Hallo,
Ich bin seit über einem Jahr wg psychischer Erkrankung krank geschrieben.
Nun bekomme ich Termin um die berufliche Situation zu besprechen und Stellenvorschläge auf die ich mich bewerben soll.
Aktuell bin ich zu beidem absolut nicht in der Lage und es ist auch nicht absehbar, wann sich das ändert. Die AU bekomme ich fortlaufend immer von Monat zu Monat.
Ehrlich gesagt bereiten mir schon diese Briefe vom Jobcenter immensen Stress, was wahrscheinlich für nicht Betroffene kaum nachvollziehbar ist.
Meine Frage zum einen: wie gehe ich mit dem Termin und dem Stellenvorschlag um bzw reagiere ich richtig darauf?
Zum anderen: wie erreiche ich, dass dem Sachbearbeiter v. Jobcenter klar wird, dass ich mit meiner Erkrankung länger zu kämpfen haben werde und man mich mit Terminen und Jobvorschlägen erst einmal in Ruhe lässt und mich damit nicht zusätzlich unter Druck setzt und belastet?
Zitat von: Anna Christern am 10. Januar 2026, 18:15:58Terminen und Jobvorschlägen erst einmal in Ruhe lässt
Termine musst du trotzdem wahrnehmen.
Da AU bringen Jobvorschläge ohnehin nichts.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2026, 18:33:13Zitat von: Anna Christern am 10. Januar 2026, 18:15:58Terminen und Jobvorschlägen erst einmal in Ruhe lässt
Termine musst du trotzdem wahrnehmen.
Da AU bringen Jobvorschläge ohnehin nichts.
Auch wenn ich krank geschrieben bin? Das bin ich ja nicht ohne Grund
Kommt auf das JC an, manche verlangen dann eine WUB, wenn alle Termine abgesagt werden wegen AU.
Auch mit AU kann man ja meistens hinausgehen.
Hallo,
da Du ja krank geschrieben bist, und die Dir trotzdem sowohl Vermittlungsvorschläge als auch noch einen Gesprächstermin mit Dir vereinbaren wollen, würde ich an Deiner Stelle davon ausgehen, dass die da in dem Amt einen Personalwechsel vollzogen haben, und die neue "Fachkraft" Deine Akte nicht so genau studiert hat (
vorliegende Krankschreibung).
Ich würde an Deiner Stelle die in dem Amt also einfach noch mal auf die Krankschreibung hinweisen (
schriftlich per mail am besten), und denen mitteilen dass Du daher nicht in der Lage bist Bewerbungen zu tätigen, und auch nicht in der Lage bist, mit "Fachkräften" im Jobcenter über Deine Lage zu diskutieren, die sogar eine Krankschreibung (
wegen psychischer Erkrankung) anscheinend missachten !
Tja als Sozialhilfebezieher zwischen 15 und 65 Jahre müssen wir immer jeder Zeit mit "Ideen" von diesem Amt rechnen.
Auch ich kriege jedes mal Puls, wenn ich von denen was bekomme. Selbst wenn da dann am Ende "nur" der Weiterbewilligungsbescheid drin ist, oder was für die Rentenversicherung oder sowas.
:empathy:
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2026, 18:33:13Da AU bringen Jobvorschläge ohnehin nichts.
Waaaas ?!?
Kann doch nich sein !
Anna Christern
Zitat von: Anna Christern am 10. Januar 2026, 18:15:58Meine Frage zum einen: wie gehe ich mit dem Termin und dem Stellenvorschlag um bzw reagiere ich richtig darauf?
Für Stellenvorschläge als Angebot (also ohne Rfb und Mitwirkungsparagrafen) gibt es keine Pflicht.
Für VV wenn sie überhaupt nicht zu deinen Fähigkeiten passen gibt es das Beiblatt für Rückmeldungen.
und ansonsten gilt:
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMuss ich mich beim Amt melden, während ich krank geschrieben bin?
Lt. Rechtsprechung des BSG reicht eine AU als Grund für eine Nichtmeldung nicht aus. Der Arzt muss zusätzlich bescheinigen, dass man Behördentermine nicht warnehmen kann/soll, z.B. wegen Ansteckungsgefahr (Hausarrest oder Bettruhe).
Wie das BSG zu dieser Entscheidung kam, ist aber absolut unklar, denn die Rechtslage ist eigentlich anders.
Die Meldepflicht ist in § 59 SGB II verankert, der auf die Anwendung des § 309 SGB III verweist. Danach muss man sich bei einer AU nicht melden.
Muss ich mich bewerben, während ich krank geschrieben bin?
Auf Jobangebote, die man während einer AU erhält, muss man sich bewerben. Auch bereits vom Amt vereinbarte Vorstellungstermine bei Arbeitgebern oder Maßnahmeträgern darf man nicht einfach "sausen" lassen, sondern muss unverzüglich, unter Hinweis auf die AU, einen neuen Termin vereinbaren oder, wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist, durch einen Dritten vereinbaren lassen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Januar 2026, 11:11:01Auf Jobangebote, die man während einer AU erhält, muss man sich bewerben.
Das gilt dann aber nur für "Angebote" mit diesen berühmten "Rechtsfolgebelehrungen" und "Mitwirkungsparagraphen" mit drin (Zitat von Dir:
Für Stellenvorschläge als Angebot (also ohne Rfb und Mitwirkungsparagrafen) gibt es keine Pflicht.) !?!
Welche "Integrationsfachkraft" von so einem Amt verpasst einer/einem krank geschriebenen so ein "Angebot" ?
Und wieso ??
Sowas macht doch nicht mal irgend ein Arbeitgeber mit Beschäftigten - krank geschriebene in die Firma beordern oder mit irgendwas beauftragen !!! :wand:
Zitat von: Anna Christern am 10. Januar 2026, 18:15:58Ich bin seit über einem Jahr wg psychischer Erkrankung krank geschrieben.
Nun bekomme ich Termin um die berufliche Situation zu besprechen und Stellenvorschläge auf die ich mich bewerben soll.
Es könnte sich hierbei um die Vorbereitungen handeln, dass man dich zum ÄD schicken will. Entsprechend deinen Wünschen solltest du bei dem Termin reagieren.
Zitat von: Vollloser am 11. Januar 2026, 11:52:48Das gilt dann aber nur für "Angebote" mit diesen berühmten "Rechtsfolgebelehrungen" und "Mitwirkungsparagraphen" mit drin
Genau, deswegen habe ich zwei Antwortmöglichkeiten gehabt und gemacht.
Zitat von: Vollloser am 11. Januar 2026, 11:52:48Welche "Integrationsfachkraft" von so einem Amt verpasst einer/einem krank geschriebenen so ein "Angebot" ?
Und wieso ??
da gibt es viele Möglichkeiten von nicht in die
Akte geschaut bis hin zur internen Dienstanweisung und keine Ahnung von
Zumutbarkeitskriterien
MfG FN