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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: HorseShoer am 28. Januar 2026, 00:15:29

Titel: einmalige Bargeldeinzahlung
Beitrag von: HorseShoer am 28. Januar 2026, 00:15:29
Hallo zusammen,

wenn ich mein Rennrad verkaufe und 800 Euro Bar dafür bekomme und diese 800 Euro einzahle, ist das eine Vermögensumwandlung?

Hat jemand Erfahrung mit solchen Einnahmen gemacht?

Wenn ich das Geld innerhalb der 9 Monate einzahle, die ich nicht per Kontoauszug einreichen muss....

Ich würde mich über Eure Gedanken und Erfahrungen freuen.

Vielen Dank!
Titel: Aw: einmalige Bargeldeinzahlung
Beitrag von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 09:22:26
Zitat von: HorseShoer am 28. Januar 2026, 00:15:29wenn ich mein Rennrad verkaufe und 800 Euro Bar dafür bekomme und diese 800 Euro einzahle, ist das eine Vermögensumwandlung?

Ja, nur solltest Du das auch Dokumentieren können. Sprich eine Rechnung über den Verkauf , oder einen Vertrag oder ähnliches.

Wenn Du das Geld einzahlst, ohne diesen Nachweis , wird dir das JC das zu 1000% anrechnen.

Warum aber überhaupt einzahlen ??? Verbrauche es doch so , zum einkaufen z.B. =kein Stress mit dem JC
Titel: Aw: einmalige Bargeldeinzahlung
Beitrag von: Hary am 28. Januar 2026, 17:10:04
Ich stimme da @Bundespecht zu, jede Einnahme wird erst einmal weitere Fragen erzeugen und im Zweifel erst einmal als anrechenbares Einkommen gesehen. Dann hättest du den Klageweg vor dir mit immer ungewissen Ausgang und Arbeit. 800 Euro für ein Fahrrad ist auch eine stattliche Summe. Ja, gute Rennräder können ein vielfaches davon kosten, aber die Frage ist wie hoch der Wert ist oder ob es nicht eher eine andere Einnahme aus Schwarzarbeit oder ähnlichen ist.
Titel: Aw: einmalige Bargeldeinzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 17:29:40
Zitat von: HorseShoer am 28. Januar 2026, 00:15:29wenn ich mein Rennrad verkaufe und 800 Euro Bar dafür bekomme und diese 800 Euro einzahle, ist das eine Vermögensumwandlung?

Wenn  du noch die Rechnung vom Kauf des Fahrrades hast und diese sowie eine Quittung über den Barverkauf den Kontoauszügen beilegst - Ja.
Titel: Aw: einmalige Bargeldeinzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Januar 2026, 17:33:39
HorseShoer

Zitat von: HorseShoer am 28. Januar 2026, 00:15:29Wenn ich das Geld innerhalb der 9 Monate einzahle, die ich nicht per Kontoauszug einreichen muss....
wo kein Kläger da kein Richter
also wenn dich einer anschwärzt hätte das JC einen Grund zu fordern.

MfG FN
Titel: Aw: einmalige Bargeldeinzahlung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Januar 2026, 18:12:58
Zitat von: HorseShoer am 28. Januar 2026, 00:15:29und 800 Euro Bar dafür bekomme und diese 800 Euro einzahle

Wozu sollte man das tun?