Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum, mein Name ist Daniel und ich bin 51 Jahre alt.
Mir wurde letztes Jahr die Wohnung gekündigt und da ich keine passende Wohnung gefunden habe, wohne ich seitdem hauptsächlich bei meinem Bruder und gelegentlich bei einem Bekannten (alles im gleichen Ort wie das zuständige Jobcenter).
Eine Meldeadresse habe ich allerdings nicht mehr (OfW).
Ich habe im November 2025 einen Antrag auf Bürgergeld zum 01.11.2025 online gestellt.
Als Kontaktmöglichkeit habe ich die Postadresse meines Bruders, meine E-Mail-Adresse und Handynummer angegeben.
Nach langer Wartezeit kam dann am 19.01.2026 der erste Brief vom Jobcenter mit Bestätigung meiner Antragstellung und einer Einladung zum persönlichen Gespräch am 23.01.2026.
Das Gespräch dauerte nur 2 Minuten, ich wurde direkt an die Jobcenter Mitarbeiter am Infoschalter weitergeleitet. Dort teilte man mir mit, dass ich zwar alle Voraussetzungen für Bürgergeld erfülle, aber ohne Meldeadresse keinen Anspruch habe.
Also für die Zeit vom 01.11.2025 bis zum ersten Termin am 23.01.2026 bekomme ich keine Leistungen.
Ich bekomme nun seit 23.01.2026 einen Tagessatz (18,76€) per Barscheck und muss mir diesen täglich im Jobcenter abholen. Obwohl ich ein Bankkonto besitze will man mir auch nichts überweisen, das soll so üblich sein?
Das hat mich dann erstmal umgehauen, da ich mir von meinem Bruder die letzte Zeit auch Geld geliehen habe für die nötigsten Dinge, das wollte ich natürlich schnellstmöglich begleichen.
Nachdem ich einige Zeit im Internet recherchiert habe, bin ich der Meinung, das Jobcenter liegt da falsch.
Beim nächsten Besuch habe ich den Jobcenter Mitarbeiter darauf angesprochen, er meinte er klärt das mit seinem Vorgesetzten, mit dem Resultat, mein Antrag ist ungültig ohne Meldeadresse.
Auf meine Frage ob ich das schriftlich haben kann, also das mein Antrag abgelehnt wurde, da ich doch sicherlich Widerspruch einlegen könnte, sagte man mir, da der Antrag ungültig ist, bekomme ich auch nichts schriftlich.
Ich bin nun erstmal am Boden zerstört und total verzweifelt.
Über hilfreiche Ratschläge was ich noch unternehmen kann, würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Das SGB II verlangt keine Meldeadresse, sondern nur dass du erreichbar bist (§ 7 Abs. 4a SGB II – Erreichbarkeitsanordnung).
Du musst dem Jobcenter eine ladungsfähige Anschrift nennen unter der Post zugestellt werden kann.
Eine Postadresse bei Freunden/Bekannten eine Postadresse bei Beratungsstellen z. B. Caritas, Diakonie, Bahnhofsmission usw.
Eine Wohnung ist nicht erforderlich. Eine Meldebescheinigung ist ebenfalls nicht zwingend.
Hallo,
danke für die Antwort.
Eine ladungsfähige Adresse habe ich im Antrag genannt, die Adresse meines Bruders bei dem ich aktuell auch wohne.
An diese Adresse wurde mir vom Jobcenter auch die Einladung zum Gespräch gesendet.
Wenn ich das richtig verstanden habe, zahlt das Jobcenter bei Antragstellern ohne Meldeadresse nur täglich einen Tagessatz, aber nicht rückwirkend, obwohl mein Antrag zum 01.11.2025 gestellt wurde.
