:flag:
Hallo Liebe Leute.
Danke das Ihr hier eine Refugium für die "nicht Normalverdiener" geschaffen habt.
Ich habe vor zwei Monaten einen Bürgergeldantrag (ergänzende Leistungen) gestellt, weil ich als Selbstständiger momentan (Saison und Konsumflaute) nicht mehr genug erwirtschaften kann.
Aufgrund nicht eingereichter Steuerklärungen musste ich einige zu hohe Schätzungen bezahlen. Die durch Pfändung eingetrieben wurden. Um eine Festsetzung der Steuerschätzung zu vermeiden, habe ich gerade 4 Steuererklärungen nachgereicht.
Durch die Berichtigung der Schätzung werde ich einen Betrag unter dem Schönvermögen von momentan 40t€ zurückerstattet bekommen.
Bestcase die Arge akzeptiert die Pändungsrückzahlung als Vermögensanteil aus der Vergangenheit.
Worstcase die Arge sieht es als "einmaliges Einkommen" und streckt es noch auf 6 Monate Verrechnung mit Auszahlung H4 (6 Monate gleich 0).
Wie seht Ihr das? Soll ich lieber ganz auf den Antrag und Leistungen verzichten oder besteht die Aussicht das ich tatsächlich etwas zu den aktuellen Lebenskosten dazubekomme oder eh alles zurückzahlen muss?
Danke fürs lesen, wenn Ihr konstruktive Lösungen seht, bitte last mich daran teilhaben. Liebe Grüße.
Ändert der zurück erstattete Betrag dein Einkommen so das der Bezug weg fallen könnte?
Es ist Einkommen so viel dürfte sicher sein.
Du musst jetzt darlegen wie sich dein Einkommen zeitlich ergeben hat.
Ja der Zahlungseingang wird über dem Regelbedarf sein, und der Zahlungseingang, ab dem darauffolgendem Monat als einmaliges Einkommen gewertet.
Ich sehe die erfolgte Pfändung (6 Monate vor Antragsstellung) ja als temporäre Schmälerung meines Schonvermögens.
Wäre eine Rückzahlung unberechtigt erhobener Steuerforderungen, nicht Teil meines Schonvermögens?
Die haben mir quasi den Sparstrumpf gepfändet, weil sie sehr kreativ darin waren meine Steuer so hoch zu schätzen, dass ich schnellstmöglich die Erklärung nachreiche. Pustekuchen ich war depressiv und habe es ewig aufgeschoben.
Das leibe Finanzamt hat vor 6 Monaten, für 4 Jahre (zu hohe Steuern) bei mir vollstreckt, also 30k Lebenserspartes im Räubersäckel..
Quasi ein Teil meiner zukünftigen Rente,
als Kleinunternehmer fehlt dann auch das Überbrückungspolster am Saisonende.
So nun machte ich also besagte Steuererklärungen und die zu hohen Schätzungen werden so Gott will, zurückgezahlt, was aber dazu führt das ich keinerlei Unterstützung bekomme.....
Zitat von: Raloballo am 06. Januar 2026, 10:39:49Ich sehe die erfolgte Pfändung (6 Monate vor Antragsstellung) ja als temporäre Schmälerung meines Schonvermögens.
Hättest du den Antrag auf Bürgergeld ohne die Pfändung auch gestellt - mal ganz ehrlich?
Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Wie seht Ihr das? Soll ich lieber ganz auf den Antrag und Leistungen verzichten oder besteht die Aussicht das ich tatsächlich etwas zu den aktuellen Lebenskosten dazubekomme oder eh alles zurückzahlen muss?
Hier aus einem anderen Thread was interessantes zum Schonvermögen, so als Denkhilfe.
Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2026, 10:24:27Da ab 01.07.2026 folgende neue Regelungen für den Vermögensfreibetrag in Kraft treten sollen, stellt sich auch die Frage, welcher Vermögensfreibetrag dann für dich gilt und ob du diesbezüglich Vermögen umverteilen musst, oder sogar zusätzlich 5.000 Euro geschützt sind.
Stellt sich auch die Frage, wann du den nächsten WBA stellen musst.
Screenshot 2026-01-04 102212.png
Quelle: https://hartz.info/index.php/topic,137829.msg1643798.html#quickreply_anchor
Raloballo
Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Wie seht Ihr das?
Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Durch die Berichtigung der Schätzung werde ich einen Betrag unter dem Schönvermögen von momentan 40t€ zurückerstattet bekommen.
Meiner Meinung nach müsste das als Vermögen gesehen werden.
Es war VM und wenn das Finanzamt Mist gebaut hat was es mit der Rückzahlung ja belegt dann sollte es das JC nicht als Einkommen ansehen.
Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Soll ich lieber ganz auf den Antrag und Leistungen verzichten oder besteht die Aussicht das ich tatsächlich etwas zu den aktuellen Lebenskosten dazubekomme oder eh alles zurückzahlen muss?
Antrag stellen, was du ja gemacht hast, und schauen was das JC antwortet. Dann kann man immer noch reagieren.
Wundert mich eh das du noch keine Antwort bekommen hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
MfG FN
Im ersten Beitrag war das nicht klar dargestellt.
Wenn das Finanzamt mit Schonvermögen bezahlt wurde, wird daraus bei Erstattung kein Einkommen
Anders wäre es wenn es aus laufenden Einnahmen bezahlt worden wäre dann ist es Einkommen
Beim Schonvermögen kommt ja nichts dazu das ist ja da und wird nur umgeschichtet.
Oh vielen Dank für Euren wertvollen Tipps.
Insbesondere Wandra und Fettnäpfchen können mich sogar nachvollziehen, dann hoffe ich bei einem Anruf im JC Callcenter klappt das auch :sehrgut:
@Sherezade danke für Deine Gedanken. Genau ab dem 06.2026 sind es noch max.12.000€ Schonvermögen, welche die Rente erleichtern dürfen. Nur stellte ich den Antrag schon 11.2025. Bis zum Juni 2026 wird es mit der Selbstständigkeit wieder laufen :mail: , ich werde nicht verlängern.
Quote "Hättest du den Antrag auf Bürgergeld ohne die Pfändung auch gestellt - mal ganz ehrlich?"
Genau, ohne die Pfändung hätte ich mich wie gewohnt selbst durch die momentane Umsatzkrise durchgewurschtelt.
Ehrlich gesagt, habe ich nun zuwenig Puffer übrig und kann nicht völlig ausbluten, wenn z.B. mal die Karre streikt oder die Heizung ausfällt, von Krankenkassebeiträgen ganz zu schweigen.
Ich denke dafür sind die aufstockenden Leistungen (bei ausbleibendem Einkommen) wohl angedacht. :weisnich:
Ich würde es als Einkommen werten. Aber keine Nachzahlung aus laufenden Einkommen, sondern Einmalzahlung, die nur im Zuflussmonat Einkommen darstellt und ab dem Folgemonat dem Vermögen zuzuordnen ist. Damit keine Aufteilung auf 6 Monate und letztlich keine Nachteile bei vorheriger Antragstellung.
Es ist kein Einkommen wenn es Schonvermögen war bleibt es das auch.
Zitat von: Raloballo am 06. Januar 2026, 17:00:04Nur stellte ich den Antrag schon 11.2025. Bis zum Juni 2026 wird es mit der Selbstständigkeit wieder laufen :mail: , ich werde nicht verlängern.
Dann tendiere ich dazu dieser Meinung zuzustimmen.
Zitat von: JensM1 am 06. Januar 2026, 17:57:31Ich würde es als Einkommen werten. Aber keine Nachzahlung aus laufenden Einkommen, sondern Einmalzahlung, die nur im Zuflussmonat Einkommen darstellt und ab dem Folgemonat dem Vermögen zuzuordnen ist. Damit keine Aufteilung auf 6 Monate und letztlich keine Nachteile bei vorheriger Antragstellung.
Das entspricht den gegenwärtigen Regelungen. Warum hast du noch keinen Bescheid?
Die Frage ist hier doch, ob tatsächlich zu Unrecht gepfändet wurde.
Da ist die Antwort wahrscheinlich "nein".
Wenn ein Selbständiger keine Steuererklärungen macht, wird er geschätzt.
Man kann dann gegen diese Schätzung inhaltlich vorgehen, aber dass geschätzt wird, entspricht dem Gesetz.
