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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seanni68 am 26. Januar 2026, 13:41:36

Titel: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: seanni68 am 26. Januar 2026, 13:41:36
Hallo

Ich bin seit September 2019 lückenlos krank geschrieben und jetzt kam ein Schreiben vom JC : Einladung zu Gespräch mit Überschrift :
Aufgrund Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit.
Was soll das bedeuten , wollen die mich zum Sozialamt abschieben??
Das letzte Gutachten von der DRV wurde erstellt im Jahr 2023 darin steht maximal 6 Stunden arbeitsfähig .
Bin aber noch krank geschrieben also was könnten die von mir wollen?

Gruß S.
Titel: Aw: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 14:39:21
Hab ich grade so im Web gefunden:

Die Überleitung bei Erwerbsunfähigkeit (voller Erwerbsminderung) erfolgt, wenn das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit nach § 2 SGB II (Arbeitsfähigkeit) nicht mehr sieht, durch Aktenabgabe an das Sozialamt (SGB XII). Betroffene müssen einen Rentenantrag stellen und oft einen "Antrag light" auf Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen
.

Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die DRV wird die Leistungsgewährung vom Jobcenter (SGB II) in das SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung) überführt.
Ist keine Feststellung durch die DRV erfolgt, aber eine dauerhafte Minderung anzunehmen, wird ein Antrag auf Sozialhilfe ("Antrag light") aufgenommen, und die Unterlagen werden an den Sozialhilfeträger übermittelt.
Die Betroffenen werden aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen (soweit versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind).
Die Regelung soll eine lückenlose Zahlung gewährleisten, auch wenn Rentenverfahren andauern.

Wird eine volle Erwerbsminderung als dauerhaft bestätigt, erfolgt die Überführung in das SGB XII (Grundsicherung).
Titel: Aw: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: seanni68 am 26. Januar 2026, 15:01:41
Das verstehe ich nicht. Die können mich doch nicht zwingen einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Außerdem habe ich doch die Stellungnahme von der DRV ?
Titel: Aw: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 15:33:16
Jetzt ist 2026, evtl. geht das Jobcenter davon aus das du länger krank geschrieben bleibst, und evtl. mittlerweile Erwerbsminderung vorliegen könnte, die zur Rente reicht.

Titel: Aw: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: seanni68 am 26. Januar 2026, 15:39:44
Eventuelle Erwerbsminderung ist nur spekulativ. Das muss ich erstmal schriftlich von der DRV haben
Titel: Aw: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 15:41:25
Deshalb wird es bei dem Termin sicher auch um einen Rentenantrag gehen.
Titel: Aw: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: Sheherazade am 26. Januar 2026, 16:08:06
Zitat von: seanni68 am 26. Januar 2026, 15:01:41Das verstehe ich nicht. Die können mich doch nicht zwingen einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.

Will man auch nicht, man will mit dir darüber sprechen.

Zitat von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 14:39:21Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die DRV
Titel: Aw: Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2
Beitrag von: Bundspecht am 26. Januar 2026, 16:12:39
Zitat von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 14:39:21Wird eine volle Erwerbsminderung als dauerhaft bestätigt, erfolgt die Überführung in das SGB XII (Grundsicherung).

Aber nicht, wenn die Rente ausreicht den "Bedarf" zu decken !