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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: ghost am 22. Januar 2026, 22:24:07

Titel: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: ghost am 22. Januar 2026, 22:24:07
Guten Abend zusammen,

ist das normal? Ich war heute auf persönliche Einladung hin zu einem Termin bei der Agentur für Arbeit. Im Raum saßen weitere 15 Mitbürger. Zunächst wurde uns die Bedienung des Bewerberaccounts erklärt, dann, wie wir darin navigieren sollen. Bei dem, was danach kam, wurde mir allerdings mulmig im Magen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so im Gesetz oder in irgendeiner Weisung steht. Die Vermittlerin hat mehrfach Folgendes wiederholt:

1) Wir sollen stets nur noch über das Nachrichtenpostfach des Portals mit der ARGE kommunizieren.
2) Ohne Termin bei der ARGE zu erscheinen, ist nicht zulässig.
3) Persönliche Termine sollen über das Nachrichtenpostfach des Portals angefragt werden.
4) Hausaufgabe für Montag: Bewerberprofil bei der Jobbörse vervollständigen.
5) Wenn Termine unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, werden Leistungen sofort gekürzt. O-Ton! ,,Ich kann sofort nach oben gehen, einen Klick machen und es wird kein Geld gezahlt."

Es kamen Fragen aus der Runde, warum wir diese Aufgabe jetzt machen müssen. Als Antwort kam, dass nicht nur Unternehmen Personal kürzen, sondern auch bei der ARGE Stellen abgebaut werden und die Arbeit nun unter den Mitarbeitern verteilt wird.

Zu Hause angekommen, fand ich die Eingliederungsvereinbarung bereits im Postfach des Portals. Ich habe alle relevanten Stellen abgetippt:


Eingliederungsvereinbarung

Ziele

Ich möchte eine Tätigkeit als XXXXXXX in meiner Region/ im Tagespendelbereich aufnehmen.

Unterstützung durch die Agentur für Arbeit

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Arbeitssuche durch Beratung und Vermittlung. Wir unterbreiten Ihnen Vermittlungsvorschläge online (abrufbar über Ihren Bewerber-Account), soweit passende Stellenangebote vorliegen.

Wir veröffentlichen Ihr Bewerberprofil unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de.

Wir ermöglichen Ihnen nach vorheriger Genehmigung durch die Arbeitsvermittlung eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Probearbeit) von bis zu zwei Wochen zur Eignungsabklärung und erstatten Ihnen dadurch anfallende Fahrkosten auf Antrag.

Wir haben Sie über Fördermöglichkeiten informiert. Bisher haben Sie keine Zusagen erhalten.

Wir ermöglichen Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Termin zur Beratung zu erhalten. Bei weiteren Fragen sind wir telefonisch über das Servicecenter unter 0800 45555 00 oder über das Postfach in Ihrem Online-Portal - aufrufbar über Web oder BA-Mobil-App - für Sie erreichbar.

Aktivitäten von Herrn XXXXXX

Laden Sie sich die BA-mobil App herunter und nutzen Sie diese zukünftig für folgendes:
 
• Kommunikation mit Ihrem Ansprechpartner
• Hochladen verschiedener Dokumente
• Klärung offener Fragen bzgl. Vermittlung oder finanzieller Leistungen
• Vereinbarung eines Gesprächstermines (gerne auch per Videoberatung)

Die Zugangsdaten liegen Ihnen bereits vor. Bitte nutzen Sie bevorzugt die BA-mobil App um mit mir/uns in Verbindung zu treten.

Rückfragen zu Leistungsangelegenheiten richten Sie, wenn möglich, in der BA-mobil-App über das Leistungspostfach direkt an unseren Operativen Service oder nutzen die Service-Hotline 0800 45555 00.

Wichtig! Ich ergänze meinen Lebenslauf, meine Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie mein Stellengesuch im Portal der Bundesagentur für Arbeit bis zum 26.01.2026 und bestätige die Erledigung via Postfachnachricht an meine Arbeitsvermittlung.

Ich bewerbe mich initiativ (das heißt unabhängig von den Vermittlungsvorschlägen der Agentur für Arbeit), bei Firmen und auch bei Zeitarbeitsfirmen mit dem Ziel meine Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden.
Ich nutze alle Möglichkeiten zur Stellensuche wie z.B. Stepstone, Indeed, Jobbörse, Tagespresse sowie ggfs. persönliche Kontakte.

Ich werde täglich meinen Bewerber-Account hinsichtlich eingehender Vermittlungsvorschläge; Stellenempfehlungen und Postfachnachrichten sichten und auswerten.

Auf Vermittlungsvorschläge und Stellenempfehlungen der Agentur für Arbeit bewerbe ich mich innerhalb von 3 Tagen und teile die Ergebnisse der Bewerbungen über das Bewerbungsmanagement meines BewerberAccounts umgehend mit.
Ich führe eine Übersicht über meine Eigenbemühungen (Bewerbertagebuch) und bringe dieses zu jedem Beratungstermin mit.

Ich biete beim Arbeitgeber die Möglichkeit der Probearbeit an und melde dies zuvor bei meiner Arbeitsvermittlerin an.

