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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Prince am 08. Januar 2026, 11:59:08

Titel: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Prince am 08. Januar 2026, 11:59:08
Halllo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe ein aufhebungsbescheid vom Jobcenter bekommen, wo ich 76 Euro zurückzahlen soll, weil ich im Detember 106 Euro an Zinserträgen von einem Bausparvertrag bekommen habe. Der Zinsertrag ist vom ganzen Jahr aber wird im Dezember ausbezahlt, wobei ich auf diese Summe ja nicht aktiv Zugriff habe. Jetzt wollte ich Widerspruch über die gegen-Hartz 4 Seite bzw. Anwälte einlegen, weil ich der Meinung bin, das 100 Euro im Jahr frei sind ?
Dies wurde von der Seite/anwälte aber abgelehnt mit dem Verweis das auf dem Schreiben keine Rechtsbelehrung vermerkt ist und die Akte daher geschlossen wird.
Was genau heißt das jetzt für mich ?
Die 4 Wochen Frist für den Widerspruch läuft in ein paar Tagen ab. Kann ich garkein Widerspruch einlegen und muss daher die Summe bezahlen oder ist das Schreiben nichtig, solange dort keine Rechtsbelehrung vorliegt? Muss ich also erstmal nichts machen und auch das Geld erstmal nicht zurückzahlen ?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: JensM1 am 08. Januar 2026, 15:37:16
Die einzige Auswirkung einer fehlenden Rechtshelfsbelehrung ist eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf 1 Jahr nach Bekanntgabe. Sicher, dass es ein Aufhebungsbescheid und keine Zahlungsaufforderung ist?
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Sheherazade am 08. Januar 2026, 15:44:00
Zitat von: Prince am 08. Januar 2026, 11:59:08Ich habe ein aufhebungsbescheid vom Jobcenter bekommen, wo ich 76 Euro zurückzahlen soll

Es steht oben drüber Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid? Hast du ausser dem Bürgergeld noch weitere Einkommen?
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Prince am 08. Januar 2026, 19:21:05
Zitat von: JensM1 am 08. Januar 2026, 15:37:16Die einzige Auswirkung einer fehlenden Rechtshelfsbelehrung ist eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf 1 Jahr nach Bekanntgabe. Sicher, dass es ein Aufhebungsbescheid und keine Zahlungsaufforderung ist?

In der Überschrift steht: ,,Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung"

Weiter unten steht nur noch ,,über die Art der Einziehung erhalten sie einen gesonderten Bescheid"
Diesen habe ich aber noch nicht erhalten

Darunter steht noch
,,Ihr Recht"
Gegen diesen Bescheid kann jede betroffene Person .... Innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch erheben"

1. elektronisch ....
2. schriftlich
3. zur Niederschrift

Ist der letzte Teil nicht die Rechtsbelehrung ?

Wie gesagt bei der gegenhartz4 Seite wurde meine Bescheid nicht angenommen mit dem verweis das keine Rechtsbelehrung aufgeführt wäre und daher die Akte geschlossen wird



Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Prince am 08. Januar 2026, 20:59:05
Zitat von: Sheherazade am 08. Januar 2026, 15:44:00
Zitat von: Prince am 08. Januar 2026, 11:59:08Ich habe ein aufhebungsbescheid vom Jobcenter bekommen, wo ich 76 Euro zurückzahlen soll

Es steht oben drüber Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid? Hast du ausser dem Bürgergeld noch weitere Einkommen?


Nein ich habe kein weiteres Einkommen.
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Sheherazade am 09. Januar 2026, 09:21:52
Zitat von: Prince am 08. Januar 2026, 19:21:05Ist der letzte Teil nicht die Rechtsbelehrung ?

Ja.

Zitat von: Prince am 08. Januar 2026, 20:59:05Nein ich habe kein weiteres Einkommen.

Dann mal flott den Widerspruch selbst schreiben, wenn du hier Texte tippen kannst, bekommst du das auch hin. Mein Sohn lässt mittlerweile den meisten Schriftverkehr über die KI vorschreiben. Ist nicht so meins, aber es funktioniert bei einfachen Sachverhalten.
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Prince am 09. Januar 2026, 13:23:32
Ok habe ich jetzt gemacht, danke.
Verstehe zwar nicht warum mir von dem Anwalt der gegenhartz4 Seite gesagt wurde das die Rechtsbelehrung fehlt und mit Anwalt hätte ich eine bessere Chance, aber mal schauen ob es klappt
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Bimimaus5421 am 09. Januar 2026, 14:38:57
@ Prince, schreibe den Widerspruch so
Hiermit lege ich widerspruch gegen den Bescheid vom ...zur Aufrechung ,Erstattung und Aufhebung ein
.Der Bescheid ist rechtswidrig und dann schreiben warum der Bescheid rechtswidrig ist
Schreibst du keihen Widerspruch und verpasst du die Frist rechnen die einfach auf und mindern dein Regelsatz
Also schnell widerspruch einlegen
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid ohne Rechtsbelehrung
Beitrag von: Maunzi am 13. Januar 2026, 19:58:44
Könnte durchaus korrekt sein wenn man sich den Paragraphen durchliest?

https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

ZitatEinnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 Euro kalenderjährlich nicht übersteigen,

es übersteigt den Betrag ja, daher wird also der volle Betrag fällig abzüglich der 30€ Pauschale, da es als Einkommen gewertet wird.