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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: VelvetO am 12. Januar 2026, 11:08:50

Titel: AU und Vorsprache?
Beitrag von: VelvetO am 12. Januar 2026, 11:08:50
Guten Tag♡

Ich bin seit gut 2 Jahren krank geschrieben und beziehe schon länger Leistungen. EU-Rente wurde mir abgelehnt. Nur als Vorwort.

Seit gut 4 Monaten bekomme ich öfters Einladungen trotz krankschreibung. Im Dezember waren es zwei für ein telefonisches Vermittlungsgespräch. (Ja, die Telefonnummer ist nun gelöscht).

Ich habe dann eine Sanktionsandrohung erhalten, da ich nicht zum Termin erschienen bin, trotz Rechtsmittelbelehrung. Eh, es gab keine. Das ist "freiwillig".

Ich dachte ja noch, Fehler können passieren, falscher Textbaustein geklickt... bis ich letzte Woche die Einladung zum medizinischen Dienst mit einer freigeschriebenen Passage hatte:

"Guten Tag Frau VeletO,

laut SGBII ist es geregelt, dass trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eine persönliche Vorsprache oder ein telefonischer Kontakt erfolgen muss."

Es wurde bei mir immer nur die AU für die nicht-Wahrnehnung der Termine verlangt.

Ich würde gerne wissen, ob das von ihr geschriebene wirklich so total falsch ist wie ich es empfinde, besonders in Verbindung mit der angedrohten Sanktion für den Telefontermin und eine Beschwerde und Sachbearbeiterwechsel rechtfertigt?

Vielen lieben Dank♡
Titel: Aw: AU und Vorsprache?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 12. Januar 2026, 12:38:55
Laut SGB II ist geregelt dass trotz arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eine persönliche Vorsprache oder ein telefonischer kontakt erfolgen muss.

ist falsch.
Es gibt keine solche regelung im SGB II.
Nicht einmal ansatzweise.

Das ist nicht unglücklich formuliert sondern eine frei erfundene Rechtsgrundlage.

Bei einer arbeitsunfähigkeit musst du nur zwei dinge tun SGB II, § 56.
die AU unverzüglich melden die AU-bescheinigung spätestens am 3. tag vorlegen mehr nicht.
Titel: Aw: AU und Vorsprache?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2026, 16:23:44
VelvetO

Zitat von: VelvetO am 12. Januar 2026, 11:08:50Ich habe dann eine Sanktionsandrohung erhalten, da ich nicht zum Termin erschienen bin, trotz Rechtsmittelbelehrung. Eh, es gab keine. Das ist "freiwillig".
Du meinst ein Anhörungsschreiben und genau das muss man lesen.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.

MfG FN