Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage.
Eine Freundin bezieht Wohngeld und Kinderzuschlag.
Ihr Sohn hat deshalb Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe,
z. B. für Schulmittagessen, Klassenfahrten usw. (über die Bildungskarte).
Beim Jobcenter wird ja zusätzlich eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf
(Hefte, Stifte, Materialien) automatisch ausgezahlt.
Meine Frage:
Haben Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger ebenfalls Anspruch auf eine
Schulbedarfspauschale bzw. Übernahme der Kosten bei Einreichung der Materialliste?
Ja, gehört ja mit zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Aber dann nicht als Pauschale, sondern man stellt jedes Mal einen Antrag und reicht die Materialliste ein?
Zitat von: Sese am 20. Januar 2026, 15:57:49Aber dann nicht als Pauschale, sondern man stellt jedes Mal einen Antrag und reicht die Materialliste ein?
Nein, also bei uns ist das so, da wir nun auch Wohngeld bekommen und damit weg vom JC sind....
Unsere Kinder hatten je eine Bildungskarte vom JC , diese konnten wir z.B. in der Schule vorlegen usw.
Wohngeld und BG zusammen geht aber nicht, daher waren zumindest bei uns nun die Bildungskarten nicht mehr gültig.
Ich sollte mich daher an den Kreis wenden. Ich habe gegoogelt , wer da für uns zuständig ist. Habe da angerufen, und die wollten den Wohngeldbescheid haben.
Wir haben nun einen Bescheid bekommen , für beide Kinder. Im Grund genommen andere Name aber gleicher Topf. Was die Zuschüsse angeht für Essen oder Ausflüge, und auch für Schulmaterial hat sich nichts geändert.
Nur das es hier keine kleinen Karten mehr gibt. Den Scheid habe ich Kopiert (gab für beide Kinder auch neue Nummern) und der Schule eingereicht.
Das war es dann auch schon.
Bei uns läuft BuT über die Wohngeldstelle, einmal 65 Euro im Februar je Kind und 130 Euro im august je Kind
Zitat von: Tini911 am 21. Januar 2026, 11:09:44Bei uns läuft BuT über die Wohngeldstelle, einmal 65 Euro im Februar je Kind und 130 Euro im august je Kind
Sicher, dass die Wohngeldstelle für Bildung und Teilhabe verantwortlich ist?
Zitat von: Sese am 21. Januar 2026, 17:37:10Zitat von: Tini911 am 21. Januar 2026, 11:09:44Bei uns läuft BuT über die Wohngeldstelle, einmal 65 Euro im Februar je Kind und 130 Euro im august je Kind
Sicher, dass die Wohngeldstelle für Bildung und Teilhabe verantwortlich ist?
Ja da bin ich mir sicher, denn hier im Landkreis beantrage ich es schon immer bei der Wohngeld Stelle
Das heißt, bei euch beantragt man bei der Wohngeldstelle die pauschale Übernahme der Kosten für den Schulbedarf?
Mit jedem neuen Wohngeldantrag muss separat ein neuer Antrag für den Schulbedarf gestellt werden.
Ist das so korrekt?
Vermutlich ist das regional unterschiedlich, wo man im Wohngeldbezug den Antrag auf BuT stellt. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Kommune (Stadt/Gemeinde/Landkreis), oft im Bürgeramt oder Sozialamt. Bei uns war es das Sozialamt bei der Gemeinde, im Wohngeldbescheid aus der Kreisstadt wurde entsprechend darauf hingewiesen. Einfach mal erkundigen wie es bei euch läuft.