Hallo
Ich bin seit September 2019 lückenlos krank geschrieben und jetzt kam ein Schreiben vom JC : Einladung zu Gespräch mit Überschrift :
Aufgrund Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit.
Was soll das bedeuten , wollen die mich zum Sozialamt abschieben??
Das letzte Gutachten von der DRV wurde erstellt im Jahr 2023 darin steht maximal 6 Stunden arbeitsfähig .
Bin aber noch krank geschrieben also was könnten die von mir wollen?
Gruß S.
Hab ich grade so im Web gefunden:
Die Überleitung bei Erwerbsunfähigkeit (voller Erwerbsminderung) erfolgt, wenn das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit nach § 2 SGB II (Arbeitsfähigkeit) nicht mehr sieht, durch Aktenabgabe an das Sozialamt (SGB XII). Betroffene müssen einen Rentenantrag stellen und oft einen "Antrag light" auf Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen
.
Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die DRV wird die Leistungsgewährung vom Jobcenter (SGB II) in das SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung) überführt.
Ist keine Feststellung durch die DRV erfolgt, aber eine dauerhafte Minderung anzunehmen, wird ein Antrag auf Sozialhilfe ("Antrag light") aufgenommen, und die Unterlagen werden an den Sozialhilfeträger übermittelt.
Die Betroffenen werden aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen (soweit versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind).
Die Regelung soll eine lückenlose Zahlung gewährleisten, auch wenn Rentenverfahren andauern.
Wird eine volle Erwerbsminderung als dauerhaft bestätigt, erfolgt die Überführung in das SGB XII (Grundsicherung).
Das verstehe ich nicht. Die können mich doch nicht zwingen einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Außerdem habe ich doch die Stellungnahme von der DRV ?
Jetzt ist 2026, evtl. geht das Jobcenter davon aus das du länger krank geschrieben bleibst, und evtl. mittlerweile Erwerbsminderung vorliegen könnte, die zur Rente reicht.
Eventuelle Erwerbsminderung ist nur spekulativ. Das muss ich erstmal schriftlich von der DRV haben
Deshalb wird es bei dem Termin sicher auch um einen Rentenantrag gehen.
Zitat von: seanni68 am 26. Januar 2026, 15:01:41Das verstehe ich nicht. Die können mich doch nicht zwingen einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.
Will man auch nicht, man will mit dir darüber sprechen.
Zitat von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 14:39:21Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die DRV
Zitat von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 14:39:21Wird eine volle Erwerbsminderung als dauerhaft bestätigt, erfolgt die Überführung in das SGB XII (Grundsicherung).
Aber nicht, wenn die Rente ausreicht den "Bedarf" zu decken !
@Bundspecht
Stimmt, aber meist ist Erwerbsmiderungsrente zu wenig um den Bedarf komplett zu decken.
Je nach Rentenform, springt Sozialamt opder Jobcenter zum aufstocken mit rein.
@seanni68
Kam bei deinem Termin jetzt irgendwas raus, das du Anträge stellen sollst?
Zitat von: etwas-ratlos am 01. Februar 2026, 16:24:32meist ist Erwerbsmiderungsrente zu wenig um den Bedarf komplett zu decken
Hast Du dazu Informationen? Ich hatte letztens nach entsprechenden Statistiken gesucht, aber nichts gefunden.
@seanni68
Kam bei deinem Termin jetzt irgendwas raus, das du Anträge stellen sollst?
Ich habe den Termin erst morgen am 02.02.26
@seanni68
Dann viel Glück für Morgen
@turbulent
Statistiken? Leider Nein, diese Info kam mal von meinem Rechtsanwalt.
Zitat von: etwas-ratlos am 01. Februar 2026, 22:19:24diese Info kam mal von meinem Rechtsanwalt.
Okay, danke. Mir wäre eine Aussage zu wenig, um Informationen als Fakten weiterzuerzählen. Danke für Deine Offenheit.
Zitat von: etwas-ratlos am 01. Februar 2026, 16:24:32Stimmt, aber meist ist Erwerbsmiderungsrente zu wenig um den Bedarf komplett zu decken.
