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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 11:47:07

Titel: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 11:47:07
Hallo,

ich habe eine Frage an diejenigen, die ein Einkommen zusätzlich zum Bürgergeld hatten:

Hat man zum Bürgergeld zusätzlich einen Minijob ist man ja vom Wortlaut her "Aufstocker". Es gibt noch andere Varianten, aber mir geht es jetzt um den Minijob.

Wie sind eure Erfahrungen als Minijobber gewesen, nachdem ihr aus eurem Minijob ausscheiden musstet, warum auch immer? Wenn man diesen nicht mehr hat, muss man ja einen Antrag stellen bzw. eine VÄM ausfüllen, dass man wieder "volles" Bürgergeld erhalten möchte, wahrscheinlich mit Kündigungsschreiben, -bestätigung, etc.

Stellt sich das Jobcenter da gerne quer und legt einem Steine in den Weg, weil sie wieder "alles" bezahlen müssen? Ich habe die Befürchtung, dass man dann seinem Geld beim JC hinterherlaufen muss, sollte der Minijob passé sein und man zwischenzeitlich keinen neuen hat.

Jemand sagte mir mal: Nur mit Bürgergeld, ohne weitere Einkommen, hat man es ruhiger und ist etwas unter dem Radar des Jobcenters, Leute mit Einkommen, die also den Bezug verringern wollen und möchten, haben mitunter mehr Stress mit dem JC. - Ist das so?
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 12:06:24
Zitat von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 11:47:07Jemand sagte mir mal: Nur mit Bürgergeld, ohne weitere Einkommen, hat man es ruhiger und ist etwas unter dem Radar des Jobcenters, Leute mit Einkommen, die also den Bezug verringern wollen und möchten, haben mitunter mehr Stress mit dem JC. - Ist das so?

Also ich kann da von meiner Frau berichten. Diese hatte 2010 kurzfristig einen Mini Job. Und es gab bei der Berechnung durch das JC (immer wechselndes Einkommen, wegen unterschiedlicher Stunden) nur Stress !

Das JC hatte immer zu viel "berechnet", so das immer Geld gefehlt hat am Ende des Monats. Gut, dass JC hat die Berechnung später dann korrigiert, aber Stress war es dennoch.

Ohne den Minijob hatten wir zwar ein wenig weniger Geld, aber auch kein Stress mehr !
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 12:16:26
Zitat von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 11:47:07Stellt sich das Jobcenter da gerne quer und legt einem Steine in den Weg, weil sie wieder "alles" bezahlen müssen?

Es wird schon geprüft, warum deine Hilfebedürftigkeit gestiegen ist.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 12:30:12
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 12:16:26Es wird schon geprüft, warum deine Hilfebedürftigkeit gestiegen ist.


Was muss man dann als "Beleg" vorlegen, warum man den Job nicht mehr machen kann? Was lässt das JC gelten und was nicht? Gibt es gesetzliche Regelungen dazu, etc., etc.?

Deshalb die Frage hier an die Erfahrenen, wie der "Übergang" Bürgergeld mit Minijob zu Bürgergeld ohne Minijob mit dem JC (SB/Leistung) verlief.

Danke.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 13:20:53
Zitat von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 12:30:12Was muss man dann als "Beleg" vorlegen, warum man den Job nicht mehr machen kann?

Idealerweise die Kündigung des AG, bei einer Eigenkündigung werden unangenehme Fragen gestellt so von wegen selbst verursache Erhöhung der Hilfebedürftigkeit - je nachdem wie hoch das monatliche Einkommen aus dem Minijob ist bzw. war.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Penny am 21. Januar 2026, 14:59:34
Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 12:06:24Ohne den Minijob hatten wir zwar ein wenig weniger Geld, aber auch kein Stress mehr !

Deswegen würde ich nie einen Minijob machen, da die immer zuviel anrechnen und das Geld 6 Monate fehlt, bis die Neuberechnung kommt.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 09:51:13
Zusatzfrage:

Wie ist es denn derzeit, wenn man einen Minijob hat mit schwankendem Monatseinkommen:

Reicht man dann monatlich die Einkommensnachweise ein und bekommt monatlich eine Korrektur des zuvor ausgezahlten Bürgergeld-Betrages oder muss man X Monate die Belege sammeln und später einreichen, damit dann der Durchschnittsbetrag an Einkommen aus X Monaten berechnet werden kann?

Muss man also wirklich Monate auf die Bürgergeld-Nachzahlung warten, sollte das Einkommen dann doch mal geringer sein oder nur einen Monat bis zur nächsten Einreichung und abschließendem Bescheid des jeweiligen Monats?

Danke.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 10:18:14
Bei schwankendem Einkommen bekommt man in der Regel eine vorläufige Bewilligung, die abschließende Bewilligung mit Nachberechnung erfolgt nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 11:04:03
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 10:18:14Bei schwankendem Einkommen bekommt man in der Regel eine vorläufige Bewilligung, die abschließende Bewilligung mit Nachberechnung erfolgt nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

Kann man die Frequenz an Nachberechnungen selbständig erhöhen? Kann man verlangen, dass diese monatlich geschehen?

