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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: oldtom am 06. Januar 2026, 19:06:11

Titel: Logik auf Sonderschulniveau?
Beitrag von: oldtom am 06. Januar 2026, 19:06:11
Wie kommt ein Jobcenter eigentlich darauf aus zwei Angaben:

1.) weniger als 3h Arbeitsfähig
2.) voraussichtlich länger als 6 Monate eingeschränkt oder nicht erwerbsfähig

in der Kombination : dauerhaft erwerbsunfähig zu machen?

(für die kognitiv Wehrlosen: die Möglichkeiten  sind ja hier logisch Zwei!

A.) dauerhaft Erwerbsunfähig

aber auch..

B.) nach Ablauf unbekannter Zeit ggf. < 6 Monate eingeschränkt Erwerbsfähig. 
Titel: Aw: Logik auf Sonderschulniveau?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2026, 09:38:23
Die Antwort auf die Frage, wann man als erwerbsunfähig gilt, lautet: Man gilt als erwerbsunfähig, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (mindestens sechs Monate) nicht mehr in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben, die mehr als drei Stunden täglich beträgt. Dauerhaft ist, wenn der Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich länger als 3 Jahre ist.

Deshalb gibt es von der DRV zu Anfang nur befristete EMR.
Titel: Aw: Logik auf Sonderschulniveau?
Beitrag von: Ottokar am 07. Januar 2026, 11:14:12
Die Definition der Erwerbsfähigkeit in § 8 SGB II ist eine andere als in § 43 SGB VI, wobei beide auf die 6monatsfrist des § 101 Abs. 1 SGB VI abstellen.
Hier wäre der Antrag auf Erwerbsminderungsrente der nächste Schritt.
Sofern kein weiteres Mitglied der BG erwerbsfähig ist, außerdem ein Antrag beim Sozialamt auf Sozialhilfe/Grundsicherung.
Die DRV entscheidet dann, ob eine teilweise oder volle, befristete oder dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt. Die DRV hat also hierbei immer das letzte Wort.
Sofern das Sozialamt der Feststellung des äD widerspricht, muss das JC solange Bürgergeld zahlen, bis die DRV eine Entscheidung getroffen hat.
Sollte der Rentenanspruch so hoch sein, dass kein Anspruch auf Sozialhilfe/Grundsicherung besteht, kann die Weiterzahlung auch über einen Antrag nach § 43 SGB I beim JC erzwungen werden, sofern dieses die Leistung mit Verweis auf die Erwerbsminderungsrente aufhebt.
Titel: Aw: Logik auf Sonderschulniveau?
Beitrag von: oldtom am 07. Januar 2026, 11:45:59
Leute: das war doch nicht die Frage!

Das ist Aussagenlogik: 

Wer immer dieses Formular gestaltet hat ist nicht die Hellste Kerze auf der Torte.

Angenommen das Ergebnis des Gutachtens wäre:
- Aktuell keine 3h
- länger als 6 Monate eingeschränkt (also keine körperlich schwere Arbeit)

Kann man das mit den beiden Optionen nicht darstellen.

Man wird beide Optionen anhaken - was dann gelesen wird als: länger als 6 Monate weniger als 3h...

Das ist ein klassischer Fehlschluss!