MfG
Hi das jobcenter zickt da sehr oft rumm
Mach dir einfach eine sogenante Postadresse diese bekommst du je nach stadt Bei der karitas/Diakonie oder ordnungsamt ohne Postialischen erreichbarkeit kein bürgergeld das ist leider so und dazu gehört keine adresse von familien/bekanten das hab ich auch schon vor langem durchgemacht und du must dich dafür dann mit dieser psotadresse beim einwohnermeldeamt OFW melden dies steht dann auf deinem personalausweis also keine adresse nur der ort erst dann geht das problemlos durch
Sag mir mal deine stadt dan suche ich dir Anlaufstellen dafür heraus
MFG
P.s der tagessatz ohne feste meldeadresse ist beschränkt Pro stadt du kriegst aufjedenfall nicht den vollen satz nur x tage ich glaube es sind 20 danach must du dich bei einem anderen jc melden
Bei dem antrag bring direkt deine kontoauszüge mit und sag du bist mittellos so müssen sie dir auch schon einen vorschuss geben so war das aufjedenfall bei uns damals als wir bei bekanten eingezogen sind
Tagessatzregelung gilt nur für Personen ohne festen Wohnsitz. Diese Regelung betrifft Menschen die keine Adresse angeben können wie Obdachlose die nur über eine Tagesaufenthaltsstätte erreichbar sind.
Du hast eine ladungsfähige Adresse angegeben. Wenn das Jobcenter dir dorthin Post schickt wie die Einladung dann akzeptiert es diese Adresse bereits als zustellfähig. Damit fällst du nicht unter die Sonderregelungen für Personen ohne festen Wohnsitz.
Leistungen werden ab dem Ersten des Monats gezahlt in dem der Antrag gestellt wurde. Das ist gesetzlich eindeutig (§ 37 SGB II) Antrag zum 01.11.2025 gestellt also Anspruch ab 01.11.2025.
Dwight da liegst du leider faltsch das jc geht von der adresse aus die auf deine Ausweis steht bei ofw must du dir eine postadresse machen mit dieser kanst du dich im bürgerbüro ofw melden
Google dies einfach mal bei google und selbst die k.i sagt dir dass =) da steht sogar fett keine ofw meldung =Kein bürgergeld =) dir steht zwar geld zu aber erst nach der ofw melden in kombination mit der Postadresse bei Caritas diakonie etc
Außer er meldet sich fest bei seinem bekanten an übers Einwohner meldeamt was aber konsequenzen haben kann zwecks Bedarfs Gemeinschaft
Wiegesagt ich hab das prozedere selber hinter mir das is nicht so einfach wie du sagst =) die gesetzeslage sagt dies sogar
Zitat von: Ridonn am 30. Januar 2026, 02:05:14da steht sogar fett keine ofw meldung =Kein bürgergeld =) dir steht zwar geld zu aber erst nach der ofw melden in kombination mit der Postadresse bei Caritas diakonie
Es gibt keine Vorschrift im SGB II die sagt ,,Ohne OFW‑Meldung beim Einwohnermeldeamt gibt es kein Bürgergeld."
Das existiert schlicht nicht.
Du musst erreichbar sein (§ 7 Abs. 4a SGB II).
Das bedeutet eine ladungsfähige Anschrift an die Post zugestellt werden kann z. B. Bruder, Freund, Bekannter, Beratungsstelle.
Nochmal wenn das Jobcenter dir Post an die Adresse deines Bruders schickt dann akzeptiert es diese Adresse bereits als zustellfähig. keine Meldeadresse zwingend keine OFW‑Eintragung zwingend keine Wohnung zwingend.
Zur Sicherheit mal ein Musterschreiben Bescheid erzwingen + Rückwirkung + OFW‑Fehler
Betreff: Antrag vom 01.11.2024 – fehlender Bescheid / rechtswidrige Nichtbearbeitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Antrag auf Bürgergeld vom 01.11.2024 liegt mir bis heute kein schriftlicher Bescheid vor. Ich weise darauf hin, dass das Jobcenter gemäß § 33 SGB X verpflichtet ist, über Anträge durch Verwaltungsakt zu entscheiden. Eine mündliche oder informelle Ablehnung ist rechtswidrig.