Und wenn dann eine Steuerrückzahlung erwirkt wird, zählt diese Steuerrückzahlung zum Einkommen.
Das ist bei allen anderen, die Steuern aus ihrer Barschaft zahlen, die unter dem Vermögensfreibetrag liegt, ganz genauso.
Die richtige Frage wäre, ob die Rückzahlung einer Steuervorauszahlung Einkommen darstellt.
Diese Frage hat das BSG schon mit "ja" beantwortet.
Auch ohne Bürgergeld würde eine Steuerrückzahlung den Gewinn und damit das zu berücksichtigende Einkommen erhöhen.
Hallo vielen Dank, für die weiteren Antworten.
Als Dankeschön will ich Euch natürlich auf dem Laufendem halten.
Aktueller Stand,
ich habe die Steuerrückzahlung noch nicht ausbezahlt bekommen. Das Finanzamt bedient erstmal andere offenstehende Titel. Eine Coronahilfe die ich nicht genug begründet habe und damit zurückzahlen muss und Beiträge zur IHK. Seit der Anerkennung meiner nachgereichten Steuererklärung sind nun schon 3 Monate vergangen. Ich habe noch kein Geld zurückbekommen.
Mein Antrag auf Bürgergeld wurde durch sehr viele Nachforderungen bis vor zwei Wochen "bearbeitet".
Nun habe ich einen vorläufigen Ablehnungsbescheid.
Einerseits soll ich von fiktiven Rücklagen aufgrund Saisongeschäftlicher Schwankungen leben und anderseits wurden einfach meine Kosten nicht anerkannt und das geringe erzielte Einkommen wäre über dem Mindestsatz.
Sie haben die Mietkosten (Pachtvertrag Wochenendhaus mit Wohnsitz) nicht anerkannt, weil ich keine schriftliche Bestätigung habe, dass mit dem Verpächter eine halbjährliche Barzahlung vereinbart wurde. Ich will dem Verpächter aber nicht stecken das ich Bürgergeld beantragt habe.
Ich hatte aber bereits eine schriftliche Bestätigung des Verpächters über geleistete Zahlungen eingereicht.
Desweiteren wurde der betriebliche LKW nicht anerkannt, obwohl ich auch einen privaten PKW habe, wurde mit Privatnutzung unterstellt und ein Fahrtenbuch verlangt (erstmals mit dem vorläufigem Ablehnungsbescheid überhaut). Ein Fahrtenbuch für einen Bauart bedingten eindeutigen gewerblich genutzen LKW brauchte ich auch nicht für die Steuer. Das sehe ich als Blödsinn an. Also weder Versicherung noch der Weg zur Verkaufsplatz wurden anerkannt lediglich der Gewinn;)
Also muss ich nun zum Anwalt, oder selbst Widerspruch einlegen? Mit dem Hinweis auf belegte geleistete Zahlungen und ich könnte ein Fahrtenbuch aus dem Gedächniss nachkreieren, wenn diese forderung berechtigt ist.
Danke Sven. Das die gepfändete Rückzahlung meiner Säumigkeit geschuldeten Steuerschätzung, nur im Eingangsmonat als Einkommen verechnet werden würde, wäre eine sehr große Erleichterung.
Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2026, 10:59:15Die richtige Frage wäre, ob die Rückzahlung einer Steuervorauszahlung Einkommen darstellt.
Diese Frage hat das BSG schon mit "ja" beantwortet.
Auch ohne Bürgergeld würde eine Steuerrückzahlung den Gewinn und damit das zu berücksichtigende Einkommen erhöhen.
Das will mir nicht in den Kopf.
Eine "Steuervorrauszahlung" wird nur erhoben bei einem Gesammtumsatz über 24.000€ und wird durch Geschäftseinnahmen gedeckt.
Beides war bei mir nicht der Fall.
Die Schätzung lag über den real Erwirtschafteten, und wurde aus dem Schonvermögen gepfändet, nicht aus den laufenden Umsätzen. Mir wurden also keine Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit wiedererstattet, sondern durch die Abgabe der Steuererklärung inzwischen, ungerechtfertigt gepfändetes Privatvermögen.
Wie sonst soll man den Schonvermögen definieren, wenn eine Pfändung und deren Rückzahlung, diese als neu erlangtes Einkommen einstuft?
