Guten Morgen
Tut mir leid, wenn der Bereich falsch sein sollte.
Ich arbeite seit Juli 2025, endlich in Teilzeit. Und bekomme diesen Monat, voraussichtlich nur 215 Euro, für die Miete. Und überlege deshalb, ob Wohngeld besser ist, oder wie man das auch nennt. Um endlich von Hartz4 weg zu kommen.
Wie kann ich das beantragen, damit das direct, von dem einen in das andere überwechselt?
Soll, ich zur Sicherheit, noch einen Wohngeltrechner aus dem Internet benutzen?
Vielen Dank im voraus.
Heidi
Ja, es ist sinnvoll, vor der Beantragung mit einem Rechner den Anspruch zu prüfen. Dieser Rechner hier (https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/) ist recht zuverlässig.
Wenn du meinst, es lohnt sich für dich, stellst du einen Antrag auf Wohngeld (darin kreuzt du an, dass du noch Bürgergeld beziehst) und nach der Bewilligung klären die Ämter evtl. Überzahlungen untereinander.
Aber nicht vergessen, dass du mit Wohngeld nicht mehr Gez-befreit bist.
Danke.
Das ist nervig mit dem GEZ, aber wahrscheinlich besser, als dem Jobcenter die Sachen schicken und dort ab und zu hin zu müssen.
Gruß Heidi
Das verfügbare Einkommen zzgl. Wohngeld muss mindestens 80% des SGB II/XII Bedarfes decken (Plausibilitätsprüfung, Nr. 15.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift).
Bei einem Einkommen von nur 251€ würde somit kein Wohngeld bewilligt.
Hallo
Also, im Vertrag stehen 80 Stunden, momentan sind es mehr. Ich habe ungefähr, mehr als 1000 Euro,pro Monat.
Zitat von: Heidi1978 am 26. Januar 2026, 13:32:32Ich habe ungefähr, mehr als 1000 Euro,pro Monat.
Rechne mal das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate aus, Netto und auch Brutto, und füttere dann damit den Rechner.
Zitat von: Heidi1978 am 26. Januar 2026, 13:32:32Ich habe ungefähr, mehr als 1000 Euro,pro Monat.
Brutto oder netto?
Tut mir leid. Das ist Netto, es kann auch mal, bis 1200 ungefär sein. Kommt auf die Stunden an. Diesen Monat, sind es wieder etwas mehr als 90.
Dann dürfte dein Netto etwa genau so hoch sein wie dein Bürgergeldbedarf, womit die Plausibilitätsprüfung zu deinen Gunsten ausfällt. D.h. du kannst statt Bürgergeld auch Wohngeld beziehen.
Vielen Dank.
Dann werde, ich das auf alle Fälle beantragen.