Das Sozialgericht hat die Untätigkeitsklage nach 6 Jahren abgelehnt .
Über die leistungen wurden nicht entschieden .
Es wurde auch nach urteil das der Bescheid des jc aufgehoben werden soll wieder versagt und nicht über die Leistungen entschieden .
Das Sg schreibt das der Versagungsbescheid bestandskräftigt versagt wurde dagegen habe ich noch mal geklagt aber jc weigert sich über die Leistungen zu entscheiden drum wurde untätigkeitsklage eingereicht
Nun ist die frage ausser mit der Berufung wie kann man das jc zwingen in der vergangheit über die Leistungen zu entscheiden
Oder ist man da der justiz und jc hilflos ausgeliefert ?
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2026, 23:57:36Das Sg schreibt das der Versagungsbescheid bestandskräftigt versagt wurde
Wenn ein versagungsbescheid bestandskräftig ist muss das jobcenter muss nicht mehr über die leistungen entscheiden weil der antrag rechtlich als nicht gestellt gilt.
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2026, 23:57:36Das Sozialgericht hat die Untätigkeitsklage nach 6 Jahren abgelehnt
Weil ein versagungsbescheid bestandskräftig ist
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Januar 2026, 23:57:36Oder ist man da der justiz und jc hilflos ausgeliefert ?
du musst den richtigen klageweg wählen sonst blockiert sich das verfahren selbst. Der richtige weg wäre verpflichtungsklage + ggf. fortsetzungsfeststellungsklage nicht noch eine untätigkeitsklage.
Kannst du das Problem mal in chronologischer Folge darstellen?
So kann ich nur raten, dass es mal ein Urteil gab, mit welchem ein Versagungsbescheid(1) aufgehoben wurde, woraufhin das JC einen neuen Versagungsbescheid(2) erlassen hat, der nicht angefochten und deshalb bestandskräftig wurde.
Jetzt käme es darauf an, ob der 2. Versagungsbescheid die gleichen Gründe nennt wie der erste, denn dann wäre der 2. wegen dem Urteil zum 1. automatisch unwirksam. In dem Fall könnte man gegen das SG Urteil zur Untätigkeit wegen fehlender rechtlicher Würdigung Berufung einlegen.
Nennt der 2. Versagungsbescheid jedoch andere Gründe, kann man hier nichts mehr tun.
@ ottokar , es wurden 2014 zwei mal die Leistungen nach 60/66 sgb1 versagt .
Dagegen bin ich mit allen Mitteln auch Er bis zum Eugh weitergegangen man hat mich vorsätzlich hungern lassen .
Dann wurde im urteil 2019 entschieden das der Bescheid aufgehoben wird ,aber die Leistungen nicht ausbezahlt wird und das jc hat wieder versagt mit gleicher Begründung dagegen wieder geklagt .
Jobcenter aber wieder das gleiche Spiel gemacht hat wieder versagt wurde untätigkeitsklage eingereicht .
Die hauptsache wegen 2015 liegt noch seit 6 Jahren wieder bei Gericht .
Sogar Anwalt der die hauptsache hat sagt das wäre eine Endlosschleife
Weil sie nicht damit aufhören .
Obwohl sie selber im Jahr 2015 bezahlt haben
Ja es ist der gleiche versagungbescheid
Natürlich möchte ich auch die 6 Monate aus 2014 wo man mich hungern lies die Gelder haben .
Das jc wollte ein Exempel an mir statuieren