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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Berndf am 11. Januar 2026, 12:28:50

Titel: Scheidung und eure Unterstützung
Beitrag von: Berndf am 11. Januar 2026, 12:28:50
Wir lassen uns am 2.2.26 scheiden nach 15 Jahre Ehe.
Problem ist noch Ehefrau. War 10 Jahre nicht arbeiten. Aktuell 38 Jahre alt mit Schwerbehindertenausweis 70 Grad und psychische Störung. Will unbedingt von Bremerhaven nach Ingolstadt umziehen.
Problem: Ab März 26 keine Wohnung in Ingolstadt, kein Jobangebot, macht aktuell ihren Autoführerschein.
Wird nach der Scheidung kein Unterhalt usw., bekommen.(Ehevertrag bin selber 75 Jahre alt)
Was kann meine Frau unternehmen, btw. Rechtsanspruch auf eine Wohnung, Bürgergeld usw.. Hat null Vermögen.
Vielen Dank für eure Expertenwissen
Notfalls kann sie noch 1 Monat in meiner Eigentumswohnung im Wohnzimmer wohnen.
Titel: Aw: Scheidung und eure Unterstützung
Beitrag von: Dwight Manfredi am 11. Januar 2026, 12:46:36
Es gibt in deutschland keinen rechtsanspruch auf eine bestimmte wohnung oder auf wohnraum in einer bestimmten Stadt. Wenn der ehevertrag wirksam ist, bekommt sie keinen Unterhalt. Sofort bürgergeld in bremerhaven beantragen.
Damit sie ab märz nicht ohne geld dasteht. Wohnungssuche in bremerhaven oder Umgebung.

Wenn sie unbedingt nach ingolstadt will erst wohnung finden mietangebot dem jobcenter vorlegen umzug genehmigen lassen dann bürgergeld in ingolstadt beantragen.

Titel: Aw: Scheidung und eure Unterstützung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Januar 2026, 17:14:45
Zitat von: Dwight Manfredi am 11. Januar 2026, 12:46:36Wohnungssuche in bremerhaven oder Umgebung.
Sie will ja nach Ingolstadt.

Zitat von: Dwight Manfredi am 11. Januar 2026, 12:46:36mietangebot dem jobcenter vorlegen umzug genehmigen lassen
Wenn die Wohnung angemessen ist, braucht sie davon gar nichts.

Zur Sicherheit kann man das Angebot ja beim JC vorlegen.

Umzugsgenehmigung würde nur gebraucht, falls das JC etwas für den Umzug übernehmen soll.
(dazu muss er aber notwendig sein)

Zahlt man selber, braucht man keine Genehmigung.