Es wäre ja dann wirklich schon ein Einschnitt, wenn man mindestens ein halbes Jahr auf seine Nachzahlung warten muss.

Welche Rechtsansprüche hat man?

Danke.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 11:39:17
Zitat von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 11:04:03Es wäre ja dann wirklich schon ein Einschnitt, wenn man mindestens ein halbes Jahr auf seine Nachzahlung warten muss.

Es kann sich aber auch in Summe um eine Rückforderung handeln.

ZitatVorläufige Bewilligung
Wenn das Jobcenter die genaue Höhe des Einkommens nicht kennt oder Einkommen in unterschiedlicher Höhe zufließt, muss es über die Leistung vorläufig entscheiden (§ 41a Abs. 1 SGB II). Diese Regelung wurde zwar als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist dafür kein separater Antrag erforderlich, in der Praxis sieht es aber meist anders aus.
Nach Ablauf des Zeitraumes der vorläufigen Bewilligung sollte man unbedingt eine abschließende Entscheidung über den ALG II Antrag auf der Grundlage des tatsächlichen monatlichen Einkommens beantragen. Andernfalls kann das JC bis zu 10 Jahre danach noch Rückforderungen stellen.
Ratgeber Einkommensanrechnung (https://hartz.info/index.php/topic,17.0.html)

Zitat von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 11:04:03Kann man die Frequenz an Nachberechnungen selbständig erhöhen?

Ich denke nicht.

Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 13:20:52
Danke.

Und schade, das ist dann natürlich nicht sehr förderlich, wenn man einen neuen Minijob hat, den man erst einmal ausprobieren möchte, da man gar nicht weiß, wie es wird, ob es passt, etc. Und für den Fall, das es nichts ist, sitzt man dann 6/12 Monate mit weniger Geld da, bis es eben zur Nachberechnung kommt.

Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 14:28:07
Wenn du eine Kündigung erhältst, kannst du das per Veränderungsmitteilung dem Jobcenter mitteilen, für die Folgemonate darf dir dann kein Einkommen angerechnet werden, das du nicht hast.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 19:16:25
Und wenn ich kündigen will, weil es doch nicht so passt, aber der Versuch es wert war, weniger abhängig vom JC zu sein?

Aber das hatten wir ja schon hier thematisiert, dass durch diese "Versuche" mehr Nachteile entstehen können, als wenn man es gar nicht erst versucht. Schade alles.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 29. Januar 2026, 08:49:10
Vielleicht reichen dir ja 2 Wochen Probezeit. Bei einem Minijob gilt während der Probezeit (maximal sechs Monate) eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt und zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden kann. Außerhalb der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen (4 Wochen zum 15. oder Monatsende), die sich mit der Betriebszugehörigkeit verlängern können.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: ReGa741 am 29. Januar 2026, 11:36:19
Die Frage ist halt, wie das JC damit umgeht.

Sie könnten es / mich wertschätzen, dass ich es versucht habe, eine Anstellung auszuprobieren, wenn auch nur eine kleine in Form eines Minijobs.

Oder sie machen mir das Leben zur Hölle mit unbequemen Fragen und Vorwürfen, warum ich den Job nicht durchhalten kann, warum ich überhaupt angefangen habe, dass ich irgendetwas machen muss, etc. - Mit wer weiß was für "Vermittlungsvorschlägen" für den nächsten Minijob dann, den ich mir dann nicht mehr so richtig aussuchen kann...

Man weiß es einfach nicht. Jeder SB ist anders.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 29. Januar 2026, 12:14:39
Zitat von: ReGa741 am 29. Januar 2026, 11:36:19Mit wer weiß was für "Vermittlungsvorschlägen" für den nächsten Minijob dann,

Es gibt keine Vermittlungsvorschläge für Minijobs.
Titel: Aw: Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob
Beitrag von: Hary am 29. Januar 2026, 13:21:39
Zitat von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 11:47:07Jemand sagte mir mal: Nur mit Bürgergeld, ohne weitere Einkommen, hat man es ruhiger und ist etwas unter dem Radar des Jobcenters, Leute mit Einkommen, die also den Bezug verringern wollen und möchten, haben mitunter mehr Stress mit dem JC. - Ist das so?

Entspricht nicht meiner Erfahrung. Wenn du keine Arbeit hast, dann möchte das Jobcenter dich in Arbeit bringen, auf die eine oder andere Art. Wenn du Arbeit hast, dann bist du nicht mehr arbeitslos und für Maßnahmen und co nicht verfügbar. Wenn es unbefristet ist kann man dich auch nicht so leicht in etwas mit Probezeit umschichten. Du wirst also vermutlich nie etwas vom Jobcenter hören. Ich bin vor Jahren als Aufstocker umgezogen und hatte mein Jobcenter nur zur Anmeldung von innen gesehen.

Man muss natürlich Nachweise einreichen, aber das ist ja klar.

Beim kündigen gilt es wie immer, grundlose Kündigung bedeutet Sanktion. Wer seine Bedürftigkeit selbst erhöht wird sperren bekommen. Davon abgesehen gilt natürlich auch rechtzeitig arbeitslos und suchend melden, sonst Problem 😅