Ich verstehe die welt nicht mehr... wann wird das Jobcenter Grönland erobern?
Oder genauer: was ist das für eine Shitshow dort Akteneinsicht zu bekommen?
Selbst wenn man über §25 sgb x diskutieren mag - Art. 15 DSGVO greift doch allemal!
Ich verstehe das nicht wie man da Monate verbringt DSGVO nennt 1 Monat Reaktionszeit
Und was hat nun Akteneinsicht mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO zu tun? Der § 25 SGB X schreibt für die Akteneinsicht keine genaue Frist vor.
Ich habe von meinem Jobcenter vor einiger Zeit eine ausführliche Akteneinsicht erhalten. Mir ging es spezifisch um die Daten, die von der Arbeitsvermittlung in einem gewissen Zeitraum bearbeitet wurden.
Hier hat man mich auch erst ignoriert, ich habe mich dann an den Datenschutzbeauftragten des jobcenters und die zuständige Aufsichtsbehörde (Datenschutzbeauftragter) gewendet und mir die Zuständigkeit zusichern lassen. Dann nochmal beim jobcenter gemeldet und darauf hingewiesen, dass ich mich gezwungen sehe, zeitnah mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten in der Sache Kontakt aufzunehmen. Irgendwann ging es dann. Leicht und schnell läuft das nicht, aber machbar.
Es gibt auch eine Handreichung des BfDI für Jobcenter (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2020/2020-Arbeitshilfe-Artikel-15-Jobcenter.html?nn=340784). Eventuell ist es sinnvoll die auszudrucken und beizulegen bzw. anderweitig einzureichen, wenn man sich querstellt. Beim nächsten Mal würde ich wohl direkt in der ersten Auskunftsanfrage gleich darauf hinweisen, dass nach 30 Tagen direkt mit der Aufsichtsbehörde Kontakt aufgenommen wird.
Zitat von: malsumis am 22. Januar 2026, 02:52:17Und was hat nun Akteneinsicht mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO zu tun? Der § 25 SGB X schreibt für die Akteneinsicht keine genaue Frist vor.
Art.15 DSGVO ist eine alternative - allgemeine - Grundlageneben dem SGB X. Der Inhalt der Akte sind eben solche Daten die erhoben und gespeichert werden und ggf weitergegeben.
Zitat von: oldtom am 22. Januar 2026, 10:39:00Art.15 DSGVO ist eine alternative - allgemeine - Grundlageneben dem SGB X.
Sagt wer?
Zitat von: malsumis am 22. Januar 2026, 15:34:57Zitat von: oldtom am 22. Januar 2026, 10:39:00Art.15 DSGVO ist eine alternative - allgemeine - Grundlageneben dem SGB X.
Sagt wer?
Jeder der lesen kann?!
Sind das dann dieselben Leute, die wegen Adipositas/Beinbruch/Zahnfehlstellung den Staat verklagen (wollen), weil sie trotz Recht darauf keine körperliche Unversehrtheit haben?
Zitat von: turbulent am 22. Januar 2026, 19:10:42Sind das dann dieselben Leute, die wegen Adipositas/Beinbruch/Zahnfehlstellung den Staat verklagen (wollen), weil sie trotz Recht darauf keine körperliche Unversehrtheit haben?
Hah hah, der Zirkus ist in der Stadt.. Und Ja - genau so begründet sich der Schadenersatz bei einem Beinbruch, wenn den ein Dritter zu verantworten hat .... Stockholmsymdrom? oder zuviel 1984 gelesen?
Sooooo liebe Leute...
Hab nun im Mai (durch das Gericht) Akteneinsicht bekommen ... und was sehen meine entzündeten Augen?
In der Akte ist eine Weisung der Widerspruchstelle aus Januar meinem Widerspruch !abzuhelfen" und Akteneinsicht zu gewehren...
und was haben sie nicht gemacht? richtig.... und ich weiß jetzt genau warum. Das Ding ist wie ein Moprd in den 80'ern :cool:
Für eine Behörde wie das Jobcenter würde ich es eher über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes versuchen. Dazu gibt es in mehreren Bundesländern auch entsprechende Gesetze auf Landesebene. Das habe ich bereits mehrere Male erfolgreich bei meinem Jobcenter gemacht. Auf diese Weise hast du auch die Möglichkeit, andere Daten als die eigenen einzusehen. Daten von Dritten wurden bei meiner Einsicht geschwärzt. Das Jobcenter hat hier nur einen Monat Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Bist du so klagefreudig wie ich und diskutierst nicht mit denen rum, geht so was ganz schnell.