Hallo,
eine junge Frau erhält 278€ Berufsausbildungshilfe. 100€ werden als Freibetrag abgezogen. Kommt die Pauschale von 30€ noch dazu oder fällt diese weg?
Die junge Frau lebt in BG mit Schwestern + Mutter.
Die 30€ Pauschale ist in den 100€ enthalten.
Die 30‑€‑Versicherungspauschale kommt zusätzlich zum 100‑€‑Grundfreibetrag dazu. BAB zählt als sonstiges einkommen und dafür wird die versicherungspauschale von 30 € nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II‑V abgezogen.
BAB 278 €
Abzug 100 € Grundfreibetrag
Abzug 30 € Versicherungspauschale
Insgesamt 130 € Absetzbeträge
Damit bleiben 148 € anrechenbares Einkommen.
Danke für die Info.