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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Sese am 09. Januar 2026, 00:30:26

Titel: Rückwirkende Mietforderung der Gemeinde nach 1,5 Jahren
Beitrag von: Sese am 09. Januar 2026, 00:30:26
Ich möchte den Sachverhalt einer Freundin zur rechtlichen Einschätzung vorstellen:

Die Freundin lebt als Asylbewerberin in einer Gemeindeunterkunft. Vor etwa anderthalb Jahren hat sie begonnen zu arbeiten und ihr Einkommen ordnungsgemäß beim zuständigen Landkreis / Sozialamt gemeldet, da sie zuvor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hatte. Das Sozialamt teilte ihr mit, dass sich die Gemeinde bei ihr melden würde, falls eine Kostenbeteiligung für die Unterkunft fällig wird. Sie hätte die Miete mit ihrem Arbeitsgehalt selbst zahlen können, wie es üblich ist, und erkundigte sich mehrfach beim Sozialamt und der Gemeinde nach dem Ablauf.
Dennoch erhielt sie keinen Bescheid oder Zahlungsaufforderung von der Gemeinde – also keine konkrete Mitteilung über Höhe, Zahlungsbeginn oder Fälligkeit der Miete. Erst nach anderthalb Jahren erhielt sie plötzlich eine erste Zahlungsaufforderung, die Folgendes beinhaltet:

-einen Zahlungsplan für die laufende Miete (Zahlung der Miete am 5. eines jeden Monats)
-eine rückwirkende Forderungvon ca. 6.000 € für die vergangenen anderthalb Jahre

Sie hat alle Meldungen korrekt durchgeführt, aktiv nachgefragt und durfte darauf vertrauen, dass die Gemeinde sich meldet. Die Rückforderung kommt erst jetzt, ohne dass sie zuvor irgendeine Zahlungsaufforderung oder einen Bescheid erhalten hat.

Zentrale Frage:

Ist die rückwirkende Forderung über anderthalb Jahre rechtlich zulässig, wenn die Betroffene zuvor nie eine Zahlungsaufforderung oder einen Bescheid (Höhe der Miete, Datum der Mietzahlungen, auf welches Konto?) erhalten hat?


Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie, um sich gegen diese Forderung zu wehren?
Titel: Aw: Rückwirkende Mietforderung der Gemeinde nach 1,5 Jahren
Beitrag von: turbulent am 09. Januar 2026, 15:08:31
Zitat von: Sese am 09. Januar 2026, 00:30:26Das Sozialamt teilte ihr mit, dass sich die Gemeinde bei ihr melden würde, falls eine Kostenbeteiligung für die Unterkunft fällig wird.
Hat sie das schriftlich?
Für mich liest es sich so, als sei ihr bewusst gewesen, dass sie die Miete (selber) zahlen muss, und es versäumt hat, das Geld dafür zur Seite zu legen.
Titel: Aw: Rückwirkende Mietforderung der Gemeinde nach 1,5 Jahren
Beitrag von: Sese am 09. Januar 2026, 16:07:33
Sie ahnte es, und hat daher mehrfach nachgefragt, aber nie eine Zahlungsaufforderung erhalten.

Jetzt nach 17 Monaten hat sie den Zahlungsplan für 2026 erhalten sowie den Hinweis, dass noch ca. 6000€ fällig seien (ohne eine Erklärung, wie sich diese Summe zusammensetzt).
Titel: Aw: Rückwirkende Mietforderung der Gemeinde nach 1,5 Jahren
Beitrag von: Sheherazade am 09. Januar 2026, 16:25:06
Zitat von: Sese am 09. Januar 2026, 00:30:26-einen Zahlungsplan für die laufende Miete (Zahlung der Miete am 5. eines jeden Monats)
-eine rückwirkende Forderungvon ca. 6.000 € für die vergangenen anderthalb Jahre

Zu Beginn der Unterbringung muss es doch einen Bescheid gegeben haben, da sollte alles erforderliche drinstehen. Wie hoch ist die Miete? Passt das mit 6000€ für 17 Monate ( = ca. 354€/Monat)? Hat sie klugerweise etwas zur Seite gelegt?

Zuerst sollte sie mal schriftlich den Bescheid anfordern, auf dessen Grundlage diese 6000€ gefordert werden.
Titel: Aw: Rückwirkende Mietforderung der Gemeinde nach 1,5 Jahren
Beitrag von: Sese am 09. Januar 2026, 18:19:55
Die Miete beträgt 301€, also das wären 5117€ in 17 Monaten.
Die 6000€ passen daher nicht.

Sie hat der Gemeinde jetzt geschrieben, um zu erfahren, wie sich diese 6000€ zusammensetzen und warum sie nie eine Zahlungsaufforderung erhalten hat.