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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: alex789 am 12. Januar 2026, 22:32:59

Titel: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: alex789 am 12. Januar 2026, 22:32:59
Hallo,
folgende Situation. Die Oma von Person A hat einen Bausparvertrag aufgelöst und das Geld (10.000 Euro) für A zunächst an die Eltern von A überwiesen. Das war 2024. A hat für 2025 und für 2026 Bürgergeld bezogen/beantragt und jetzt von diesem Vermögen erfahren, hat es aber nicht auf seinem Konto. Wenn A es jetzt angibt, kann es noch als Vermögen von 2024 gelten? Was muss er dafür nachweisen? Drohen irgendwelche Strafen, Auswirkungen auf den Bezug von 2025 und 2026 haben die 10.000 Euro ja keine (Freibetrag 40k / 15k)?

Vielen Dank!
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: Rotti am 12. Januar 2026, 22:58:40
es ist immer der Zufluss des Geldes auf dem Konto entscheidend ob es Vermögen ist das muss aber vor der Beantragung der Sozialleistungen erfolgt sein. Wenn man bei der Beantragung es als Bargeld angibt ?
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: Sheherazade am 13. Januar 2026, 09:55:55
Zitat von: alex789 am 12. Januar 2026, 22:32:59Die Oma von Person A hat einen Bausparvertrag aufgelöst und das Geld (10.000 Euro) für A zunächst an die Eltern von A überwiesen.

Das Geld von Omas Bausparvertrag liegt jetzt bei den Eltern von A? Dann war es doch nie das Geld von A. Warum will er jetzt die 10.000€ angeben?
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: Ottokar am 13. Januar 2026, 13:23:24
Das Geld befindet im Besitz der Eltern.
Rechtlich hast du keine Handhabe, dieses Geld von deinen Eltern heraus zu verlangen. Lediglich die Oma hätte die Möglichkeit, es zurückzufordern.
Es handelt sich also nicht um dein Eigentum und damit besteht auch keine Mitteilungspflicht gegenüber dem JC.
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: alex789 am 02. Februar 2026, 15:20:40
Danke erstmal.

Wenn die Eltern nun das Geld (10.000) überweisen (Mitte Februar), zählt es als Einkommen, richtig?

Fragen:
- in Welcher Form muss man es nachweisen (Überweisungsbuchung?)
- wie lange wird es dann das Einkommen angerechnet, einen Monat oder mehr?
- falls einen Monat: für Februar wurde ja schon Bürgergeld ausgezahlt, man bekommt dann wahrscheinlich einfach im März nichts?

Danke!
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Februar 2026, 16:45:43
Zitat von: alex789 am 02. Februar 2026, 15:20:40Wenn die Eltern nun das Geld (10.000) überweisen
Wozu sollte man das machen?
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: alex789 am 02. Februar 2026, 18:31:15
weil man das Geld braucht
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: amare am 02. Februar 2026, 20:06:03
Zitat von: alex789 am 02. Februar 2026, 18:31:15weil man das Geld braucht

Dann lässt man sich das Geld bar geben.Alles was über ein Konto läuft,wird auch das Amt mitbekommen.
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: turbulent am 02. Februar 2026, 21:05:44
Zitat von: alex789 am 02. Februar 2026, 18:31:15weil man das Geld braucht
Warum lässt Du Dir nicht das, was Du "brauchst", von Deinen Eltern kaufen?
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: alex789 am 03. Februar 2026, 13:36:45
das beantwortet alles meine Fragen nicht.

ich möchte ja ehrlich sein und das Geld angeben und dafür auf Bürgergeld verzichten. Aber die Frage ist wie lange? Wenn ich einen Monat verzichten müsste, wäre das ok, bei 6 Monaten würde ich es nicht machen.
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: Harald53 am 03. Februar 2026, 16:06:23
Zitat von: alex789 am 03. Februar 2026, 13:36:45Wenn ich einen Monat verzichten müsste, wäre das ok, bei 6 Monaten würde ich es nicht machen.
Aja also dann doch nur ehrlich sein wenn du nur einen Monat verzichten müsstest  :grins:
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: Rotti am 06. Februar 2026, 13:53:23
Zitat von: amare am 02. Februar 2026, 20:06:03Dann lässt man sich das Geld bar geben.Alles was über ein Konto läuft,wird auch das Amt mitbekommen
Bargeld sollte man immer angeben im Erstantrag so bleibst du auch Ehrlich und ersparst dir Nachfragen vom Amt.
Titel: Aw: Vermögen wurde erst später bekannt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Februar 2026, 16:59:10
Zitat von: Rotti am 06. Februar 2026, 13:53:23Bargeld sollte man immer angeben im Erstantrag
Auch hier, WARUM?

Trage immer ca. 400 € ein, meinst du, ich zähle das vorher auch noch nach, WOZU?