Hallo zusammen,
ich möchte meinen Fall anonym schildern und hoffe auf eine kurze Einschätzung oder Erfahrungsberichte.
Ich habe bislang Bürgergeld bezogen und fristgerecht einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Seitdem erhalte ich jedoch keine Leistungen mehr, da über den Antrag bislang nicht entschieden wurde.
Ich wohne seit Dezember 2023 zur Miete in einer Wohnung im Haus meiner Eltern. Das Mietverhältnis wurde zu Beginn vom Jobcenter geprüft und anerkannt, die Kosten der Unterkunft wurden bewilligt. Im Mietvertrag ist eine Pauschal-/Warmmiete vereinbart, bei der sämtliche Betriebskosten abgegolten sind; eine Betriebskostenabrechnung ist vertraglich nicht vorgesehen.
Trotzdem verlangt das Jobcenter nachträglich eine Betriebskostenabrechnung (für 2024), stellt das Mietverhältnis infrage und äußert wiederholt Unterstellungen (z. B. angebliche verdeckte Unterhaltsleistungen), obwohl der vollständige Mietvertrag mehrfach vorgelegt wurde und sich an den tatsächlichen Verhältnissen nichts geändert hat.
Parallel dazu wird über den Weiterbewilligungsantrag nicht entschieden und es erfolgt keine Auszahlung, auch nicht der Miete. Inzwischen ist dadurch ein Mietrückstand entstanden.
Ich habe den Eindruck, dass das Verfahren aktuell eher verzögert als abschließend geprüft wird. Die Situation ist für mich existenziell und psychisch sehr belastend, da ich an Depressionen leide und der Druck durch das Jobcenter weiter zunimmt.
Ich habe inzwischen ein Schreiben an das Sozialgericht gerichtet und bin zusätzlich Mitglied im SoVD, von dem ich mir weitere Unterstützung erhoffe.
Mich würde interessieren:
– Sind vergleichbare Fälle bekannt?
– Wie wird eine Pauschalmiete rechtlich bewertet, wenn das Jobcenter nachträglich Abrechnungen verlangt?
– Gibt es Erfahrungen, wie lange solche Verzögerungen andauern bzw. wie man damit umgeht?
Vielen Dank fürs Lesen und für jede sachliche Rückmeldung.
Viele Grüße
Lukas
Lukas
Zitat von: Lukas am 14. Januar 2026, 08:13:34– Sind vergleichbare Fälle bekannt?
Kann man hier immer wieder lesen, einfach mal die Suchmaschine vom Forum nutzen.
Zitat von: Lukas am 14. Januar 2026, 08:13:34– Wie wird eine Pauschalmiete rechtlich bewertet, wenn das Jobcenter nachträglich Abrechnungen verlangt?
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
die erwähnte Pflicht ergibt sich durch den MV!
Zitat von: Lukas am 14. Januar 2026, 08:13:34– Gibt es Erfahrungen, wie lange solche Verzögerungen andauern bzw. wie man damit umgeht?
je nach dem wie lange es dein JC verzögern kann, also über Monate und wehren kann man sich am besten:
Zitat von: Lukas am 14. Januar 2026, 08:13:34Ich habe inzwischen ein Schreiben an das Sozialgericht gerichtet und bin zusätzlich Mitglied im SoVD, von dem ich mir weitere Unterstützung erhoffe.
MfG FN
Guten Abend Fettnäpfchen,
du hast mir mit der Antwort sehr geholfen, dankeschön. :)
Gruß,
Lukas