Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 23. Januar 2026, 10:20:03

Titel: Freibetrag bei Berufsausbildungsbeihilfe
Beitrag von: TG am 23. Januar 2026, 10:20:03
Hallo,
eine junge Frau erhält 278€ Berufsausbildungshilfe. 100€ werden als Freibetrag abgezogen. Kommt die Pauschale von 30€ noch dazu oder fällt diese weg?
Die junge Frau lebt in BG mit Schwestern + Mutter.
Titel: Aw: Freibetrag bei Berufsausbildungsbeihilfe
Beitrag von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 11:04:28
Die 30€ Pauschale ist in den 100€ enthalten.
Titel: Aw: Freibetrag bei Berufsausbildungsbeihilfe
Beitrag von: Dwight Manfredi am 23. Januar 2026, 14:54:06
Die 30‑€‑Versicherungspauschale kommt zusätzlich zum 100‑€‑Grundfreibetrag dazu. BAB zählt als sonstiges einkommen und dafür wird die versicherungspauschale von 30 € nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II‑V abgezogen.

BAB 278 €
Abzug 100 € Grundfreibetrag
Abzug 30 € Versicherungspauschale
Insgesamt 130 € Absetzbeträge

Damit bleiben 148 € anrechenbares Einkommen.
Titel: Aw: Freibetrag bei Berufsausbildungsbeihilfe
Beitrag von: TG am 23. Januar 2026, 18:42:38
Danke für die Info.