Meine Regelarbeitsgrenze ist 67. Das wäre in 2 Jahren. Das sagt auch die Rentenauskunft.
Ich möchte noch etwas überprüfen, evtl. wäre das dann doch früher.
Wenn ich jetzt arbeitslos würde, müsste ich dann bei der Rentenstelle überprüfen lassen, wann ich abschlagsfrei in Rente gehen kann? Kann die Arbeitsagentur das verlangen?
Nein, die Agentur für Arbeit verlangt solche Sachen nicht. ALGI ist eine Versicherungsleistung. Im übrigen werden auch während des ALGI-Bezuges Beiträge an die RV geleistet, ebenso wie im Krankengeldbezug.
Ach echt, das wär ja super. Ist alles so verzwickt mit den abgestuften Renteneintrittsaltern. Danke für deine Antwort. :sehrgut: :sehrgut: :sehrgut:
Die DRV bietet eine kostenlose Rentenberatung an, auch über Versichertenälteste und Ehrenamtliche, guck mal auf der Seite der DRV nach den Adressen. Sehr hilfreich in unserem Alter, wenn man genau weiß, was wie und wann geht. ;-)