Hallo,
folgende Situation. Die Oma von Person A hat einen Bausparvertrag aufgelöst und das Geld (10.000 Euro) für A zunächst an die Eltern von A überwiesen. Das war 2024. A hat für 2025 und für 2026 Bürgergeld bezogen/beantragt und jetzt von diesem Vermögen erfahren, hat es aber nicht auf seinem Konto. Wenn A es jetzt angibt, kann es noch als Vermögen von 2024 gelten? Was muss er dafür nachweisen? Drohen irgendwelche Strafen, Auswirkungen auf den Bezug von 2025 und 2026 haben die 10.000 Euro ja keine (Freibetrag 40k / 15k)?
Vielen Dank!
es ist immer der Zufluss des Geldes auf dem Konto entscheidend ob es Vermögen ist das muss aber vor der Beantragung der Sozialleistungen erfolgt sein. Wenn man bei der Beantragung es als Bargeld angibt ?
Zitat von: alex789 am 12. Januar 2026, 22:32:59Die Oma von Person A hat einen Bausparvertrag aufgelöst und das Geld (10.000 Euro) für A zunächst an die Eltern von A überwiesen.
Das Geld von Omas Bausparvertrag liegt jetzt bei den Eltern von A? Dann war es doch nie das Geld von A. Warum will er jetzt die 10.000€ angeben?
Das Geld befindet im Besitz der Eltern.
Rechtlich hast du keine Handhabe, dieses Geld von deinen Eltern heraus zu verlangen. Lediglich die Oma hätte die Möglichkeit, es zurückzufordern.
Es handelt sich also nicht um dein Eigentum und damit besteht auch keine Mitteilungspflicht gegenüber dem JC.