Die Behauptung, eine Leistung sei mangels ,,OFW‑Meldung" ausgeschlossen, entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage.
Weder § 7 SGB II noch § 37 SGB II verlangen eine OFW‑Eintragung. Entscheidend ist allein eine ladungsfähige Anschrift, die ich mit der Adresse meines Bruders angegeben habe. Diese wurde vom Jobcenter bereits genutzt und ist damit anerkannt.
Gemäß § 37 Abs. 2 SGB II besteht der Leistungsanspruch ab dem 01.11.2024, da der Antrag in diesem Monat gestellt wurde. Eine rückwirkende Ablehnung ist rechtswidrig.
Ich fordere Sie daher auf, innerhalb von 7 Tagen einen schriftlichen Bescheid zu erlassen, die Leistungen rückwirkend ab 01.11.2024 zu bewilligen, die rechtswidrige OFW‑Begründung zu unterlassen.
Sollte innerhalb der Frist kein Bescheid ergehen, werde ich gemäß § 88 SGG Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Problem der geschichte wird aber seine meldung sein Um bürgergeld zu bekommen must du ineinen ort gemeldet sein der auc hdie postadresse ist das jobcenter muss dir ja den standort zuweisen z.b. jobcenter mitte jobcenter süd oder jobcenter xyz das team für leute ohne festen wohnsitz ist pro stadt immer in einem standort zugange nicht in allen standorten wo die bearbeitung auch deutlich schneller geht
Um in dieses team überhaubt zu kommen muss er sich bei der stadt ofw melden dies geht nur mit einer beglaubigten postadresse wo er am ende die post hinnschicken lässt is am ende seine sache die kann er sich sogar beim jc selber abholen als ofw ohne diese ofw meldung wird das jc seinen antrag immer und immer wieder ablehnen post adresse und meldeadresse sind 2 verschidene sachen die melde adresse sagt dem jc erst o ker gehört bei uns zur stadt und ist auc hberechtigt bürgergeld von uns zu bekomme
Ohne meldeadresse gibt es nur den tagessatz der aber limitiert ist
Eine Postadresse zum melden beim bürgerbüro ist super einfach er geht zur Caritas/Diakonie/Ordnungsamt o.ä sagt dort er habe keinen festen wohnsitz bekommt dort ein schreiben mit dem geht er zum bürgerbüro je nach stadt zum ofw team/eingangshalle und meldet sich dort um
Beispiel so war es Bei mir :
Damals noch Harz4 Beantragt wurde abgelehnt da keine Post/meldeadresse obwohl ich einen kollegen angegeben habe das jc hat mich dann darauf hingewisen sie brauchen eine postadresse die bekommen sie da oder da mit dieser gehen sie zum bürgerbüro melden sich um und kommen wieder zu uns dann bearbeiten wir ihren antrag weiter gemacht wie gesagtnoch am selben tag wurde sofort bearbeitet und bei abgabe wurde mir sogar schon geld via zahlungskarte in die hand gedrückt wo ich am Automaten im jc geld abholen konnte der rest kam dann nach Bewilligung aufs konto
200 meter vom jc entfernt konte ich die postadresse machen in einer tagesstätte der Diakonie bürgerbüro mit ofw team war auch direkt u mdie ecke konnte ich ohne termin eifnach hinn nummer ziehen udn war in 5 minuten drann dort haben sie mir dann einen sticker mti der postleitzahl der postadresse auf den ausweis gemacht und namen der stadt
Sofort zum Sozialgericht ,wenn du da persönlich hin kannst um so besser.
Bei Sozialgericht Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz stellen und den Sachverhalt regeln ,das man dir das zustehende Existenzminimum verweigert .Das ist pure Schikane jeden Tag wo du eine Meldeadresse hast die den Tagessatz zu holen ,zumal du ein Konto hast .
Man kann auch mit den Bruder schriftlich vereinbaren das es nur eine Schlafstelle bzw Meldeadresse ist .
