Hallo, die Feststellungsklage ob eine Mieterbescheinigung bei dritten zulässig ist die mit Jc nichts zu tun haben wird mit 60 /66 abgelehnt obwohl das Bsg und der Datenschutz eindeutig dazu geklärt hat das dies nicht zulässig sein
Ebenso das dafür eine Anfechtungsklage wohl die richtige Klage wäre ?
Das jc hat nichts versagt aber gedroht und wollte die Mieterbescheinigung des Vermieters von dritte haben
Wer kennt sich damit aus ?