Ich werde meine Anfragen an die Agentur für Arbeit über die Postfachnachrichtenfunktion meines BewerberAccounts stellen.

Allgemein gilt noch: Sie teilen alle vermittlungsrelevanten Änderungen wie z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Mini Job/Midi Job, Änderungen der Kontaktdaten oder Umzug unverzüglich mit.
Bei einer Ortsabwesenheit (Urlaub/Reise) holen Sie sich vorab die Zustimmung Ihrer Agentur für Arbeit ein, beachten Sie hier, dass erst ca. 1-2 Wochen vorher eine definitive Zustimmung erteilt werden kann.
Sie sind verpflichtet eingetretene Arbeitsunfähigkeiten und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen unter Angabe von Beginn und Dauer.

Die Agentur für Arbeit ruft ab 01.01.2024 bei Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch von der Krankenkasse ab. Deshalb ist die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ("gelber Zettel") nicht mehr erforderlich. Als versicherte Person in der Privaten Krankenversicherung und in Fällen sogenannter ,,Kind-krank-Bescheinigungen" ist die in Papierform ausgestellte ärztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weiterhin bei der Agentur für Arbeit vorzulegen.



Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2026, 22:56:44
Ob das normal ist ? Nein Alg 1 ist eine pflichtversicherung wo eingezahlt wird .
Da haste dich ja richtig veräppeln lassen
Was interessiert dich die Aussage der Mitarbeiterin bei der Agentur für Arbeit dort Arbeitsplätze verloren gehen ? Warum hast du nicht nach der Rechtsgrundlage gefragt und hast die Einladung das du da warst abstempeln lassen und bist dann gegangen ?
Man muss sich weder im online portal der jobbörse wo nur prekäre betrugs beschäftigungen drine sind anmelden noch muss man sich auf das portal abmelden
Die Ba hat auf ihrer Seite Weisungen
Ich rate dir deine Rechte zu studieren sonst gehts du unter ..
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: ghost am 22. Januar 2026, 23:05:09
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2026, 22:56:44hast die Einladung das du da warst abstempeln lassen und bist dann gegangen ?

Nö! Es ging eine Liste rum, wo alle ihre Vor- und Nachnamen mit Geburtsdatum aufschreiben sollten. Das habe ich dann auch gemacht.
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 09:43:43
Zitat von: ghost am 22. Januar 2026, 22:24:07ist das normal? Ich war heute auf persönliche Einladung hin zu einem Termin bei der Agentur für Arbeit.

Welche Leistung beziehst du, ALG1 oder Bürgergeld?
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: ghost am 23. Januar 2026, 11:32:10
Zitat von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 09:43:43Welche Leistung beziehst du, ALG1 oder Bürgergeld?

ALG 1

Ich glaube, ich bin im falschen Forum gelandet, sorry :-) Kann ich bein Thread in den Bereich "Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen" verschieben?
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 11:53:05
Zitat von: ghost am 23. Januar 2026, 11:32:10Kann ich bein Thread in den Bereich "Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen" verschieben?

Melde deinen eigenen Thread beim Moderator und bitte um Verschiebung in das passende Unterforum.
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: ghost am 24. Januar 2026, 20:53:49
Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, ob die Sachen in der EinV rechtlich so iO sind?
Danke im Voraus.
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: Sheherazade am 25. Januar 2026, 09:19:00
Ich kann da jetzt nichts falsches dran sehen, seit Einführung der E-Akte ist aber einiges etwas anders bei der AfA. Es fehlt was zur Potenzialanalyse, kommt aber vielleicht noch.
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2026, 10:41:01
ghost

Zitat von: ghost am 24. Januar 2026, 20:53:49ob die Sachen in der EinV rechtlich so iO sind?
Ich wusste nicht mal dass die AfA noch mit EinV arbeitet, dachte die haben das so wie beim ALG 2 abgeschafft.

so gesehen passen die Punkte 1-5 nicht.

MfG FN
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: Sheherazade am 25. Januar 2026, 10:57:22
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2026, 10:41:01Ich wusste nicht mal dass die AfA noch mit EinV arbeitet,

Ja, machen  sie und dürfen sie. Das System wurde damals aus dem ALGI in ALGII übernommen. Einfach mal googeln nach "Eingliederungsvereinbarung ALGI Bundesagentur für Arbeit", da kommt dann eine Pdf von der AfA.
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: ghost am 25. Januar 2026, 14:29:20
Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2026, 09:19:00Ich kann da jetzt nichts falsches dran sehen

Wozu sind dann noch Vermittler da, wenn wir nun alles alleine machen sollen?
Titel: Aw: [ALG I] In eine Gruppenveranstaltung "gelockt" und danach EinV
Beitrag von: Sheherazade am 25. Januar 2026, 14:39:32
Zitat von: ghost am 25. Januar 2026, 14:29:20Wozu sind dann noch Vermittler da, wenn wir nun alles alleine machen sollen?

Steht doch da ganz klar unter dem Punkt "Unterstützung durch die Agentur für Arbeit".