Untätigkeitsklage nach 88 sgg verzögert dies noch mehr .
Also dringend zum Sg und da Hilfe holen
Die anderen haben es ja schon gesagt, der Leistungsbezug ist nicht an das Vorhandensein einer Wohnung gebunden. Was steht auf deinem Ausweis? Einzelne Sachbearbeiter könnten versuchen zu argumentieren dass mit einer falschen Adresse im Ausweis deine Identität nicht geklärt werden könnte (was quatsch ist). Wenn dort deine alte Adresse steht, dann kann du diese beim Einwohnermeldeamt ändern lassen. Dann bekommst du einen Aufkleber mit "ohne feste Wohnung" und dann ist das rechtlich einwandfrei. Alternativ bieten Hilfeeinrichtungen oft die Möglichkeit sich dort zu melden. Bedeutet deine Meldeadresse ist dann die Diakonie, Caritas etc. damit hast du im Prinzip eine feste Meldeadresse.
Parallel zu den Überlegungen wäre das Sozialgericht bzw. ein Anwalt eine sinnvolle Idee. Der Anwalt wäre sogar insoweit ein Vorteil weil er die Verfahren und auch den Eilantrag durchführen kann in einer rechtlich einwandfreien Form, damit es schneller geht ohne Rückfragen die bei einem Laienantrag schnell entstehen.
EDIT: Mündliche Ablehnungen sind übrigens wenig wert. Wenn sie dich ablehnen möchten, dann bitte mit einem Bescheid schriftlich.
sanitter
Zitat von: sanitter am 29. Januar 2026, 23:12:56Beim nächsten Besuch habe ich den Jobcenter Mitarbeiter darauf angesprochen, er meinte er klärt das mit seinem Vorgesetzten, mit dem Resultat, mein Antrag ist ungültig ohne Meldeadresse.
Auf meine Frage ob ich das schriftlich haben kann, also das mein Antrag abgelehnt wurde, da ich doch sicherlich Widerspruch einlegen könnte, sagte man mir, da der Antrag ungültig ist, bekomme ich auch nichts schriftlich.
Ich bin nun erstmal am Boden zerstört und total verzweifelt.
Das ist schon dreist.
Erst felsenfest behaupten das es nichts gibt dann muss man beim Vorgesetzten nachfragen und dann wird man nochmal angelogen.
Und natürlich hat man bei einem schriftlichen Antrag auch das Anrecht auf einen schriftlichen Ablehnungs.-o. Bewilligungsbescheid.
Haben die halt rechtswidrig umgangen, denn sonst hättest du sofort einen
Zitat von: Bimimaus5421 am 30. Januar 2026, 11:12:57Bei Sozialgericht Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz stellen und den Sachverhalt regeln ,das man dir das zustehende Existenzminimum verweigert .Das ist pure Schikane jeden Tag wo du eine Meldeadresse hast die den Tagessatz zu holen ,zumal du ein Konto hast .
Also ich würde es so machen wie von Bimimaus5421 vorgeschlagen!
Normal wäre erst ein Widerspruch und dann die Klage, aber da du nicht einmal einen Bescheid hast kannst du nach der Zeit gleich einen EA stellen.
Oder hast du irgendeinen Bescheid den du hier einstellen kannst damit man auch sicher sein kann das es der richtige Weg ist.
Zitat von: sanitter am 29. Januar 2026, 23:12:56Das hat mich dann erstmal umgehauen, da ich mir von meinem Bruder die letzte Zeit auch Geld geliehen habe für die nötigsten Dinge, das wollte ich natürlich schnellstmöglich begleichen.
Hoffentlich in bar und nicht aufs Konto.
Zitat von: Dwight Manfredi am 30. Januar 2026, 02:31:07Betreff: Antrag vom 01.11.2024 – fehlender Bescheid / rechtswidrige Nichtbearbeitung
wäre durchaus eine Möglichkeit aber ich würde trotzdem den EA vorziehen.
