Hallo an alle.
Ich versuche mich kurz zu fassen, auch wenn es sehr schwer für mich ist alles zu erklären.
Also bitte nur lesen wenn es euch nichts ausmacht, ich kann es nicht kürzer erklären. :weisnich:
Ich musste am diesen Monat einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Diesen habe ich Wahrheitsgemäß ausgefüllt, die Kontoauszüge der letzten 3 Moante in Kopie und Lückenlos hinzugefügt.
Dazu ein habe ich ein Schreiben vom 12.12.2025 meiner Vermieterin gelegt, in dem kurz und knapp steht, das Sie ab dem 01.01.2026 pro Person 25€ mehr an Heiz- und Nebenkosten möchte und das ich meine Überweisung, entsprechend anpassen soll. (Die Vemieterin hat dieses Schreiben allerding erst einige Zeit nach dem Verfassen an mich übergeben)
Mein Anteil der Mietkosten ( Kaltmiete + Heiz- und Nebenkosten) lag bisher bei 275€. Durch die 25€ Erhöung also jetzt 300€
Im WBA habe ich dann 300€ eingetragen und daneben geschrieben ,,siehe Anlage und Anschreiben".
Im Anschreiben habe ich erklärt, dass ich am 31.12.2025 noch die 275€ (wie auf den Kontoauszügen ersichtlich) überwiesen habe, da ich zuerst die Entscheidung des Jobcenters abwarten wollte.
Beim JC abgegeben hatte ich das dann alles am 13.01.2026.
Am 15.01.2026 kam dann das Schreiben was ich hier im Anhang "Schreiben 15.01.2026" genannt habe.
Meine Vermieterin sagte mir dann als ich Sie darauf ansprach, das Sie die Meitbescheinigung NICHT ausfüllen würde.
Daraufhin habe ich meine Anwältin kontaktiert. Diese sagte mir dann, dass das JC meine Vermieterin nicht dazu Verpflichtet sei, eine Mietbescheinigung auszufüllen. Sie hat mir dann aber geraten, meine Vermieterin darum zu bitten, Meinen Namen + meine Adresse hinzuschreiben und unter dem Punkt (Siehe Anhang "Mietbescheinung S2") bei ,,Handelt es sich um eine Pauschalmiete und es werden keine Neben- und Heizkostenabrechnungen erstellt? Bei JA ein Kreuz zu machen UND Darunter Ihren Namen und Ihre Adresse + Unterschrift zu machen. Dies hat meine Vermieterin auch gemacht.
Weitere Angaben WILL und WÜRDE Sie nicht machen sagte Sie danach.
Und jetzt kommts:
Am vergangenen Freitag den 23.01.2026. kam der Bewilligungsbescheid, also wurden mir Leistungen bewilligt. Bewilligt wurde mir vom 01.02.2026 - 31.01.2027. Dieser ist Datiert auf den 15.01.2026. Allerdings wurde nur so Bewilligt wie letztes Jahr, die 25€ der Heiz- und Nebenkostenerhöhung wurden also nicht eingerechnet. Es steht aber auch kein Grund oder keine Stellungname oder sonstiges dabei, warum dies NICHT Bewilligt wurde.
Dann noch ein zweiter Brief vom Jobcenter, Datiert auf den 18.01.2026. Meldung über den BEzug von Bürgergeld an die gesetzliche Rentenversichung.
Ich hatte daas dann alles meiner Anwältin zukommen lassen per Email und habe gestern dort zur Sichheit nochmal angerufen.
Als ich gerade alles abgeklärt hatte mit der Kanzlei, kam die Post (Also gestern 26.01,2026)
Es kam das Schreiben was ich hier im Anhang hochgeladen habe und dazu die Ausgefüllt Mietbescheinigung zurück (Selbsterklärend beim Lesen des Schreibens).
Mein Mietvertrag liegt seit 2013 dem Jocenter vor. Ich habe immer alles angegeben wenn sich etwas geändert hat (2022 wurden die Heiz- und Nebenkosten pro Person um 50€erhöht) immer alle Kontoauszüge abgegeben und schon mehrmals mit einem Unterschriebenen Schreiben meiner Vermieterin erklärt, dass KEINE Heiz- und Nebenkostetabrechnung ertstellt werden KANN, da sich im gesamten Haus nur 1 Wasseruhr und an den Heizungen KEINE Ablesegeräte befinden.
Ich bin also meinen Mitwirkungspflichten immer nachgekommen. Oder sehe ich das falsch?
Meine Anwältin Schrieb vorhin in einer Email:
Sehr geehrter Herr XY,
Ihre Unterlagen habe ich erhalten.
Aus meiner Sicht kann Ihre Vermieterin nicht dazu gezwungen werden, den kompletten Vordruck auszufüllen. Sie sind aber verpflichtet, die Angaben gegenüber dem Jobcenter zu tätigen, jedenfalls soweit Ihnen das möglich ist.
