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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Paul4711 am 17. Januar 2026, 15:24:42

Titel: Mieterhöhungsverlangen, Härteeinwand
Beitrag von: Paul4711 am 17. Januar 2026, 15:24:42
Hallo Allerseits,

ein Bekannter bezieht Bürgergeld und hat das Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters mit einem Härteeinwand erwidert. Der Vermieter forderte anschließend mit Frist den Nachweis, dass das Jobcenter die Mieterhöhung nicht übernimmt. Mein Bekannter hat dem Jobcenter das Schreiben des Vermieters übermittelt und um die Beachtung der Frist gebeten. Inzwischen ist die Frist fruchtlos abgelaufen.

Sollte mein Bekannter gegenüber Vermieter und/oder Jobcenter noch etwas unternehmen?

Beste Grüße
Paul
Titel: Aw: Mieterhöhungsverlangen, Härteeinwand
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 16:17:13
Gibt es für den Ort, wo dein Bekannter wohnt, keine Tabelle der angemessenen KdU? Oder hat dein Bekannter nur geraten, dass seine Miete nach der Erhöhung unangemessen sein wird? Was wurde denn erhöht, die Kaltmiete oder Betriebskosten oder beides? Ist die Mieterhöhung nach Mietrecht korrekt? Das Jobcenter wird garantiert nicht bescheinigen, dass sie zukünftig die erhöhte Miete nicht übernehmen werden.
Titel: Aw: Mieterhöhungsverlangen, Härteeinwand
Beitrag von: Paul4711 am 18. Januar 2026, 11:55:56
Die Grundmiete soll um 12% erhöht werden und ist KdU-mäßig angemessen, die Mieterhöhung ist nach Mietrecht korrekt.
Möglicherweise genügt es nicht, dass mein Bekannter dem Jobcenter das Schreiben des Vermieters übermittelt und um die Beachtung der Frist gebeten hat.
Wäre die förmliche Beantragung der Übernahme der Mieterhöhung nicht sinnvoll?
Titel: Aw: Mieterhöhungsverlangen, Härteeinwand
Beitrag von: Sheherazade am 18. Januar 2026, 12:36:55
Zitat von: Paul4711 am 18. Januar 2026, 11:55:56Wäre die förmliche Beantragung der Übernahme der Mieterhöhung nicht sinnvoll?

Das wird in der Regel mit einer Veränderungsmitteilung unter Beilegung einer Kopie des Mieterhöhungsschreibens des Vermieters gemacht. In dem Schreiben sollte natürlich auch drin stehen, ab wann die höhere Miete verlangt wird.
Titel: Aw: Mieterhöhungsverlangen, Härteeinwand
Beitrag von: Paul4711 am 18. Januar 2026, 16:54:12
@Sheherazade: Danke für die Info

Beste Grüße
Paul