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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:17:45

Titel: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:17:45
Wohngeldbescheid 01.07.2025 bis 30.06.2026

Nachträgliche Änderungen wegen 100 % Schwerbehinderung. Soweit so gut höher Freibetrag. Mehr Wohngeld´+62,00 EUR +  Nachzahlung
Also Änderungsbescheid nach § 44 SGB X

Jetzt das aber:

Das Renteneinkommen brutto hat sich zum 01.12.2025 erhöht. Dies wurde der Wohngeldstelle auch mitgeteilt/gesendet. (Rentenanpassung)

Berechnet wurde aber trotzdem die geringe Bruttorente vom 01.07.2025

Normal ? Eigentlich bekomme ich dann ja jetzt zu viel Leistung ?

IM Bescheid steht aber sowas wie drin das man erst ab einen bestimtmen Bruttobetrag Erhöhung es mitteilen muss.
Das irritiert mich.

Oder es kommt nach diesen Änderungssbescheid eine Rückforderung.


Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 16:26:04
Zitat von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:17:45IM Bescheid steht aber sowas wie drin das man erst ab einen bestimtmen Bruttobetrag Erhöhung es mitteilen muss.

Früher stand kein Betrag in den Bescheiden, sondern eine Prozentzahl (10 oder 15%). Guck noch mal in den Bescheid, was da genau steht und dann rechne nach, um wieviel sich das Einkommen tatsächlich erhöht hat. Du kannst aber davon ausgehen, dass du eine korrekte Leistung erhältst, wenn der Wohngeldstelle die Rentenerhöhung bekannt gemacht wurde und die Erhöhung im Änderungsbescheid nicht gesondert erfasst wurde.
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:28:08
Sind knapp 90,00 EUR Brutto mehr ab den 01.12.2025 und hatte ich der Behörde auch zukommen lassen.

(https://i.ibb.co/hRTrhBHW/PXL-20260117-152702202.jpg) (https://ibb.co/7J0B8nVW)
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 16:29:48
OK, dann haben die das wohl angepasst. Ist deine Rente denn um mehr als 180,14€ im Monat gestiegen? Prima, hab nur das Bild gesehen. Also eine Rentenerhöhung um nur 90€ liegt noch voll im Rahmen.
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:31:22
Nein
knapp 90 EUR

Und dann wird einfach die geringere Rente genommen ? Zum Vorteil desjenigen?
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 16:32:09
Dann bekommst du auch nicht zuviel Wohngeld.
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:33:18
Interessant
Kenne es vom SGB II so das es sofort angerchnet wird und man eben aufpasen muss wenn man zuviel bekommt.

Hatte jetzt gedacht das die ab 01.12.2025 neuberechenn

Wohngeldbescheid ist ja für 1 Jahr
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 16:37:06
Deshalb stehen in deinem Bescheid die €-Beträge bei Verringerung/Erhöhung von Miete und Einkommen. Wohngeld ist eine andere Hausnummer als Bürgergeld. Da wird immer in Jahressummen gerrechnet.
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:39:01
Genau die Jahressumme würde sich ja ab den 01.12.2025 erhöhen. So wurde jetzt die Jahressumme ab den 01.07.2025 für 1 Jahr also 12 Monate genommen.
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2026, 16:46:22
Jetzt lies noch einmal ganz in Ruhe den Absatz mit deinen Mitteilungspflichten und hör auf, dich verrückt zu machen. Dein Einkommen könnte sich um bis zu 180,14€ im Monat erhöhen, ohne dass sich was an der Berechnung ändert. Jetzt verstanden?
Titel: Aw: Wohngeld und höheres Bruttoeinkopmmen
Beitrag von: NRWMaster am 17. Januar 2026, 16:48:37
Ja alles klar das ist dann natürlich sehr positiv für den Leistungsempfänger