In der Angelegenheit gibt es daher zwei Möglichkeiten. Nämlich zum einen, dass Ihre Vermieterin weitere Angaben tätig oder aber, dass Sie an das Jobcenter mit dem folgenden Schreiben herantreten:
,,Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 23.01.2026 habe ich erhalten.
Meine Vermieterin ist nicht bereit, weitere Angaben zu machen. In der Mietbescheinigung vom 20.01.2026 hat diese bereits angegeben, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt und keine Neben- und Heizkostenabrechnung erstellt wird.
Mir selbst ist die Gesamtfläche des Hauses nicht bekannt. Auch ist mir nicht bekannt, welche Heizungsart und Energieart vorliegt. Ich kann Ihnen nochmals den Mietvertrag aus dem Jahr 2013 zur Verfügung stellen.
Ich darf Sie bitten, der Aufforderung meiner Vermieterin, dass die Nebenkosten um 25,00 € erhöht werden, nachzukommen.
Mit freundlichen Grüßen XY
Ich möchte den Mietvertrag aber nicht nochmal abgeben. Weil das Jobcenter hat den ja schließlich schon seid 2013 vorliegen. Und meine Vermieterin möchte keine weiteren angaben machen.
Was soll ich eurer Meinung nach tun?
PS die nächsten Dateien muss ich als Antwort hochladen, ich bekomme die Dateien nicht kleiner. Weis leider nicht wie sowas geht.
Liebe grüße.
Jack
Deine Ra'in hat recht!
Mein (grobes) Muster ist als Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid gedacht. Das erneute Aufforderungsschreiben kann man mit einbauen.
Allerdings sollte so etwas deine Anwältin machen denn die mögen es überhaupt nicht wenn da plötzlich du oder andere in Ihre Arbeit "reinpfuschen".
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15Ich möchte den Mietvertrag aber nicht nochmal abgeben.
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15Ich kann Ihnen nochmals den Mietvertrag aus dem Jahr 2013 zur Verfügung stellen.
Dann lass diesen Satz weg.
Dafür nimmst du dass:
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15Ich darf Sie bitten, der Aufforderung meiner Vermieterin, dass die Nebenkosten um 25,00 € erhöht werden, nachzukommen.
oder
Mein (grobes) Muster:
Ich fordere sie auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der KdUH rechtmäßig zu bearbeiten. Sie haben alle Angaben die dafür benötigt werden bereits mit Vorlage des MV der folgenden Änderungsschreiben und des Schreibens vom
* erhalten. Eine erneute Anforderung Ihrerseits ändert nichts an der Tatsache das ich von ihnen gefordertes nicht liefern kann. Da die Kosten der Unterkunft monatlich im voraus zu übernehmen sind erwarte ich eine umgehende und zeitgleiche Bearbeitung wie es der §17 SGB 1 vorsieht, ansonsten werde ich weitere rechtliche Schritte übernehmen. Ein Urteil des BSG ist auch für Sie bindend.
*also dieses SchreibensZitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15(Siehe Anhang "Mietbescheinung S2") bei ,,Handelt es sich um eine Pauschalmiete und es werden keine Neben- und Heizkostenabrechnungen erstellt? Bei JA ein Kreuz zu machen UND Darunter Ihren Namen und Ihre Adresse + Unterschrift zu machen. Dies hat meine Vermieterin auch gemacht.
MfG FN
Hier noch das neue Anschreiben vom Jobcenter und die Mietbescheinigung (2 Seiten)
Ich lese mir jetzt durch was du @Fettnäpchen geschrieben hast. Ich konnte ja vorher keine weiteren Dateien hochladen. Bitte um Verzeihung.
Liebe Grüße.
Edit:
Erstmal Danke @Fettnäpfchen
Allerdings sollte so etwas deine Anwältin machen denn die mögen es überhaupt nicht wenn da plötzlich du oder andere in Ihre Arbeit "reinpfuschen".
Da gibt es 2 Problemchen: 1. Den Text den mir meine Anwältin geschickt hat, hat Sie mir per Email geschrieben und den soll ICH dem Jobcenter schreiben. 2. Ist meine Anwältin erst nächsten Montag wieder in der Kanzlei. Also MUSS ich da leider allein (mit der Hilfe des Forums) irgendwie durch, weil die Abgabefrist ja am Sonntag den 01.02.2026 endet. Also müsste ich, da das JC ja am Samstag und Sonntag geschlossen hat, das Schreiben Spätestens Donnerstag Abend in den Hausbriefkasten einwerfen, damit es am Freitag zumindest noch ,,angeschaut" wird.
Also müsste das Schreiben in etwa so aussehen?:
,,Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 23.01.2026 habe ich erhalten.