Nebenbei gehört da fast überall das Jahr 2025 reingeschrieben nicht dass das eins zu eins kopiert wird.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Januar 2026, 14:00:16Das ist schon dreist.
Erst felsenfest behaupten das es nichts gibt dann muss man beim Vorgesetzten nachfragen und dann wird man nochmal angelogen.
Die können scheinbar nicht zwischen "wohnungslos" und "obdachlos" unterscheiden.
ich würd ersmal dass machen was sie dir sagten eine meldeadresse machen das mit dem gericht zieht alles in die länge meldeadresse montag machen ummelden beim bürgerbüro der drops is gelutscht
Ein antrag ohne eine meldeadresse ist wirklich ungültig aber dies muss dir schriftlich mitgeteilt werden ohne eine meldeadresse kan man dich nicht der stadt/Land zuweisen also sind sie auch nicht für dich zuständig ich kann ja auch nicht einfach als düsseldorver nach köln gehen und dort bürgergeld beantragen ohne dort gemeldet zu sein
Als postadresse kanst du aber deinen freund bekannten nehmen der muss es nur schriftlich genehmigen
denn einer der grundvorraussetzungen für bürgergeld ist :
Nachweis des Aufenthalts in Deutschland: Zum Beispiel durch Bestätigung einer Einrichtung, Meldebescheinigung oder eidesstattliche Erklärung.
Auch ohne Wohnung muss ein glaubhafter Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters erfolgen.
Kans du auch hier nachlesen Punk antragstellung für leute ohne festen wohnsitz Punkt 5
https://leistungslotse.com/buergergeld/buergergeld-erhalten-ohne-festen-wohnsitz-rechte-voraussetzungen-und-tipps
Zitat von: sanitter am 29. Januar 2026, 23:12:56Ich bekomme nun seit 23.01.2026 einen Tagessatz (18,76€) per Barscheck und muss mir diesen täglich im Jobcenter abholen.
Huch ! :schock:
Da habe ich aber eine andere Information dazu.
Seit Oktober letztes Jahr muss man zwingend ein Bankkonto besitzen für das Jobcenter.
Kein eigenes Bankkonto = kein Geld vom Jobcenter. Nix mehr mit Bargeld - und auch keine Schecks !
Dies habe ich letzten Herbst so von dem Jobcenter bei mir in so einer Info-Veranstaltung erfahren.
jupp die Post nimmt keine baarschecks mehr daher wurd diese funktion eingestellt bei manchen seid 2025 und offiziell seid dem 1.1.2026
https://www.jobcenter-rnk.de/buergergeld-ab-2026-nicht-mehr-per-scheck-letzte-schecks-werden-im-september-2025-ausgestellt/
ZitatKein eigenes Bankkonto = kein Geld vom Jobcenter. Nix mehr mit Bargeld - und auch keine Schecks !
Dies habe ich letzten Herbst so von dem Jobcenter bei mir in so einer Info-Veranstaltung erfahren.
Ist nicht mehr aktuell. Die BA bietet Leuten, die kein eigenes Konto haben und auch keins einrichten wollen/können, seit Ende 2025/Anfang 2026 Debitkarten an, die mit einer IBAN verknüpft sind und können dann darauf ganz normal überweisen. Funktioniert seit 01.01.2026.
Gilt für Jobcenter gemeinsame Einrichtung, Optionskommunen keine Ahnung. Aber ist hier ja irrelevant.
Ansonsten unglaublicher Vorgang, habe ich noch nie erlebt. Postanschrift vorhanden, Konto vorhanden, klare Zuständigkeit ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Aber dazu wurde ja schon einiges geschrieben, ich würde das auch direkt über das Sozialgericht klären. Wenn du darauf keinen Bock hast, bestehe wenigstens auf einen Bescheid wie von @Dwight Manfredi vorgeschlagen. Schreib fett Beschwerde dazu, Beschwerden werden idR direkt von der Teamleitung bearbeitet und formuliere das bloß nicht nett.