Tatsächlich wurde doch zurecht gepfändet, weil Du mangels Steuererklärung geschätzt werden musstest.
Du kannst nun inhaltlich gegen die Höhe der Schätzung vorgehen, wenn da die Fristen nicht abgelaufen sind.
Gegen die Schätzung und die Pfändung an sich wirst Du aber nichts unternehmen können.
Das ist die juristische Begründung.
Das ist aus meiner Sicht auch sehr klar.
Im Übrigen ist das Bürgergeld nicht dazu gedacht, Deine Reserven zu schonen.
Ab dem 01.07.2026 kommen ja soweiso schärfere Regeln für Aufstocker:
Die Rentabilität der Selbstständigkeit wird genauer und schneller überprüft.
Selbstständige müssen verstärkt nachweisen, dass ihre Tätigkeit geeignet ist, den Lebensunterhalt zeitnah vollständig zu decken.....
Zitat von: Raloballo am 05. April 2026, 21:05:29Die Schätzung lag über den real Erwirtschafteten, und wurde aus dem Schonvermögen gepfändet, nicht aus den laufenden Umsätzen.
Als Einzelunternehmer hat man kein "Schonvermögen" beim Finanzamt.
Einzelunternehmer sind auf mehreren Ebenen steuererklärungspflichtig (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), dieser Pflicht bist du offenbar nicht fristgerecht nachgekommen, so dass das Finanzamt schätzen musste. Der Zahlbetrag aus dieser Schätzung gilt als Vorauszahlung solange bis du die geschätzten Veranlagungszeiträume korrekt erklärt hast. Dementsprechend gilt wie in Antwort #11 von @Ottokar geschrieben.
Hallo Peter danke für Deinen Beitrag.
Die Schätzung wurde bereits zurückgezogen, weil die Steuerabgabe erfolgte.
Die Rückzahlung der vollstreckten Schätzung (aus Schonvermögen bedient), als vermeidliches neues "Einkommen" ist nun das Problem.
Du hast geschrieben:
Im Übrigen ist das Bürgergeld nicht dazu gedacht, Deine Reserven zu schonen.
Sorry, aber da hast Du unrecht.
Eben doch, weil das in 30 Jahren erarbeitete Schonvermögen(40k) im ersten Jahr laut Gesetz noch nicht anzurechnen ist.
Und falls Du das rein "moralisch" meinst, meine Rente als Selbstständiger muss ich selbst tragen, also benötige ich Rücklagen.
Bitte unterstelle mir nicht, mich auf kosten Anderer "schonen" zu wollen.
Ich beantrage lediglich ergänzende Leistungen.
Wieso sollte ich keine Ergänzung zum Mindestsatz erhalten?
Weil ich nicht die ganze Woche auf dem Sofa hocke, sondern weiterarbeite,die Hoffnung nicht Aufgebe, obwohl die aktuelle Wirtschaftsflaute Viele in den Bankrott getrieben hat?
Wäre ich Dauerverweigerer ,hätte ich es leichter. Das ist doch nicht fair oder Peter?
Peter du hast keine meiner Frageaspekte hinreichend verstanden, sondern unterstellst mir indirekt Bereicherung durch schonen meiner Reserven.
Ich verstehe nicht Deine Intention.
Sieh mal, es ist schon anspruchsvoll genug sich hier ohne solche Komentare zu offenbaren. Wenn Du dir schon die Mühe machst zu antworten wieso dann nicht konstruktiv?
Evtl. erfreut es Dich ja, dass ich seit 4 Monaten keinerlei Leistungen erhalten habe, eben weil ich nicht mit Alkohiolfahne und durchgepisster Jogginghose beim Amt aufgeschlagen bin.
Ein Rat zu diesem Fakt wäre nett, statt mich zu belehren das die Schätzung rechtens war, zumindest würde ich das hier in einem solchem Forum erwarten, oder bin ich auf der FDP Seite gelandet? Nichts an unserem Steuerrecht ist gerecht. Es sind lediglich unsere Benimmregeln der Stärkeren, die Wasser predigen und Wein trinken.