Meine Vermieterin ist nicht bereit, weitere Angaben zu machen. In der Mietbescheinigung vom 20.01.2026 hat diese bereits angegeben, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt und keine Neben- und Heizkostenabrechnung erstellt wird.
Unterkunftskosten und Urteile:
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
Mir selbst ist die Gesamtfläche des Hauses nicht bekannt. Auch ist mir nicht bekannt, welche Heizungsart und Energieart vorliegt.
Ich fordere sie auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der KdUH rechtmäßig zu bearbeiten. Sie haben alle Angaben die dafür benötigt werden bereits mit Vorlage des MV der folgenden Änderungsschreiben und des Schreibens vom 20.01.2026 (Mietbescheinigung) erhalten. Eine erneute Anforderung Ihrerseits ändert nichts an der Tatsache das ich von ihnen gefordertes nicht liefern kann. Da die Kosten der Unterkunft monatlich im voraus zu übernehmen sind erwarte ich eine umgehende und zeitgleiche Bearbeitung wie es der §17 SGB 1 vorsieht, ansonsten werde ich weitere rechtliche Schritte vornehmen. Ein Urteil des BSG ist auch für Sie bindend.
Mit freundlichen Grüßen XY
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15Mein Anteil der Mietkosten ( Kaltmiete + Heiz- und Nebenkosten) lag bisher bei 275€
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15(2022 wurden die Heiz- und Nebenkosten pro Person um 50€erhöht
Also handelt es sich nicht um eine Pauschalmiete.
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15Schreiben vom 12.12.2025 meiner Vermieterin gelegt, in dem kurz und knapp steht, das Sie ab dem 01.01.2026 pro Person 25€ mehr an Heiz- und Nebenkosten möchte und das ich meine Überweisung, entsprechend anpassen soll
Möchten kann die viel, aber auch sie wird sich an das Mietrecht halten müssen.
Zumal sie selbst eine Aufteilung nach Heiz- und Nebenkosten vornimmt, also handelt es sich nicht um Pauschalmiete. Was sie da in der Mietbescheinigung vom 20.01.2026 bereits angegeben hat ist irrelevant, es zählt, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Eine Erhöhung der Betriebskosten bei einer Pauschalmiete ist möglich, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter kann die Pauschale gemäß § 560 BGB anpassen, sofern die tatsächlichen Kosten gestiegen sind und eine entsprechende Klausel vorliegt. Ohne vertragliche Vereinbarung ist eine Erhöhung ausgeschlossen. Im übrigen können/sollten auch bei Pauschalmieten die Posten Bruttokaltmiete, Betrieb- und Heizkosten im Mietvertrag aufgeführt werden.
Das bedeutet für den TE: Im Mietvertrag muss ein Anpassungsrecht für die Pauschale verankert sein, die erhöhten Betriebskosten müssen nachgewiesen werden (meist basierend auf den letzten drei Jahren) UND es dürfen nur die im Vertrag vereinbarten Kostenarten erhöht werden. Vermutlich deshalb verlangt das Jobcenter auch eine Aufschlüsselung der Kostenarten trotz Pauschalmiete.
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 13:30:15die nächsten Dateien muss ich als Antwort hochladen, ich bekomme die Dateien nicht kleiner. Weis leider nicht wie sowas geht.
Du könntest alle Seiten in ein einziges pdf-Dokument packen.
Jack
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 14:36:28Da gibt es 2 Problemchen: 1. Den Text den mir meine Anwältin geschickt hat, hat Sie mir per Email geschrieben und den soll ICH dem Jobcenter schreiben. 2. Ist meine Anwältin erst nächsten Montag wieder in der Kanzlei. Also MUSS ich da leider allein (mit der Hilfe des Forums) irgendwie durch, weil die Abgabefrist ja am Sonntag den 01.02.2026 endet.
Zu 1
deswegen hat deine RA wohl gemeint du sollst den MV nochmal vorlegen.
zu 2
Vllt sollte man den Text nicht ändern. Bringt ja nichts wenn man da mit nicht passenden Urteilen argumentiert.
Es kommt tatsächlich darauf an was da im MV steht und zusätzlich
Zitat von: Jack am 27. Januar 2026, 14:36:28In der Mietbescheinigung vom 20.01.2026 hat diese bereits angegeben, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt und keine Neben- und Heizkostenabrechnung erstellt wird.
wie deine VM es wirklich dem JC gegenüber als Pauschalmiete benannt hat oder eben nicht sondern anders. (Ich habe in den Anhängen nichts erkannt)
Ja ich bin da gleicher Meinung wie Sheherazade um nicht alles nochmal abtippen zu müssen.
Also müsste man deinen MV selber lesen können dann weiß man es richtig.
MfG FN