noch ein frohes neues an alle.
Zitat von: Felix2712 am 03. Januar 2026, 00:12:54Wird dann der Vorschuss aus den vorherigen 12 Monaten als ich Bürgergeld bezogen habe eingefordert?
Der Unterhaltsvorschuss muss grundsätzlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden, wenn dieser zahlungsfähig ist, da es sich um einen Vorschuss handelt. Die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn der Elternteil seinen Selbstbehalt nicht überschreitet, aber bei Wegfall der Hinderungsgründe (z. B. durch Jobaufnahme) wird die Rückzahlungspflicht wieder fällig. Das Jugendamt fordert das Geld dann zurück und kann es vollstrecken, weshalb die Meldung von Einkommensänderungen wichtig ist.