Quelle ?
Meine Frau bekommt, obwohl erst 40 eine EM Rente von 1048€ , ich (55) bekomme "nur" 722€ ....reicht aber in beiden fällen , um den Bedarf zu decken.
Hallo,
Ich bin gerade vom Termin beim Jobcenter zurückgekommen.
Also es ist jetzt so dass ich tatsächlich einen Antrag auf Sozialhilfe stellen soll.Der SB hat mir alles erklärt was ich machen soll und mir reichlich Unterlagen zum lesen und zum ausfüllen mitgegeben.
Ich soll zuerst die Diakonie kontaktieren um das mit denen zusammen auszufüllen falls ich damit nicht klar komme.
Dafür gibt er mir Zeit bis zum 12.03.26
und dann habe ich den nächsten Termin beim SB beim Jobcenter.
Ich habe ihm gesagt dass ich schonmal abgewiesen wurde beim Sozialamt und daraufhin meinte er dann würde ich weiterhin vom Jobcenter mein Geld bekommen falls der Antrag erneut abgelehnt werden sollte.
Am Ende meinte er noch zu mir dass ich keine AU mehr bringen müsse, das wäre nur noch unnötige Rennerei meinte er, da er doch weiß dass ich schon sehr lange krank bin!
Stimmt das oder will er mich nur reinlegen?
Gruß S.
Zitat von: seanni68 am 02. Februar 2026, 14:44:13Am Ende meinte er noch zu mir dass ich keine AU mehr bringen müsse, das wäre nur noch unnötige Rennerei meinte er, da er doch weiß dass ich schon sehr lange krank bin!
Stimmt das oder will er mich nur reinlegen?
Ich vermute letzteres, wenn er dich weder dem ÄD vorstellen will noch die Beantragung einer EM-Rente fordert.
Also alles wieder nur Schikane.
Das dachte ich mir !!!
Ich hole mir natürlich weiterhin meine AU 🖕🏼🖕🏼🖕🏼
Zitat von: seanni68 am 02. Februar 2026, 14:44:13Also es ist jetzt so dass ich tatsächlich einen Antrag auf Sozialhilfe stellen soll.
Würde ich auf keinen Fall tun.
Evtl. soll das nur dazu dienen, dich beim JC loszuwerden.
Damit ein anderer Träger für dich zahlen soll und du aus der JC-Statistik weg bist.
Er könnte dich dazu auffordern, zum ÄD zu gehen oder erneut eine EM-Rente zu beantragen.
Letzteres wäre möglicherweise auch eine Option. Dann muss der SB auf diese Entscheidung warten.
Freiwillig würde ich keinen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Wenn, dann eher noch einmal auf EM-Rente.
Ich habe den SB daran erinnert dass bereits 3 Gutachten vom ÄD innerhalb der 6 Jahre erstellt wurden daraufhin hat er nur gemeint das wäre nicht mehr relevant. Es würde nur zählen dass ich schon so lange AU geschrieben bin!
Und was heißt du freiwillig einen Antrag stellen , was würde denn passieren wenn ich es ablehnen würde??
Fakt ist das wenn das Sozialamt den Antrag erneut ablehnt dann MUSS das JC weiter zahlen das hat er sogar selbst gesagt.
Hatte auch erst überlegt nein zu sagen aber was wäre dann passiert? Was hätte der SB dann gemacht könnt ihr mir das sagen?
Zitat von: seanni68 am 02. Februar 2026, 20:03:57was würde denn passieren wenn ich es ablehnen würde??
Was soll schon passieren?
Der SB kann dich max. dazu verdonnern, erneut zum ÄD oder zur RV zu gehen.
Ich selbst würde erneut einen Antrag auf EM-Rente stellen, bis der durch ist, muss der SB warten.
Dann ist das JC an das Ergebnis gebunden, steht da was von bis 6 h Arbeit sind möglich", ist nichts mit Sozialamt.
Oder es gibt doch EM-Rente, was ja sicher nicht das Schlechteste sein dürfte.
Musstest du jetzt Sozialhilfe und Rente beantragen, oder ist alles im Sande verlaufen?