Hallo Dagmar, ja das ist mir auch bewusst. Mit Ablauf des Bürgergeldzeitraumes wird es noch schwieriger. Auch was das Schonvermögen angeht. Ändert aber leider nichts an meinen aktuellen Fragen. mfg
Hallo Sherezade, seitens des Finanzamtes ist alles geklärt. Wie ich geschrieben habe, wurde durch Steuerabgabe, inzwischen die Schätzung berichtigt und die zuviel verlangten Beiträge absehbar zurückgezahlt.
Nun geht es aber um die Sichtweise im Bürgergeldspektrum.
Diese Rückzahlung sollte hoffentlich nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn Sie wurde aus dem "Schonvermögen" bedient, nicht aus generierten Geschäftsumsätzen.
Zitat von: Raloballo am 06. April 2026, 15:25:37Die Schätzung wurde bereits zurückgezogen, weil die Steuerabgabe erfolgte.
Die Rückzahlung der vollstreckten Schätzung (aus Schonvermögen bedient), als vermeidliches neues "Einkommen" ist nun das Problem.
Hallo Raloballo,
ich beschränke mich mal nur auf die Fakten; die Moralkeule zu schwingen steht mir weder zu noch ist es besonders hilfreich. Und Deine Situation ist so schon nicht leicht.
Im Rahmen der Fakten fürchte ich aber tatsächlich, dass die Steuerschätzung nicht "zurückgezogen" wurde.
Du hast das wirklich große Pech, dass Du vor dem Bürgergeld-Antrag eine Zahlung an das Finanzamt geleistet hast. Diese Zahlung war rechtmässig vom Finanzamt gefordert und von Dir geschuldet.
Nach dem Antrag hast Du nun die Steuererklärungen nachgereicht und hast Anspruch auf eine Steuerrückzahlung. Diese Steuerrückzahlung gilt im rein "Cash-flow"-basierten Blick des Bürgergelds auf Gewinn von Selbständigen als Dein Einkommen im Bewilligungszeitraum nach Deinem Antrag.
Am Ende fürchte ich, dass Deine Steuerrückzahlung als Einkommen gewertet wird und Du keinen Anspruch auf Leistungen hast, weil Du Deine Steuererklärungen nicht zu den richtigen Zeitpunkten abgegeben hast.
Das ist bitter.
Dass Du seit 4 Monaten keine Leistungen erhältst, weil bestimmte Kosten nicht anerkannt werden, ist eine weitere Baustelle. Und ich finde es nicht lustig, dass Du seit 4 Monaten keine Leistungen erhältst. Vielleicht klang das so.
Ich empfehle Dir, den Bürgergeldantrag als einen Nebenkriegsschauplatz zu betrachten, auf dem Du ggf. nicht gewinnen wirst.
Die Rückzahlung vom Finanzamt kurzfristig zu erhalten ist Deine größere Chance, um wieder Deine Rechnungen zahlen zu können.
Zitat von: Raloballo am 05. April 2026, 18:56:02Also muss ich nun zum Anwalt, oder selbst Widerspruch einlegen?
In Anbetracht der Tatsache, dass du die restliche Steuererstattung mit Sicherheit bis Ende Juni erhalten wirst, würde ich den Ablehnungsbescheid akzeptieren wie er ist.
Denn ganz offensichtlich ist dein Worstcase eingetreten und es handelt sich bei der Steuererstattung um einmaliges sonstige Einkommen.
Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Worstcase die Arge sieht es als "einmaliges Einkommen"
Jetzt wegen ein paar Euro nicht berücksichtigter Ausgaben gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen um am Ende die geleisteten Zahlung doch erstatten zu müssen, ist widersinnig. Zumal Selbststänge erst nach Ablauf eines Bewilligungszeitraumes von 6 Monaten Anspruch auf einen abschließenden Bescheid haben nach Vorlage der aEKS.
Im übrigen werden betriebliche Fahrtkosten erst mit den tatsächlichen Zahlen in der aEKS berücksichtigt und nicht mit geschätzten Werten in der vEKS.
Du hättest also ohnehin nur einen vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommen mit abschließender Berechnung zum Ende des Bewilligungszeitraumes, weil deine Zahlen scheinbar sehr knapp an der Grenze liegen, hast du auch nur einen vorläufigen Ablehnungsbescheid erhalten. Hier muss noch irgendwas drin stehen zur weiteren möglichen Vorgehensweise.