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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: sunshine am 22. Januar 2026, 11:10:51

Titel: Betriebskosten Quadratmeter stimmt nicht
Beitrag von: sunshine am 22. Januar 2026, 11:10:51
Hallo zusammen,

hier erstmal eine Zusammenfassung von der Situation und dann die Frage:

Nov. 2024 Eigenbedarfskündigung
bis April 2025 Auflösungsverträge vom Vermieter (nicht unterschrieben)
April 2025 Behauptung das meine Wohnung 70m2 hat und Mietforderung weil ich ja die zuvielen Quadratmeter nicht zahle
Juni 2025 Räumungsklage wg Mietrückständen (Phantasie des Vermieters)
Oktober 2025 Gerichtsverfahren...alles gewonnen.
Eigenbedarf formal falsch und Mietrückstände gibt es nicht.

Seitdem Ruhe, jetzt will der Vermieter aber die Betriebskosten pro Quadratmeter erhöhen was eigentlich kein Problem ist.
Aber er setzt 68 m2 an obwohl mein Vertrag 60m2 hat und die Wohnung in Wirklichkeit 64m2 ist.
Damit ich aber Ruhe habe überlege ich mir die Betriebskosten für 68m2 zu zahlen.
Würde das JC trotzdem die gesamten Betriebskosten zahlen? Oder werden sie sagen, ne die Wohnung hat 60 bzw 64m2 und nur die zahlen wir?
Meine Miete ist für den Ort wo ich wohne extrem niedrig (über 25 Jahre wohnhaft) und es würde sich um 10 Euro pro Monat handeln.
Ich habe natürlich die Befürchtung das bei weiterem Streit der Vermieter wieder mit einer Eigenbedarfskündigung kommt.

Was denkt ihr?....danke für die Antworten
Titel: Aw: Betriebskosten Quadratmeter stimmt nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Januar 2026, 11:33:02
sunshine

Zitat von: sunshine am 22. Januar 2026, 11:10:51Was denkt ihr?....danke für die Antworten
Ich denke das man mit der Wahrheit am besten fährt...
und
das ich mit so einem VM lieber nichts zu tun hätte.

Habe ich doch richtig verstanden das es sich um den selben VM handelt?

MfG FN
Titel: Aw: Betriebskosten Quadratmeter stimmt nicht
Beitrag von: Sheherazade am 22. Januar 2026, 13:17:28
Zitat von: sunshine am 22. Januar 2026, 11:10:51Aber er setzt 68 m2 an obwohl mein Vertrag 60m2 hat und die Wohnung in Wirklichkeit 64m2 ist.
Damit ich aber Ruhe habe überlege ich mir die Betriebskosten für 68m2 zu zahlen.

Kann man so machen, wenn man die Miete selbst bezahlt. Sobald das Jobcenter involviert ist, tut man gut daran, den Vermieter auf den Mietvertrag hinzuweisen und weitergehende Forderungen abzulehnen.

Zitat von: sunshine am 22. Januar 2026, 11:10:51obwohl mein Vertrag 60m2 hat und die Wohnung in Wirklichkeit 64m2 ist.

Und welcher Wert ist beim Jobcenter hinterlegt durch Mietbescheinigung oder Mietvertrag oder Mietvertragsänderung?

Titel: Aw: Betriebskosten Quadratmeter stimmt nicht
Beitrag von: sunshine am 23. Januar 2026, 08:38:55
danke erstmal, ja der Vermieter ist derselbe.

Das Jobcenter weiß das ich Probleme mit dem Vermieter habe, aber dort ist der Vertrag mit 60m2 hinterlegt.
Da aber mietrechtlich die wirkliche Größe der Wohnung zählt muss ich auf jeden Fall 64m2 zahlen.
Die 64m2 sind nachweisbar denn vor dem Gerichtsverfahren habe ich es ausmessen lassen.

Wahrscheinlich ist es das Beste ich verweise auf die 64m2 oder?

Titel: Aw: Betriebskosten Quadratmeter stimmt nicht
Beitrag von: Bundspecht am 23. Januar 2026, 09:22:32
Zitat von: sunshine am 23. Januar 2026, 08:38:55Wahrscheinlich ist es das Beste ich verweise auf die 64m2 oder?

Warum ???

Zitat von: sunshine am 23. Januar 2026, 08:38:55Das Jobcenter weiß das ich Probleme mit dem Vermieter habe, aber dort ist der Vertrag mit 60m2 hinterlegt.

Wenn der VM selber nicht weiß, wie groß seine Wohnung ist die er vermietet, ist das nicht das Problem des Mieters....

Wenn das JC stur ist, beharrt dieses auf die im Mietvertrag angegebene 60m² (meiner Meinung nach zu Recht)
Titel: Aw: Betriebskosten Quadratmeter stimmt nicht
Beitrag von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 09:53:04
Zitat von: sunshine am 23. Januar 2026, 08:38:55Die 64m2 sind nachweisbar denn vor dem Gerichtsverfahren habe ich es ausmessen lassen.

Gemietet hast du 60qm mit einem pauschalen Kaltmiete oder nur mit QM-Preis, was steht im Mietvertrag?

Letztendlich würde ich das Problem des Vermieters nicht zu meinem machen dem Jobcenter gegenüber, das Gerichtsurteil betraf die Räumungsklage. Oder hast du einen Änderungsmietvertrag o. ä.  vom Vermieter erhalten nach dem Urteil?