Hallo Leidensgenossen,
das ist hier mein erster Beitrag, und ich würde mich über Hilfe freuen!
Bei meiner letzten Betriebskostenabrechnung erhielt ich aufgrund meiner Sparsamkeit beim Warmwasserverbrauch eine Rückzahlung von mehreren Hundert Euro.
Das habe ich dann in meinem Folgeantrag angegeben (4 Monate später), und das Jobcenter verlangt nun diese Summe zurück.
Warum kann ich diesen Betrag nicht auf den monatlichen Freibetrag von 100 Euro für Erwerbstätigkeit an- bzw. aufrechnen? So dachte ich das jedenfalls im Vorfeld. Einfach nur, weil es zwar Einkünfte sind, aber keine aus sprzifischer Erwerbsarbeit? Wenn ja, gibt es dafür einen gesetzlichen Paragraphen im Sozialgesetz?
Vielen Dank,
Paulchen
Weil eine Betriebskostenabrechnung keine Erwerbstätigkeit ist
WENN Deine KdU voll anerkannt sind (steht der komplette Betrag, komplette Warmmiete im Bescheid?) und Du keine anderen Einkommen außer dem Bürgergeld hast:
Die Kosten der Unterkunft (KdU), zu denen auch Kosten für Warmwasser gehören, trägt das Jobcenter im Rahmen des Bürgergelds. Sie haben es komplett bezahlt, deswegen steht ihnen die "nicht genutzte" Vorausabschlagzahlung jetzt auch komplett zu.
Das hat nichts mit Vermögen oder Schonvermögen zu tun, nur mit den Kosten der Unterkunft.
Ergänzende Frage:
Jemand hatte für die Mietkosten und Nebenkosten aufgrund eines Einkommens einen eigenen Anteil zahlen müssen. Die Abrechnung für 2024 fällt nun aber in eine Zeit wo die KdU wieder vollständig übernommen wird da das Einkommen gesunken ist. Muss diese dann auch 100% zurückgezahlt werden oder wird es wie zuvor als Einkommen angerechnet?