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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hansstramm am 17. Januar 2026, 09:48:15

Titel: Berechnung Mietminderung / Stellungname Mietzahlung / Wohnung wurde gekündigt
Beitrag von: hansstramm am 17. Januar 2026, 09:48:15
Moin Freunde,
ich wünsche erst mal ein frohes neues Jahr  :clever: .

Aktuell habe ich ein großes Problem.

Ich wohne alleine und die Vermieter wollen mich, warum auch immer schon seit Monaten aus der Wohnung haben.
Ich bin in einer Ausbildung zum FISI und kurz vor der Abschlussprüfung, da kann man sowas nicht gebrauchen..

Die Wohnung wurde mir schon mehrmals gekündigt.
Allerdings jeweils ohne Grund.
Das Ganze ist auch schon bei meinem Anwalt.
Laut Anwalt brauche ich mir keine Gedanken machen und es gibt aktuell keinen Grund mir eine neue Wohnung zu suchen.

Die letzten Wochen hat der Vermieter die Heizung und das Wasser abgestellt, um sich aus wichtigem Grund Zutritt zu meiner Wohnung zu beschaffen.

Aus diesem Grund habe ich diesen Monat noch keine Miete gezahlt.
Ich kann laut Anwalt eine Mietminderung vornehmen und möchte das auch gerne tun.
Normalerweise zahle ich immer pünktlich die Miete und die NK.

Wie verhält sich das überhabt, wenn ich die miete vom JC erhalte und eine Mietminderung vornehmen möchte?
Muss ich den Überschuss dann ans JC zahlen?


1. Berechnung Mietminderung
Ich würde mich freuen, wenn ich mir helfen könntet, die Mietminderung zu berechnen.

Hier die Zahlen:

Heizung abgestellt: (50% Mietminderung)
Von 31.10.2025 bis 08.01.2026

Wasser abgestellt: (80% Mietminderung)
Von 05.01.2026 bis 08.01.2026

Die Miete beträgt monatlich 300€
Die Nebenkosten betragen monatlich 190€

2. Stellungnahme Zahlung der Miete 01.2026
Das JC hat mich aufgefordert, nachzuweisen, dass ich die Miete 01.2026 überwiesen habe.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, dem JC was passenden mitzuteilen.

3. Schriftliche Stellungnahme fristlose Kündigung Mietverhältnis
Das JC hat mich zu einer schriftlichen Stellungnahme bzgl. Sachverhalt der Kündigung aufgefordert.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, was Passendes zu formulieren.

:danke:

Anbei die Schreiben vom JC.

Mfg
Titel: Aw: Berechnung Mietminderung / Stellungname Mietzahlung / Wohnung wurde gekündigt
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 10:11:18
Zu der Höhe der Mietminderung kann ich auf Anhieb nichts sagen, ich frage mich nur, warum dein Anwalt dir da nicht hilft bzw. geholfen hat. Mir entzieht sich völlig, warum du erst im Januar die Miete minderst, wenn du seit Ende Oktober ohne Heizung leben musst. Aber eine Mietminderung gilt nur solange wie der beim Vermieter nachweisbar angezeigte Mangel besteht.

Und ja, eine Mietminderung muss beim Jobcenter gemeldet werden.
Titel: Aw: Berechnung Mietminderung / Stellungname Mietzahlung / Wohnung wurde gekündigt
Beitrag von: Ottokar am 17. Januar 2026, 11:59:24
Wenn man Bürgergeld bekommt, gibt es da Einiges zu beachten:
https://hartz.info/index.php/topic,102791.0.html
Titel: Aw: Berechnung Mietminderung / Stellungname Mietzahlung / Wohnung wurde gekündigt
Beitrag von: hansstramm am 19. Januar 2026, 18:07:28
Zitat von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 10:11:18Und ja, eine Mietminderung muss beim Jobcenter gemeldet werden.
Das bedeutet, dass ich selbst bei einer Mietminderung kein Geld zurück bekomme, sondern das jc?

Zitat von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 10:11:18Ich frage mich nur, warum dein Anwalt dir da nicht hilft bzw. geholfen hat.
Er meinte das wäre schwer einzuschätzen, am Ende müsseste das Gericht entscheiden wie hoch die Mietminderung ausfällt. Ich solle einfach weniger überweisen, habe aber festgestellt, dass die Berechnung nicht so einfach ist.

Zitat von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 10:11:18Mir entzieht sich völlig, warum du erst im Januar die Miete minderst, wenn du seit Ende Oktober ohne Heizung leben musst.
Ich wollte der Vermieterin keinen Grund zur Kündigung geben bzw. das ganze erst mit dem Anwalt abklären.
Das kann man ja mit Sicherheit auch rückwirkend machen.

Zitat von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 10:11:18Aber eine Mietminderung gilt nur solange wie der beim Vermieter nachweisbar angezeigte Mangel besteht.
Ist alles dokumentiert, nachweisbar und beim Anwalt.

Ich habe ihm die schreiben gestern noch geschickt und um Hilfe gebeten, mal abwarten was passiert.
Für den Monat 01.2026 habe ich noch keine Miete überwiesen.
Titel: Aw: Berechnung Mietminderung / Stellungname Mietzahlung / Wohnung wurde gekündigt
Beitrag von: Ottokar am 20. Januar 2026, 08:54:53
Zitat von: hansstramm am 19. Januar 2026, 18:07:28Das kann man ja mit Sicherheit auch rückwirkend machen.
Wenn du den von mir verlinkten Ratgeber gelesen hättest, wüsstest du, das sowas nicht rückwirkend geht.

Zitat von: hansstramm am 19. Januar 2026, 18:07:28Für den Monat 01.2026 habe ich noch keine Miete überwiesen.
Wenn du den von mir verlinkten Ratgeber gelesen hättest, wüsstest du, das eine Mietminderung so nicht funktioniert. Du gehörst nun zum Kreis der Mietschuldner. Mach das nochmal so im Februar und März und die Kündigung ist dir gewiss.